Ausgleichsmandat
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Bei bestimmten Wahl-Verfahren kann es zu Überhangmandaten kommen.
Damit andere Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden, bekommen sie in einigen Bundesländern Ausgleichsmandate zugeteilt.
Das Verfahren der Zuteilung der Ausgleichsmandate ist sehr unterschiedlich.
Es wird z.B. in Niedersachsen die doppelte Anzahl der Überhangmandate zu der ursprünglichen Anzahl der zu vergebenen Sitze dazuaddiert. Dann werden sämtliche Berechnungen so wiederholt, als wäre die Summe die ursprüngliche Anzahl der Sitze. Damit kann das Kräfteverhältnis wenigstens zum Teil wieder hergestellt werden.
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