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Jugendgemeinderat

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Der Jugendgemeinderat ist ein Gremium, das die Interessen der Jugend in der Stadt oder der Gemeinde gegenüber Gemeinderat, Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit vertritt. Die Jugendgemeinderäte und vor allem der Dachverband setzen sich für mehr Mitspracherecht der Jugend in der Politik ein. Die Einrichtung eines Jugendgemeinderats ist nicht verpflichtend. Oftmals vertritt der Jugendgemeinderat nicht nur die Interessen ggü. den jeweiligen Gremien sondern ergreift selbst Initiative in dem er Festivals organisiert und/oder Sportturniere, sich für Integration einsetzt und sonstige Dinge organisiert.

Auszug aus der Gemeinderordnung Baden-Württemberg:


§41a

(1) Die Gemeinde kann einen Jugendgemeinderat einrichten.

(2) Durch die Geschäftsordnung kann die Beteiligung von Jugendgemeinderäten an den Sitzungen des Gemeinderates in Jugendangelegenheiten geregelt werden; insbesondere können ein Vorschlagsrecht und ein Anhörungsrecht vorgesehen werden.


Als (bundesweit) erster Jugendgemeinderat gilt der 1985 in Weingarten gegründete.