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Kanton Thurgau

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Kanton Thurgau. Für die historische Region Thurgau, die den heutigen Kanton Thurgau und den Zürichgau umfasste, siehe Historischer Thurgau.


Der Kanton Thurgau ist ein Kanton im Nordosten der Schweiz.

Deutsch: Thurgau; Französisch: Thurgovie; Italienisch: Turgovia; Rätoromanisch: Turgovia; Englisch: Thurgau (veraltet: Thurgovia).

Kanton Thurgau
Flagge des Kantons
Flagge und Wappen des Kantons
Basisdaten
Hauptort: Frauenfeld
Fläche: 991 km²
Einwohner: 228'200 (2002)
Bevölkerungsdichte: 230 Einw./km²
Beitritt zur Eidgenossenschaft: 1803
Abkürzung: TG
Sprachen: Deutsch
Website: Kanton Thurgau
Karte
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Geographie

Der Kanton wird im Norden und Osten durch den Bodensee begrenzt. Im Süden ist der Berg Hörnli die Grenze zu den Kantonen St. Gallen und Zürich.

Die Hauptstadt und Sitz des Regierungsrates sowie des Obergerichts ist Frauenfeld. Sitz des Grossen Rates ist halbjährlich wechselnd Frauenfeld und Weinfelden. Der Kanton Thurgau bezieht seinen Namen vom Fluss Thur, der ihn von Südosten nach Nordwesten durchquert und weiter westlich im zürcherischen Bezirk Andelfingen in den Rhein mündet.

Lage des Kantons
Lage des Kantons

Bevölkerung

Sprachen

Die im Thurgau gesprochenen deutschen Mundarten gehören dem Hochalemannischen und innerhalb dessen dem Nordostschweizerdeutschen an.

Religionen - Konfessionen

Als ehemalige gemeine Herrschaft (mehreren Kantonen gemeinsames Untertanengebiet) ist der Thurgau konfessionell nicht einheitlich. Im grösseren Teil des heutigen Kantons domiert die reformierte Konfession, doch gibt es mehrere Landstriche (z. B. die an St. Gallen angrenzenden Regionen), wo die katholische Konfession überwiegt.

Verfassung und Politik

Die gegenwärtige Verfassung datiert von 1987.

Legislative

Gesetzgebendes Organ ist der Grosse Rat, der 130 Mitglieder zählt und gemäss Verhältniswahlrecht vom Volk auf vier Jahre gewählt wird. Das Volk ist darüber hinaus direkt an der Gesetzgebung beteiligt, indem Verfassungsänderungen dem obligatorischen, Gesetzesänderungen dem fakultativen Referendum (von mindestens 3000 Stimmberechtigten innert dreier Monate verlangt) unterliegen. Zudem kennt das Volk das Recht der Verfassungs- und Gesetzesinitiative (von mindestens 4000 Stimmberechtigten verlangt), und es kann (mit mindestens 20'000 Unterschriften) die Abberufung des Grossen Rats vor Ablauf der ordentlichen Amtszeit verlangen, worüber dann eine Volksabstimmung anzuordnen ist.
Nach den Wahlen von 2004 haben Sitze (in Klammern Wahl 2000 und Wahl 1996):

  • SVP 47 (42 - 38)
  • CVP 22 (27 - 25)
  • FDP 20 (24 - 25)
  • SP 23 (22 - 20)
  • GP 13 (8 - 11)
  • EVP 4 (5 - 4)
  • EDU 1 (1 - 0)
  • FPS 0 (1 - 7)

Exekutive

Ausführendes Organ ist der Regierungsrat, der aus fünf Mitgliedern besteht und vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht auf ebenfalls vier Jahre gewählt wird. Das Volk kann (wenn von mindestens 20'000 Stimmberechtigten verlangt) die vorzeitige Abberufung der Regierungsrates beantragen, über die dann eine Volksabstimmung angeordnet werden muss.
Nach den Wahlen von 2004 haben, wie bisher, Sitze:

Judikative

Richterliche Behörden sind auf kantonaler Ebene das Obergericht, das Kassationsgericht und das Verwaltungsgericht, auf regionaler Ebene die Bezirksgerichte, auf kommunaler Ebene die Friedensrichter.

Parteiensystem

Bezirke und Gemeinden

Der Kanton Thurgau ist in acht Bezirke unterteilt, die Teil der kantonalen Exekutive sind. Organe der örtlichen Selbstverwaltung sind die politischen Gemeinden.
siehe: Gemeinden des Kantons Thurgau

Der frühere sogenannte Gemeindedualismus, der durch eine Nebeneinander von Orts- und Munizipalgemeinden charakterisiert war und aus napoleonischer Zeit stammte, wurde durch die neue Verfassung von 1987 abgeschafft. Weiterhin bestehen aber auch öffentlichrechtlich anerkannte Schul-, Bürger- sowie die evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchgemeinden.

Wirtschaft

Tourismus

Verkehr

Bildung

Geschichte

Die frühmittelalterliche Landgrafschaft Thurgau gehörte den Herzögen von Zähringen, danach den Grafen von Kyburg und kam 1264 an die Grafen von Habsburg. 1460 wurde sie von den Eidgenossen erobert und bis 1798 als gemeinsames Untertanengebiet verwaltet. Entsprechend konnte sich im 16. Jahrhundert die Reformation zwar grossmehrheitlich, aber nicht überall durchsetzen. 1798 wurde der Thurgau eine Verwaltungseinheit der Helvetischen Republik, 1803 ein selbständiger und gleichberechtigter Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ab 1830 gehörte er zu den liberalen Kantonen und führte mit der Verfassung von 1869 mit dem Referendums- und Initiativrecht des Volkes die direkte Demokratie ein.

Städte und Orte

Weitere Gemeinden des Kantons siehe: Gemeinden des Kantons Thurgau

Bezirke mit Hauptort

Die 8 Bezirke mit gleichnamigem Hauptort heissen:


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