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Fehlschluss

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Als Fehlschluss (lat. fallacia) bezeichnet man einen Schluss, bei dem das abgeleitete Urteil nicht aus den explizit angegebenen oder implizit angenommenen Voraussetzungen folgt.

Um das Problem eines Fehlschlusses zu verdeutlichen ein Beispiel: Cannabis (große Fläche A) wird manchmal als Einstiegsdroge für Heroin (kleinere Fläche B) bezeichnet. Zwischen beiden Gruppen gibt es eine Überschneidung (X). Die (überwiegende) Mehrheit der Heroinbenutzer hat vorher schon Cannabis genommen, ist es deswegen eine Einstiegsdroge?

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      A           B

Gert Gigerenzer verweist, ohne ein moralisches Urteil abzugeben, darauf, dass die Mehrheit der Cannabisbenutzer mit Heroin nichts am Hut hat (verbleibender Rest der großen Fläche).

Die Aussage: aus "die meisten Heroinbenutzer waren früher Cannabisbenutzer" folgt "die meisten Cannabisbenutzer werden Heroinbenutzer' sein" , ist, seiner Meinung nach, ein Fehlschluss. Er beschreibt logische Fehlschlüsse als Teil des "mathematischen Analphabetismus".


Ein weiteres Beispiel: England ist Tollwutfrei. Es gibt auf England jedoch auch keine Störche. Ein Fehlschluß wäre, nun daraus zu schließen, das Störche die Tollwut übertragen würden.


Literatur

Gerd Gigerenzer: Das Einmaleins der Skepsis. Über den richtigen Umgang mit Zahlen und Risiken. ISBN 3827000793

Siehe auch: Falsch positiv

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