Gelbbauchunke
Gelbbauchunke | ||||||||||||||||
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Vorlage:Taxonomy | ||||||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||||||
Bombina variegata | ||||||||||||||||
(Linnaeus, 1758) | ||||||||||||||||
Vorlage:Subspeciesen | ||||||||||||||||
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Die Gelbbauchunke (Bombina variegata), auch Bergunke genannt, gehört innerhalb der Vorlage:Ordo der Froschlurche zur „urtümlichen“ Vorlage:Familia Bombinatoridae – oft wird sie aber noch zu den Scheibenzünglern gestellt – und zur Vorlage:Genus der Unken.
Merkmale
Adulte: Die Größe der Männchen und Weibchen liegt zwischen 35 bis 55 Millimetern – es handelt sich also um sehr kleine Froschlurche. Die Oberseite ist graubraun, dabei oft mit verwaschenen, helleren Flecken. Die Unterseite inklusive der Innenseiten der Gliedmaßen und der Finger und Zehen ist graublau bis schwarzblau mit auffallenden, hellgelben bis orangen Flecken oder Flächen, die meist mehr als die Hälfte der Unterseite einnehmen. Gelbbauchunken haben einen gedrungenen Körper – der nicht so sehr abgeflacht ist wie bei der verwandten Rotbauchunke – und eine gerundete Schnauze. Die Pupille ist herzförmig, das Trommelfell nicht sichtbar. Die Oberseite weist zahlreiche Warzen mit erhabenen Hornstacheln auf.
Die Paarungsrufe der Männchen hört man im Spätfrühling und Frühsommer (ein dumpfes, aber melodiöses „uh ... uh ... uh“) aus Gewässern. Da die Art im Gegensatz zur Rotbauchunke keine Schallblasen hat, sind die Rufe nur recht leise.
Laich: Die Eier werden in lockeren Klümpchen von zwei bis 30 Eiern an Grashalme oder oft auch an überstaute Landpflanzen geheftet. Die Eier sind auf der Oberseite mittelbraun, am unteren Pol hellbraun und messen im Durchmesser 1,5 bis zwei Millimeter, die Gallerthüllen fünf bis acht Millimeter. Die Hauptlaichzeit reicht von Mai bis Juni.
Larven: Der obere Flossensaum der maximal 55 Millimeter langen Kaulquappen reicht höchstens bis zur Rumpfmitte; das Schwanzende ist abgerundet. Sie haben eine schmutzig graue Grundfarbe und schillern in allen Regenbogenfarben.
Lebensraum und Verbreitung

Die Gelbbauchunke gehört zu den Amphibien mit enger Gewässerbindung. Ursprünglich war die Art ein typischer Bewohner der Bach- und Flussauen. Sie besiedelte hier die in Abhängigkeit von der Auendynamik immer wieder neu entstehenden temporären Kleingewässer. Auch in ihren zivilisatorischen Ersatzhabitaten bevorzugt sie temporäre Klein- und Kleinstgewässer auf lehmigem Grund, wie Traktorspuren, Pfützen und kleine Wassergräben. Meist sind diese vegetationslos und frei von konkurrierenden Arten und Fressfeinden. Durch die schnelle Erwärmung der Kleingewässer ist eine rasche Entwicklung des Laichs und der Larven gewährleistet. Man findet diese Pionierart heute überwiegend in Steinbrüchen, Lehm- oder Kiesgruben sowie auf Truppenübungsplätzen.
Die große Mobilität der Jungtiere begünstigt die spontane Besiedlung von neu entstehenden Lebensräumen. An Land suchen die Tiere Verstecke unter Steinen, Totholz und in Lücken- und Spaltensystemen von Felsen auf.
Die Gelbbauchunke ist ein Bewohner des Berg- und Hügellandes im mittleren und südlichen Europa. Im Einzelnen reicht die Verbreitung von Frankreich über Belgien, die Südspitze der Niederlande (Limburg), Süd- und Mitteldeutschland, die Schweiz, Österreich, Italien nördlich des Po (weiter südlich findet sich die Apennin-Gelbauchunke), die Staaten des früheren Jugoslawien, Tschechien, Slowakei, den äußersten Südrand Polens, Rumänien, Bulgarien und Albanien bis nach Griechenland. In den Mittelgebirgslagen Mittel- und Süddeutschlands, aber auch in der Oberrheinebene, ist sie zwar recht verbreitet, dabei vielerorts aber doch zerstreut bis selten. Die nördliche Grenze der natürlichen Gesamtverbreitung befindet sich im niedersächsischen Weser-Leinebergland.
Gefährdung

Eine Gefährdung für die Gelbbauchunke geht vor allem von Lebensraumverlust aus, der beispielsweise durch Verfüllung von Tümpeln, aber auch durch natürliche Sukzession (vor allem: Verbuschung) der Pionierbiotope entsteht. In Folge von Verinselung, also einer Fragmentierung der Habitate, beispielsweise durch Straßen oder intensive Landwirtschaft, werden Populationen voneinander isoliert.
Gesetzlicher Schutzstatus
- Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL): Anhänge 2 und 4 (es sind eigens Schutzgebiete auszuweisen / streng geschützt)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): besonders geschützt
Rote Liste-Einstufung
- Rote Liste Bundesrepublik Deutschland: 2 – stark gefährdet
- Rote Liste Österreichs: 3 - gefährdet
- Rote Liste der Schweiz: EN (entspricht: stark gefährdet)