Schleierfahndung
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Als Schleierfahndung werden verdachtsunabhängige Personenkontrollen bezeichnet.
Die Schleierfahndung wurde zuerst 1995 mit der Reformierung des Polizeigesetzes in Bayern eingeführt. Kontrollieren dürfen die Polizei und der Bundesgrenzschutz. Ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit ist umstritten. Viele halten sie für verfassungswidrig, weil sie unverhältnismäßig sei und vor allem "ausländisch" aussehende Personen kontrolliert werden.
Nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens wurden die innereuropäischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstärkt. Sie sollte ein Ausgleich für die weggefallenen Grenzkontrollen sein. Sie findet aber auch an den Schengenaußengrenzen (z.Zt. noch zu Polen etc.) statt.