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Einkommensteuer (Deutschland)

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Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die ein Mensch auf sein Einkommen zu zahlen hat.

De jure hat das Einkommen in Deutschland folgende Bestandteile:

Aus diesen Bestandteilen errechnet sich ein fingiertes Gesamteinkommen. Von diesem Gesamteinkommen werden noch

abgezogen, was anschließend das zu versteuernde Einkommen ergibt.

Zu dem versteuernden Einkommen eines Jahres wird ein Einkommensteuer-Betrag dieses Jahres ermittelt, den anschließend der Einkommensteuerpflichtige an das Finanzamt zu zahlen hat. Dazu kommt noch ein Solidaritätszuschlag, den alle Einkommensteuerzahler zu zahlen haben.

Meistens wurden jedoch vor entgültiger Abrechnung der Einkommensteuer eines Jahres für dieses Jahr Vorrauszahlungen zur Einkommensteuer erbracht, und zwar in Form von

Nach Abzug der Vorrauszahlungen für ein Jahr von dem Einkommensteuer-Betrag dieses Jahres ergibt sich oft eine negative Netto-Einkommensteuer-Schuld. Das heißt, dass in diesem Fall der Einkommensteuerpflichtige vom Finanzamt eine Rückerstattung in dieser Höhe zu erhalten hat. Besonders bei Lohnsteuer-Zahlern ergibt sich fast immer eine Rückerstattung.


Zur Ermittlung der Einkommensteuer möchte das Finanzamt oft eine Einkommensteuererklärung, aus der sie die Daten entnehmen kann, die es zur Einkommensteuer-Berechnung als notwendig erachtet. Damit dringt das Finanzamt oft in die Privatsphäre ein, sodass die Informationsangabe sehr unangenehm sein kann. Das Steuergeheimnis soll davor schützen, dass Informationen, die das Finanzamt erhalten hat, nach außen dringen.


Der Einkommensteuer-Betrag ist fast in jedem Staat progressiv steigend. Das heißt, dass jemand mit niedrigem Einkommen unterproportional wenig Einkommensteuer zu zahlen hat, während jemand mit höherem Einkommen überproportional viel Einkommensteuer zahlen soll. Dieser theoretischen Lastenverteilung nach Leistungsfähigkeit stehen aber oft praktische Steuerschlupflöcher besonders für Kapitaleinkommen entgegen.