Gelübde
Ein Gelübde (von althochdeutsch gilubida: geloben) ist ein feierliches abgelegtes Versprechen, sich an eine Regel zu halten. Gelübte sind in allen Religionen verbreitet; ferner haben sie auch eine nicht-religiöse Bedeutung.
In der Schweiz ist ein Gelübde die weltliche Form eines Eides oder Schwurs, d.h. ein feierliches Versprechen ohne Anrufung Gottes; siehe auch Vereidigung (Schweiz).
In Deutschland bezeichnet man zum Beispiel die Treuebekundung von Soldaten als Gelöbnis. In Österreich heißt derselbe Akt Angelobung.
Im Bereich der katholischen Kirche ist ein Gelübde oder Profess ein überlegtes und freies, Gott dargebrachtes Versprechen, das sich auf ein höheres Gut beziehen und möglich sein muss. Es kann differenziert werden zwischen einem öffentlichen, d. h. im Namen der Kirche entgegen genommenen, Gelübde (z. B. bei Ordensgemeinschaften) und rein privaten Gelübden. In der Regel handelt es sich um ein Ordensgelübde oder ein Versprechen der Evangelischen Räte.
Früher war es üblich, dass Gelübde hinsichtlich der Errichtung eines Kapelle oder gar der Stiftung eines Klosters abgelegt wurden. Ferner gab es sogenannte Schweigegelübde.