Master of Laws
LL.M. ist die Abkürzung für den akademischen Grad Master of Laws (lat. Legum Magister, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural "Rechte" ist). Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen an vielen in- und ausländischen Universitäten erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Universitäten in den englisch-sprachigen Ländern erworben. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Angebot der Universität und den Neigungen des Studenten. An ausländischen Universitäten liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An inländischen Universitäten wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet geboten.
Hintergrund
In den englischsprachigen Ländern wird das Jurastudium grundsätzlich mit einem J.D. (Juris Doctor) in den USA oder einem Bachelor of Laws in den meisten anderen Ländern abgeschlossen. Dieser Abschluss soll dem Studenten bescheinigt werden, dass er sich die grundlegenden Fähigkeiten und das Wissen angeeignet hat, die für ein Betätigung im juristischen Sektor nötig sind.
Um sich jedoch mit einem Rechtsgebiet speziell auseinandersetzen zu können, wurde der LL.M. eingeführt.
LL.M. und die deutschsprachigen Länder
In der juristischen Ausbildung der deutschsprachigen Länder ist ein LL.M. grundsätzlich nicht vorgesehen. In Deutschland geht üblicherweise mit dem Erreichen des ersten juristischen Staatsexamens das Ende des Studiums einher. Eine Spezialisierung wird allenfalls in Aufbaustudiengängen (z.B. Lizenziat des kanonischen Rechts, lic. iur.) erreicht.
Im Rahmen des Bologna-Prozesses (1999 ebendort von allen Bildungsministern der EU-Staaten vereinbart) soll jedoch EU-weit eine Ablösung aller Staatsexamina und Diplom-Abschlüsse durch die in angelsächsischen Staaten üblichen Bachelor und Master-Abschlüsse erfolgen. 2002 wurde den Hochschulen durch eine Änderung des HRRG die Möglichkeit gegeben auf Bachelor-/Masterstudiengänge umzustellen.
Der Nutzen einer Umstellung auf die konsekutiven Abschlüsse Bachelor und Master in der juristischen Ausbildung ist jedoch in Deutschland umstritten. So wurde im Koalitonsvertrag 2005 zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene der Bedarf neuer Abschlüsse in der Juristenausbildung und eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf diese abgelehnt (S. 145).
Um dem Interesse an einer Spezialisierung gerecht zu werden, werden auch schon heute in Deutschland für inländische Studenten LL.M.-Studiengänge angeboten.[1]