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Benutzer Diskussion:Forevermore/Archiv 2006

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Februar 2006 um 17:36 Uhr durch Fludibu (Diskussion | Beiträge) (danke für die Begrüßung, schon mein erstes Problem). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ältere Diskussionsbeiträge

Re: BfDI

Hi Forevermore, auch dir ein frohes Neues! Das mit dem Interview habe ich schon gelesen, die Meldung zur zugehörigen GebührenVO auch. Das mit der Website muss wohl gestern oder heute geschehen sein, sieht chic aus (wurde aber auch Zeit, die meisten anderen Behörden hatten ja im Rahmen von BundOnline 2005 schon ein neues Gesicht bekommen!). Das mit der Tagesschau hört sich auch gut an, die berichten ja in ihren 15 Minuten sonst lieber über "wichtigere" Dinge. Jetzt bleibt noch die Umsetzung der Überwachungsstaatenverbunds-Richtlinie abzuwarten, um sogleich VB zu erheben und einen Antrag auf einstweilige AO zu stellen. Auf dass die FDGO nicht zur sicherheitlich demokratischen Grundordnung wird. Mit neuer Kraft ins neue Jahr! :-) Gruß --C.Löser Diskussion 14:28, 7. Jan 2006 (CET)

Mülleimer

Die Bürger sitzen in einem kleinen Mülleimer eingekesselt, und von oben wird am Fließband neuer Dreck nachgeschüttet. Heute im Angebot: Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Pläne zu ihrer Umsetzung. *würg*

Sag mal hältst du es für sinnvoll, wegen diesen und ähnlichen Plänen mal ein Infofaltblatt zusammenzustellen, das über Pläne und Auswirkungen aufklärt und die Leute dazu animiert, allen möglichen Politikern Briefe und Emails zu schreiben? Natürlich gleich mit Tips und Adressen... Sowas würde ich dann in der Mensa verteilen. --C.Löser Diskussion 12:05, 17. Jan 2006 (CET)

Du hast wahrscheinlich Recht. Aber auf Emails bekommt man ja so gut wie nie eine Antwort, und zum Briefeschreiben fehlt mir momentan die Zeit. Ich werde aber in den Semesterferien mein Glück versuchen. *seufz* --C.Löser Diskussion 16:34, 17. Jan 2006 (CET)
P.S. zum Thema Hafenarbeiter: Das nächste Mal kommts aber nur noch in die Medien wenn man einen draufsetzt. Also 200 m² Glasfensterfront Minimum *g*

Hi Forevermore,
nach dieser Meldung konnte ich ja fast meinen Augen nicht trauen, als ich dieshier las, aber als ich dann die Beweggründe für das Ansinnen sah war meine Hoffnung doch wieder geschmälert. Hoffentlich kappt's trotzdem. Einen schönen Sonntag noch wünscht --C.Löser Diskussion 17:37, 22. Jan 2006 (CET)

europarechtliche Kategorien

Hallo Forevermore. Ich habe gerade festgestellt, dass du hier die Bezeichnung der Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) gerügt hast. Nun, das lässt sich hören. Allerdings finde ich es vorzugswürdig die "Gesetze" usw alle in den Rechtsquellen-Kategorien aufzulisten. Insofern wäre ich dafür, auch die von die erstellte Kategorie:EU-Verordnung aufzulösen und mit den Richtlinien zusammen in der Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) zu führen. Wollen wir in der Grundsatzdiskussion Kategorie_Diskussion:Recht#Zur_Kategorie:Rechtsquelle weiterdiskutieren (ganz am Ende dieses Absatzes)? Grüße --Alkibiades 21:16, 18. Jan 2006 (CET) .

Ich muss nochmal nachfragen, da ich mir da nicht so sicher bin. Schau dir doch mal den Artikel Rechtsetzung der EG. Da steht: "Als eigenständige Organisation mit Hoheitsrechten gegenüber den Mitgliedstaaten und Bürgern haben die europäischen Gemeinschaften auch eigene Rechtsetzungsbefugnisse." Widerspricht das dem, was du gesagt hast oder ist es richtig, von Rechtsetzungsbefugnissen der europäischen Gemeinschaften zu reden, während es falsch ist, von Rechtssetzungsbefugnissen der EU zu reden? Wäre es dann richtig, die Kategorie umzubenennen in Kategorie:Rechtsquelle (EG)? --Alkibiades 15:02, 21. Jan 2006 (CET)
Die EG-Organe haben durch das Primärrecht (EGV) in bestimmten Bereichen Rechtssetzungsbefugnis (Sekundärrecht). Das ändert aber nichts daran, dass die EU (noch) keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, im Gegensatz zur EG. Es handelt sich also um EG-Recht. Gruß --C.Löser Diskussion 15:05, 21. Jan 2006 (CET)
Ah, Hallo C. schön dass du auch mithilfst. Wenn ich dich mal hier fragen darf: Also denkst du auch, dass die Kategorie:Rechtsquelle (EG) (eur. Gemeinschaft oder Gemeinschaften?) richtig ist, während die Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) ungenau ist? Das wäre dann eine mögliche Lösung des Problems. Ich hab zwar jetzt ersmal alles in die Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) gepackt, aber man kann durchaus drüber nachdenken, dass dann später komplett umzuschichten. --Alkibiades 15:39, 21. Jan 2006 (CET)
Ja, es sollte "Rechtsquelle (EG)" heißen. Die EMRK würde dann zB in "Rechtsquelle (Völkerrecht)" oder "Rechtsquelle (international)" oÄ gehören. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wäre erstmal noch garkeine Rechtsquelle und brächte IMO garnicht aufgenommen werden, also auch keine eigene Kat. Gruß --C.Löser Diskussion 15:50, 21. Jan 2006 (CET)

Ohne Worte...

[1]

Re: Harald Stauch

Tja ;-)
Aus dem Grunde hatte ich auch die bis dato obligatorische "... ist ein(e) deutsche(r) Datenschutzexpert[e/in]" weggelassen. Vielleicht sollten wir sie bei anderen LfD auch wieder entfernen. Meist dürften eh ihre Stellvertreter und damit leitenden Beamten der Behörde diejenigen sein, die am meisten Ahnung vom Fach haben (Ausnahmen bestätigen die Regel). Willkürlicher Weise mal wieder auf deiner Diskussionsseite antwortend :-) grüßt --C.Löser Diskussion 16:33, 27. Jan 2006 (CET)

Infofreiheit und Gebühren

Dreist. Ich habe auch eine Anfrage beim Bundeskanzleramt laufen, erstmal per Email angefragt, keine Eingangsbestätigung bekommen, mal gucken ob ich denen erst einen ordentlichen Brief schreiben muss und ob sie die Infos herausgeben und wenn ja wieviel das kostet. Man darf gespannt sein! :-) --C.Löser Diskussion 11:31, 2. Feb 2006 (CET)

Lichte Momente

Schau nur, zwischen all den Wahnsinnsmeldungen von Militäreinsätzen im Innland, elektronischen Überwachungsfußfesseln und sonstigen Wunschträumen rechtslastiger Verfassungsfeinde im Amt gibt es auch kurze lichte Momente in denen man meinen könnte, dass es doch noch Hoffnung gibt. Obwohl ich jetzt ehrlichgesagt garnicht weiß, wie weit oder wahrscheinlich eher nicht-weit der Entwurf geht... --C.Löser Diskussion 10:45, 11. Feb 2006 (CET)

"Darlehnsvertrag"

Hier für Dich ein Spezialabdruck des schnellgelöschten Arikels:
"Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit den Darlehensbetrag zurückzuersatten."
Gruss --wau > 18:37, 17. Feb 2006 (CET)

danke für die Begrüßung, schon mein erstes Problem

Hallo, nett dass ich bei Wikipedia individuell von Dir begrüßt wurde.

Leider habe ich schon mein erstes negativerlebnis. gestern abend habe ich länger an einer Überarbeitung des Lemmas Postmortales Persönlichkeitsrecht gesessen. Der Beitrag dort ist sachlich falsch (bspw. wird auf Art 2 GG verwiesen, obwohl BGH und BVerfG entschieden haben, dass nur Art 1 I GG gilt) behandelt in erster Linie den Tron-Fall, obwohl der nun wirklich nicht zentral ist und behandelt den auch noch einseitig (Bsp: Anonymität nicht postmortal geschützt, obwohl das zumindest streitig ist und AFAIK kein Urteil dazu besteht (außer eben die Tron-Entscheidungen im Verfügungsverfahren). Schließlich ist das sprachlich nicht gelungen (Bsp: "Das Recht bezieht sich sowohl auf die ideellen Aspekte als auch auf die kommerzielle Verwertung einer Persönlichkeit nach ihrem Tod. Ein Anspruch auf Anonymität des Verstorbenen besteht jedoch nicht."). Als Link ist ein Verweis auf einen anwaltlichen Schriftsatz auf einer private Seite enthalten. Das ist per se parteiisch und recht unprofessionell. Meine Bearbeitung hat Historiograf einfach revertiert und zu meiner erläuterung blöde kommentare abgegeben (dafür habe ich mich revanchiert ;-)). Nachdem ich hier neu bin, weiß ich, was ich machen soll. Ich halte meine Bearbeitung - logisch - für gelungener und hatte extra geschrieben, dass da noch mehr zu tun wäre. Wie geht es weiter? erkläre ich jetzt den editwar oder was? --Fludibu 19:26, 17. Feb 2006 (CET)

Wenn ich mich hier mal kurz einmischen darf ;-) Das Recht auf Anonymität (wenn es denn ein solches gibt; strittig) ist eine Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG. Träger dieses Grundrechts können richtigerweise und nach Rspr des BVerfG nur lebende Personen sein. Mithin gibt es keinen Schutz Verstorbener aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch bei Bestehen eines Rechts auf Anonymität kein solches für Verstorbene. --C.Löser Diskussion 19:54, 17. Feb 2006 (CET)
Die Meinung kann man ja gerne vertreten, entschieden hat das BVerfG bislang weder zur inform. Selbstbest. noch zum Schutz des Pseudonyms post mortem. Diese Frage ist aber eher am Rande der post mortem Rechte. Viel wichtiger wäre es, die Blauer Engel-Entscheidungen einzubauen oder etwa die bedenkliche Entscheidung des BGH v. 6.12., die die Sensationspresse bei der Auswertung von Verstorbenen schadfrei hält. Tron wird dann in 8 Jahren vom EGMR entschieden. Das ging bei Caroline von Hannover recht überraschend aus. Als Wikipedia-Wissen auszugeben, wie das mal entschieden werden wird, hat ein wenig ein Geschmäckle. Wenn das gewünscht wird, schön. Neutral, richtig oder gut wird der Beitrag dadurch nicht. Wie gesagt ich bin hier neu und dachte eigentlich, das ginge etwas sachlicher zu. Und wenn meine mitarbeit ohne inhaltlichen kommentar rausgeschmissen wird, weil stimmung gemacht werden soll, dann investiere ich die zeit lieber anderweitig. --Fludibu 20:29, 17. Feb 2006 (CET)

Abgesehen davon, dass ich meine obige Aussage wohl unmissverständlich als Tatsachenäußerung und nicht als Meinungsäußerung formuliert hatte gibt es dazu natürlich auch Entscheidungen. Eine davon hatte ich bereits auf der Seite des Artikels verlinkt: [2] --C.Löser Diskussion 20:35, 17. Feb 2006 (CET)

Die von Dir zitierte Entscheidung betrifft weder das information. SelbstbestR noch inhaltlich das postm PersönlR. Ausdrücklich wird die Verfassungsbeschwerde deswegen nicht angeommen, da die angegriffene Entscheidung des BGH nicht einmal die PersR Lebender verletze, sodass es auf den geringeren Schutz post mortem nicht ankäme. Genau das ist es ja was mich an dem Beitrag stört. Die Entscheidungen werden einfach nicht genau gelesen, sondern blind zitiert, weil man gehört hat, dass es die eigene Meinung unterstützt. Als Tatsache ist Deine Meinung also falsch. --

Hallo erstmal und willkommen auf meiner Diskussionsseite! ;-)

Zu Deiner Frage, Fludibu: Den Edit-War solltest Du nicht erklären, sondern stattdessen Deine Auffassung – wie bereits geschehen – hier vertreten und argumentativ untermauern. Ich selbst tauge als Streitentscheider nichts, da ich mich mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht nicht auskenne. (Ich weiß nur, dass es sowas gibt. Immerhin.)

Von Historiograf solltes Du Dich übrigens weder einschüchtern noch provozieren lassen. Der Kollege ist für seine große Klappe und seinen teilweise beleidigenden Ton bekannt. Sein Verhalten ist nicht repräsentativ. Von daher fände ich es äußerst bedauerlich, wenn Historiograf der Grund dafür wäre, dass Du der Wikipedia wieder den Rücken kehrst. --Forevermore 11:23, 18. Feb 2006 (CET)

ich will Dein Diskussionsseite ja gar nicht überstrapazieren. Pseudohistoriograf diskutiert seinen Revert aber gar nicht. Stelle ich jetzt einen Vandalismusantrag oder wie geht es weiter? Dass der jetzige Artikel Schrott ist, sieht glaube ich selbst der Laie. --
sry jetzt hat das gespeichert, bevor ich fertig signiert hatte --Fludibu 16:36, 18. Feb 2006 (CET)