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Diskussion:Föderalismus in Deutschland

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Februar 2015 um 19:01 Uhr durch Freigut (Diskussion | Beiträge) (Erlass der Landesgesetze). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Freigut in Abschnitt Erlass der Landesgesetze

Überarbeitung

Man sollte mal überdenken, ob der Artikel nicht gründlich überarbeitet werden sollte. Der ursprünglich hierher verpflanzte Text ist ja bereits sehr negativ - die Vorzüge des Föderalismus werden knapp abgehandelt, dann aber wird erschöpfend auf die Nachteile eingegangen - die ja ohne Zweifel bestehen. So aber entsteht m.E. eine Schieflage. Beispiel: bei den Nachteilen wird praktisch niergends darauf eingegangen, dass sich das Machtgleichgewicht im Laufe der Jahre zwar zu Gunsten des Bundesrates verschoben hat - dies aber ist ein Bundesorgan, während die Länder selbst relativ machtlos dastehen. Dies entspricht zwar durchaus der unitarischen Ausrichtung des GG (wenn auch nicht in dieser Form), wird im Artikel aber nicht beleuchtet. Auch andere Felder lassen sich ausführen: es erscheint ja fast so, als sei der Föderalismus ohne Tradition und nur ein Hemmschuh - was ja falsch ist. Auch wurde in der BRD nie ein interstaatlicher Föderalismus betrieben, wie etwa in den USA. Ich beschäftige mich seit langem mit dem Thema, habe momentan aber zu wenig Zeit. Dennoch sollte eine gründliche Revision des Artikels in Angriff genommen werden - und dann auch mal genauer auf die Entwicklungsphasen des Föderalismus in der BRD (besonders nach der Reform 1969) eingegangen werden. Wer würde mitmachen? --Gruß Benowar 16:11, 15. Dez 2004 (CET)

So, ich habe ein bisserl was korrigiert (manches war schlicht falsch). Außerdem bin ich etwas auch die Charakteristika des deutschen Föderalismus eingegangen. Hoffe, es stößt noch jemand dazu :) --Gruß Benowar 23:01, 16. Dez 2004 (CET)

Ich muss sagen, hier muss einiges getan werden. Viele infos sind schlichtweg falsch, stehen in einem falschen Zusammenhang oder werden vollkommen falsch dargestellt!

Darum ja die Überarbeitung... --Benowar 13:10, 13. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Einige der Weblinks sind veraltet und nicht mehr vorhanden. So z.B. Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland: Der Föderalismus. Leider bin ich zu neu bei Wikipedia um zu wissen, wie ich das korrekt verbessern soll. --Unl3a5h3r 19:40, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Habe einen Link aus dem Archiv geholt. Die PDF geht nun wieder. --Benatrevqre …?! 18:36, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 18:36, 27. Mai 2011 (CEST)

Angeblicher Doppeleintrag

Ich hab den Hinweis auf einen evtl. Doppeleintrag entfernt, da ich im Artikel "Bundesstaatlichkeit" nix davon finden konnte. --Philipp°° 19:33, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich habe mal bei Zellreder nachgefragt, da er damals den Doppelantrag beanstandet hatte und anschließend die Diskussion nach hier verschoben: --Flominator 17:04, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Hallo Zellreder, du hattest diese beiden Artikel als Doppeleintrag markiert. Nun hat jemand den Eintrag bei Föderalismus in Deutschland wieder entfernt (siehe hier). Hälst du die beiden noch immer für Doppeleinträge? --Flominator 14:31, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Der Artikel Föderalismus in Deutschland ist der bessere der beiden. Er bezieht sich stärker auf Deutschland. Bundesstaatlichkeit ist noch nicht so toll. Beide Artikel überschneiden sich nach wie vor. Vielleicht könnte man den Artikel Bundesstaatlichkeit stärker verallgemeinern (Dtschl., USA, Österreich etc.) und spezielle Infos zu Deutschland in Föderalismus in Deutschland abhandeln. --Zellreder 14:41, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich denke, dass der Fehler aber beim Thema Bundesstaatlichkeit liegt und der Artikel nicht sehr allgemein gehalten ist, sondern sich sehr konkret auf einzelne Aspekte in D. bezieht (Das fängt schon bei der Gliederung an; erst "Allgemeine Definition" und dann die Prinzipine nach 1949 konkret bezogen auf D.)

Mein Vorschlag: Hier den Verweis auf den Doppeleintrag entfernen und den Artikel hier ausbauen, da er das Zeug zu einem exzellenten Artikel hat! --Philipp°° 19:33, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich würde aber trotzdem den Verweis drinlassen, bis die Sache mit dem anderen Artikel geklärt ist! --Flominator 18:07, 16. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich habe gerade den Artikel Föderalismus gefunden, der wesentlich eher ein Doppeleintrag zu Bundesstaatlichkeit ist, als dieser Artikel! --Flominator 17:10, 25. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Review und gelöschte Absätze

Für ein Review muss man einen Artikel auch auf die jeweilige Unterseite (Wikipedia:Review/Geschichte, Politik, Wirtschaft, Recht) stellen, wo die Diskussion hauptsächlich stattfindet. Der gelöschte Absatz (Dem Bund wurden nach 1949 immer mehr Kompetenzen übertragen, wofür im Gegenzug ...) war zwar noch nicht gut, allerdings waren Informationen drinne, die wieder im Artikel auftauchen sollten.--G 22:34, 25. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Stimmt, das wollte ich aber im Abschnitt Kooperativföderalismus nachholen. Allerdings hab ich aufgrund Klausurdruck weniger Zeit als eigentlich geplant... --Philipp°° 19:20, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Wenn es wieder kommt kein Problem, nur damit es nicht einfach verschwindet. Du könntest ja mal eine Kurzfassung reinstellen oder als Grundlage für den Geschichtsteil nehmen.--G 16:47, 29. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Ich hab es erst mal wieder reingestellt, damit es nicht verschwindet Philipp°° 22:10, 31. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Review, 25.5.-28.6.2005

Föderalismus in Deutschland

Wurde auf der Hauptseite eingetragen--G 22:30, 25. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist ja noch völlig unvollständig und teilweise grob ungenau. -- Alkibiades 15:00, 10. Jun 2005 (CEST)
Das Gute an dem Artikel ist aber das er schön konkret und zusammenfassend geschrieben ist. Das war ne richtige Erleichterung versch. Aspekte vom Föderalismus nachzulesen nachdem ich 80% von dem föderalismus-heft von der bundeszentrale für polit. Bildung gelesen hab^^ Der Artikel muss noch ausgebaut werden aber ist bis jetzt gut als Zusammenfassung zu lesen(hab nicht den ganzen art. gelesen). --GewinnWarnung 00:58, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

M.E. müßte dem Ganzen im Anfangskapitel ein Satz wie: "Der Föderalismus Deutschlands geht auf die zwangsweise Einigung zuvor unabhängiger westgermanischer "Stämme" (Sachsen, Bayern, Schwaben, Franken u.a.) durch die Einigung aller Franken und Wiedererrichtung eines Römischen Reiches mit Schwerpunkt nördlich der Alpen durch Karl den Großen zurück. Es umfasste zunächst auch die romanischen Gebiete Frankreichs (vgl. Straßburger Eide) und Nordspaniens und -Italiens. Die germanischen Stämme im Ostteil des Reiches unterschieden sich in Sprache, ethnischer Eigenart und Kultur nur teilweise und in teilweiser Distanz zu anderen germanischen Völkern (Dänen, Goten, Wandalen). Im Laufe der Jahrhunderte erwuchs daraus ein kultureller Zusammenschluss deutscher Volksstämme in einem Staat.--Michaoje (Diskussion) 21:03, 9. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Reformbedarf

Wenn hier sogenannte "Wirtschaftsexperten" (die üblichen INSM-"Botschafter") und "fast alle Politiker" als Zeugen dafür genannt werden, daß der Föderalismus angeblich eine der Hauptursachen der ökonomischen Probleme in Deutschland sei (meine Güte, was für eine verwegene Behauptung; ich dachte, die Lohnnebenkosten und der übertriebene Sozialstaat seien schuld?), dann sollte schon darauf hingewiesen werden, daß diese Behauptung aus der (inzwischen sehr großen) Ecke der neoliberalen "Reformer" kommt, und auch die von diesen Leuten angestrebte "Föderalismusreform" mehr mit "Durchregieren" gegen Art. 20 GG zu tun hat. Neoliberalismus und Zentralismus sind schließlich nur zwei, die ökonomische und die politische, Sichtweisen derselben totalitären, präfaschistischen Ideologie. Die Eliten und der Herrscher wissen schon, was für das dumme Volk gut ist, jaja.

Vielleicht könnte man zur Herstellung des NPOV, der in diesem Absatz DEFINITIV nicht gegeben ist, zum Ausgleich eine Gegenmeinung niederschreiben.

Der Föderalismus ist in der derzeitige Form ein Hindernis für Reformen jeder Art, mit denen man andere Probleme beseitigen könnte, (nicht nur "neoliberale" Reformen) und eine Reform des Föderalismus bedingt nicht notwendigerweise eine Zentralisierung, wenn die Bundesstaaten im Gegenzug Kompetenzen erhalten. Die Gegenmeinung kannst du gerne niederschreiben, einen Verstoß gegen Artikel 20 halte ich aber für sehr, sehr weit hergeholt, wenn diese Meinung in den Artikel soll hätte ich dafür gern eine Quelle. Damit, deinen letzten Satz in den Artikel einzubauen brauchst du nicht beginnen, auch kommunistische Propaganda ist kein NPOV.--G 21:23, 21. Sep 2005 (CEST)

Der angedeuteten Fundamentalkritik am Föderalismus kann ich mich nicht anschließen. Oft wird der Föderalismus allerdings zum parteipolitischen (!!!) Taktieren mittels Bundesrat missbraucht, statt auf landestypische Eigenarten und Bürgernähe zu fokussieren. M.E. sind manche Protagonisten des deutschen Einheitsstaates (she. Kritiker der "Kleinstaaterei") doch allzusehr von hergebrachten preussischen Hegemonieideen beseelt. Ein echter Föderalismus gibt, wie oben schon angemerkt, den Teilstaaten allerdings auch Freiheiten und Kompetenzen, die sie verantwortlich wahrzunehmen haben (z.B. souveräne Hochschul-und Bildungspolitik ohne Bundesfinanzierung).--Michaoje (Diskussion) 21:15, 9. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Widerspruch

Mein Bildungsstand in Sachen Politikwissenschaften ist eigentlich gleich 0, daher die kurze nachfragen. Im Absatz "Exekutivföderalismus" steht In anderen Zweikammersystemen, wie beispielsweise den USA. In Zweikammersystem steht jedoch Der deutsche Bundesrat der Kaiserzeit und der Bundesrepublik Deutschland war bzw. ist keine parlamentarische Kammer, weil dieser aus weisungsgebundenen Regierungsvertretern besteht.. Das passt nicht so ganz zusammen. --christian g [aka guenny] (+) 04:14, 19. Okt 2005 (CEST)

Stimmt, das war unsauber.--G 16:50, 21. Okt 2005 (CEST)

Österreich als Teil von Deutschland

Bin aus Ö und hab den Teil über Ö als Teil von Deutschland gelöscht. Das war faktisch unpräzis und unter diesem Lemma nicht relevant. Grüsse --Uwaga budowa 04:32, 3. Mär. 2007 (CET) Nicht relevant? Schließlich waren habsburgische Kaiser (nicht Österreich???) jahrhundertelang deutsche Staatsoberhäupter und die Abtrennung Österreichs kam vorrangig durch ausländische Einflüsse zustande (Napoleon, alliierte Politik nach dem Ersten Weltkrieg). Nur während der Revolution von 1848-49 zeigten sich die Partikularinterssen der österreichischen Monarchie mit ihren ausserdeutschen Besitzungen ebenso wie der österreichisch-preussische Dualismus als hinderlich für eine Einheit mit den "übrigen Deutschen". Zu einer erschöpfenden Darstellung des deutschen Föderalismus gehört also auch Österreich.--Michaoje (Diskussion) 21:18, 9. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Bildungsförderalismus

Ich arbeite zur zeit einem Buch über das Bildungssystem in Deutschland. Auch hier ist in jeder 2ten zeile vom Förderalismus die Rede. Dieser Abschnitt fehlt komplett. Der deutsche Bildungsförderalismus sollte doch wohl wenigstens erwähnt werden.

Dann erklär erstmal, was darunter zu verstehen ist. Rotlink raus. --Orangerider …?!

In der Tat: Jedes Bundesland kompetiert im Hochschul- und Bildungsbereich mit souveränen Einzelstaaten wie den Niederlanden, Frankreich, Australien, Singapur. Nur sehen das wohl manche Landesministerien, die lieber auf (parteipolitisch gesteuerte) Bundesgelder schielen, nicht ganz. Ob das gut oder schlecht ist, will ich garnicht beurteilen. Aber hierin liegt wohl der Goldschatz des Föderalismus, die Gedankenfreiheit der Wissenschaft und Gesellschaft.--Michaoje (Diskussion) 22:59, 9. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Er meint wohl die Tatsache, dass der Bildungsbereich in die Hoheit der Länder fällt und es somit 16 verschiedene mehr oder weniger ähnliche/unähnliche Bildungssysteme gibt mit Folgen, z. B. beim Umzug einer Familie in ein anderes Land (Bundesland). Harry8 00:55, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Es wäre auch interessant, die Kosten der 17 Ministerien in Deutschland zu erwähnen. Wenn ein kleiner Ministerialrat schon fast soviel wie zwei Lehrer oder zwei W2-Professoren bekommt, ließe sich das Geld eventuell sinnvoller einsetzten.--92.193.25.152 21:22, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Protest! Ein Lehrer verfügt nicht über das Gehalt eines W2-Professors. Harry8 21:46, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Föderalisierter Einheitsstaat

Schachtschneider bezeichnet Deutschland als "föderalisierten Einheitsstaat", Google zufolge scheint er da aber auch so ziemlich der einzige zu sein. Was ist davon zu halten? --18:36, 3. Jun. 2008 (CEST) Mit Preussen als Eigner von Dreiviertel des deutschen Landes war der Einheitsstaat fast schon erreicht. Dem haben die Alliierten und manche heimattreue Abtrünnige (vgl. Adenauer) dann aber nach den Zweiten Weltkrieg vorgebaut.--Michaoje (Diskussion) 23:04, 9. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Hugo Preuß

Gibt es Informationen über den von Hugo Preuß in seinem Verfassungsentwurf stipulierten reformierten Föderalismus (kompetenzenmäßig und territorial)?--Hammermatz 21:07, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Eigenstaatlichkeit BVerfG

"Trotzdem wurde den Ländern schon früh vom Bundesverfassungsgericht die Staatsqualität attestiert, so dass diese neben dem Grundgesetz über eine eigene Landesverfassung verfügen." Gibt es einen Link zur Entscheidung? Danke im Voraus. Grüße --Excolis (Diskussion) 19:36, 5. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Erlass der Landesgesetze

Hallo Benatrevqre, ich finde es nicht richtig, dass Du gestern meinen Edit, dass «die Länder weiterhin selbständig durch ihre Landesparlamente (Landtage) Gesetze erlassen» können, zu «Weiterhin können auch die Länder Gesetze erlassen, welche keiner Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag bedürfen» rückgängig gemacht hast. Landesgesetze müssen ja per definitionem nicht vom Bundesparlament abgesegnet werden. Finde die jetzige Formulierung ganz unglücklich gewählt und geradezu irreführend oder jedenfalls verunklärend. Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:12, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Freigut, die derzeitige Fassung des Satzes lautet: Daneben können die Länder weiterhin selbständig Gesetze erlassen, die keiner Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag bedürfen.
Der Satz sagt also lediglich aus, dass jene Gesetze, die die Länder erlassen, nicht die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes brauchen. Ich sehe diese Klarstellung insoweit als sinnvoll an, als damit das vorangehende Wort "selbständig" etwas genau umfasst werden kann und verdeutlicht wird, wo diese Selbstständigkeit der Landesgesetzgebung ihre Grenzen findet. Gruß Benatrevqre …?! 12:07, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich verstehe, was Du meinst. Aber ich finde, es tönt (bundesdeutsch: klingt) ziemlich schräg, von «Landesgesetzen, die keiner Zustimmung von Bundesrat und Bundestag bedürfen», zu sprechen. Das tönt so etwa wie «Schimmel, die nicht braun sind». Warum hat Dir meine Formulierung nicht gefallen? --Freigut (Diskussion) 12:48, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Es steht m.E. bereits anderswo ausführlich im Artikel, dass die Landesparlamente für die Landesgesetzgebung zuständig sind, weshalb ich die Information hier überflüssig fand. Benatrevqre …?! 13:30, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Finde diese Aussage zwar nicht… Aber das wollte ich mit dem Edit auch nicht ausdrücken. Mich stört die Verquickung von «Landesgesetz» und «Bundesrat/Bundestag», das ist einfach – entschuldige bitte – widersinnig. --Freigut (Diskussion) 13:40, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Besser: Es ist missverständlich. Was haben denn der Bundestag und der Bundesrat jemals mit Landesgestzen zu tun gehabt? MfG Harry8 13:55, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das Thema "Bundesgesetze und Ländergesetze" lässt sich nicht in einen einzigen Satz fassen. Heute gilt in Deutschland folgendes: Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung liegt bei den Ländern, soweit das Grundgesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung trifft oder zulässt. (Damit liegt die Gesetzgebung primär in der Länderzuständigkeit.) Die Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes sind nach Maßgabe des Grundgesetzes unterschieden zwischen der ausschließlichen, der konkurrierenden und der Rahmengesetzgebung. Beispiel für ausschließliche Zuständigkeit des Bundes ist die Wehrgesetzgebung. Im ausschließlichen Bereich dürfen die Länder ohne ausdrückliche Ermächtigung des Bundes keine Gesetze erlassen. Konkurrierende Gesetzgebung bedeutet, dass der Bund nur dann Gesetzgebungsbefugnis hat, wenn eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet wichtig ist. Bei bestimmten Gebieten hat der Bund das Recht zur Rahmengesetzgebung (zB beim Beamtenrecht); er bestimmt also nur den Rahmen, den dann die Landesgesetzgeber ausfüllen. hope this helps, artikelgeeignete Formulierungen bitte selbst finden. 93.194.67.66 16:15, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich denke auch, dass ein einzelner Satz die Zuständigkeit für die Gesetzgebung nicht hinreichend darzustellen vermag, weshalb ich ihn – auch angesichts der bestehenden Missverständlichkeit – gänzlich gestrichen und einen neuen Absatz zur Verfassungsautonomie der Länder eingebaut habe. Benatrevqre …?! 17:13, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Danke, finde ich gut so. Gruss, --Freigut (Diskussion) 18:00, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten