Studierendenschaft
Als verfasste Studierendenschaft bezeichnet man die als rechtlich von der Universität unabhängigen, verfassten Studierendenschaften der meisten Bundesländer. Die verfasste Studierendenschaft ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts.
In den Bundesländern Freistaat Bayern und Baden-Württemberg besteht das Recht auf studentische Selbstverwaltung momentan nicht. Dort gibt es jedoch an vielen Hochschulen einer der verfassten Studierendenschaft nachgebildete unabhängige Studierendenschaft.
Die Studierendenschaft wird i.d.R. durch den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) vertreten, der durch das Studierendenparlament (Stupa) gewählt wird. Auf Fachbereichsebene sind die Fachschaftsräte (siehe auch Fachschaft) Teil der verfassten Studierendenschaft. Ein anderes Modell, das in einigen Bundesländern im Osten anzutreffen ist, hat als oberste Vertretung keinen vom Studierendeparlament gewählten AStA, sondern einen Studierendenrat, der sehr viel enger mit den Fachschaften verbunden ist als das AStA-Modell. Ein Stupa existiert dabei meistens nicht.
Der 1993 in Hürth als Nachfolger des Verband deutscher Studentenschaften gegründete freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) versteht sich als bundesweite Vertretung der verfassten und nicht verfassten Studierendenschaften.