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Benutzer:MJS-Oldenburg/Testzentrum

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Die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.[1] Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.[2]

Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

Entwicklung der Grundsätze

Die Gründer der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung kamen schon früh überein nach gemeinsamen Zielen und Grundsätzen zu handeln. Schon Henry Dunant stellte in seiner Schrift „Eine Erinnerung an Solferino“ einheitliche Grundsätze zur Verwundetenversorgung auf (Freiwilligkeit und Universalität).

Gustave Moynier, Präsident des IKRK (1864–1910)

Im Jahr 1875 beschreibt der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Gustave Moynier zunächst vier, mehr organisatorische Grundprinzipien des Roten Kreuzes:

  • Prinzip der Zentralisierung
  • Prinzip der Vorsorge
  • Prinzip der Gegenseitigkeit und
  • Prinzip der Solidarität.

Moynier sieht das IKRK als „Hüter dieser Grundsätze“ und fordert es auf, „bei Bedarf seinen Einfluss geltend zu machen, um zu verhindern, dass von diesen Regeln abgewichen wird.“[3]

Als das IKRK im Jahr 1919 seiner ersten Statuten ausarbeitet, stellt es sich die Aufgabe, „die der Institution zugrunde liegenden fundamentalen, einheitlichen Grundsätze aufrechtzuerhalten“ ohne sie näher zu definieren. Dies geschieht erst 1921 bei der Überarbeitung dieser Statuten. Hier werden nun die Grundsätze Unparteilichkeit, politische, konfessionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit, Universalität und Gleichberechtigung seiner Mitglieder erwähnt. Die im selben Jahr tagende X. Internationale Rotkreuzkonferenz bekräftigt die Leitposition des IKRK mit einer Resolution. „Sie [die Konferenz] anerkennt das Komitee als Hüter und Verbreiter der moralischen und rechtlichen Richtlinien der Institution und beauftragt es, mit deren weltweiter Verbreitung und Anwendung.“[4]

Die bisher vier vom IKRK ausgearbeiteten Grundsätze werden im Jahr 1946 erheblich erweitert. Der Governeurrat der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften verabschiedet in Oxford im Jahr 1946 eine lange Liste mit Grundsätzen. Dabei handelt es sich um 13 „Oxford-Regeln“ die mit sechs Anwendungsregeln ergänzt werden. Abgesehen von den zuvor bestehenden vier Grundsätzen handelt es sich bei diesem umfassenden Werk jedoch nur um Regelungen, die die innerverbandliche Ordnung des Roten Kreuzes betreffen. Neutralität und Unabhängigkeit tauchen dabei gar nicht auf. 1948 ändert der Governeurrat der Liga die Liste der Grundsätze. .[5]

Die Symbole Rotes Kreuz und Roter Halbmond am Rotkreuz-Museum Genf, Schweiz

Die XVIII. International Rotkreuzkonferenz (1952, Toronto) ruft die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaft auf, sich strikt an die Grundsätze zu halten. Unparteilichkeit, politische, rassische, religiöse und wirtschaftliche Unabhängigkeit, Universalität und die Gleichberechtigung aller Nationalen Gesellschaften werden in der Resolution X a als „Eckpfeiler der Rotkreuz-Bewegung“ genannt.[6]

Eine erste systematische Studie über die Grundsätze erschien im Jahr 1955. Jean Pictet, Mitarbeiter, später Mitglied des IKRK und wohlverdienter Kenner des Roten Kreuzes zählt in seinem Grundlagenwerk siebzehn Grundsätze auf, die er in zwei Kategorien unterteilt.

  • Fundamentale Grundsätze: Humanität, Gleichheit, Proportionalität, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Universalität;
  • Organische Grundsätze: Selbstlosigkeit, Unentgeltlichkeit, Freiwilligkeit, zusätzlicher Beistand. Selbständigkeit, Allgemeinzugänglichkeit, Gleichheit der nationalen Gesellschaften, Einheit, Solidarität, Vorsorge.[7]

Diese Studie führt zu einer weiteren Diskussion über die Grundsätze.

In einem Antrag der Japanischen Rotkreuzgesellschaft wurde gefordert, die von Pictet aufgestellten Grundsätze zu verabschieden und die 1946/48 aufgestellten Regeln durch diese zu ersetzen. Eine Arbeitsgruppe wurde errichtet, diese schlug 1959 eine neuerliche Fassung den Nationalen Gesellschaften vor. Die hierauf eingereichten Rückmeldungen waren überwiegend positiv. Lediglich Anmerkungen der Allianz der Sowjetischen Rotkreuz- und Rotmondgesellschaften wurden kritisch beraten.[8] Der Delegiertenrat nahm im Oktober 1961 den nunmehr vorliegenden Text mit geringfügigen Änderung an. Im September 1962 werden im Deutschen Roten Kreuz diese neuen Grundsätze durch einen Vortag des DRK-Generalsekretärs Anton Schlögel in Bad Harzburg vorgestellt.[9] Im Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) durch Vortrag von Pictet auf der 2. Juristentagung des ÖRK 1962.[10]

Die XXV. Internationale Konferenz (1965, Wien) verabschiedete die Grundsätze als Resolution VIII einstimmig ohne Diskussion. Ein Konferenzteilnehmer dazu: „Es war ein feierlicher Augenblick, als die Grundsätze des Roten Kreuzes endgültig angenommen wurden (Resolution Nr. VIII). Sämtliche Teilnehmer erhoben sich von ihren Plätzen und bekundeten in stummer Eintracht, daß sie diese Grundsätze als die verpflichtende Grundlage der Rotkreuz-Arbeit anerkennen. […] Es ist ein unbestreitbarer Erfolg, daß diese Grundsätze ohne Gegenstimmen und ohne jede Enthaltung in dieser feierlichen Form angenommen worden sind. Damit hat das Internationale Rote Kreuz in einer Weise für sich Zeugnis abgelegt, wie bisher wohl nur selten in seiner langen traditionsreichen Geschichte."[11]

Im Jahr 1986 fand eine sprachliche Überarbeitung (Internationale Rotkreuz und Rothalbmond-Bewegung statt bisher Rotes Kreuz; ideologischen Auseinandersetzungen statt wie bisher weltanschaulichen Auseinandersetzungen im Grundsatz Neutralität; Hinzufügung der Rothalbmond-Gesellschaften im Grundsatz Einheit) und Neuverabschiedung des Textes statt. Die Aufnahme der Grundsätze in die Präambel der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zeigt dabei die besondere Wichtigkeit, die den Grundsätzen zukommt.[12]

Textfassung 1965

Menschlichkeit
Aus dem Wunsch heraus entstanden, die Verwundeten auf den Schlachtfeldern unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das Rote Kreuz auf internationaler und nationaler Ebene, menschliches Leiden unter allen Umstanden zu verhüten und zu lindern. Es ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schütz en, sowie die Ehrfurcht vor dem Menschen hochzuhalten. Es fordert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit
Es macht keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und bei der HiIfe den dringendsten Fällen den Vorzug zu geben.

Neutralität
Um sich das allgemeine Vertrauen zu erhalten, enthalt sich das Rote Kreuz zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit
Das Rote Kreuz ist unabhängig: Obwohl die nationalen Rotkreuzgesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind, sollen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln.

Freiwilligkeit
Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und uneigennützigen Hilfe.

Einheit
Es kann in einem Land nur eine einzige Rotkreuzgesellschaft geben. Sie soIl allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Gebiet erstrecken.

Universalitat
Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle Gesellschaften gleiche Rechte haben und verpflichtet sind, einander zu helfen.[13]

Literaturauswahl

  • Jean Pictet: Die Grundsätze des Roten Kreuzes. Genf 1955
  • Jean-Luc Blondel: Ursprung und Entwicklung der Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds. In: Auszüge der Revue Internationale de la Croix-rouge, Band XLII, Nr. 4, Juli-August 1991, Seite 211 ff.
  • Anton Schlögel: Die XX. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Wien, 2. bis 9. Oktober 1965. In: Das Gebot der Stunde – Ansprachen und Aufsätze im Jahr der XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz. Ort, Jahr
  • Walter Bargatzky: Durchringen zu einer „kämpferischen Neutralität“. In: Humanität und Neutralität, DRK-Schriftenreihen Nr. 40, Bonn 1968
  • Jean Pictet: Die Grundsätze des Roten Kreuzes – Ein Kommentar. Genf und Bonn 1990
  • Soscha Gräfin zu Eulenburg: Menschlichkeit im Sozialmarkt oder „Was bedeuten die Rot-Kreuz-Grundsätze in der DRK-Wohlfahrts- und Sozialarbeit heute eigentlich (noch)?“. In: Menschlichkeit im Sozialmarkt - Die Grundsätze des Roten Kreuzes. Wiesbaden 2007, Seite 11 ff.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.: Die Bedeutung der Rotkreuz-Grundsätze für die pädagogische Arbeit in den DRK-Kindertageseinrichtungen – Arbeitshilfe. 2. Auflage, Berlin 2012
  • Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz: Berufsethische Grundsätze der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz. 4. Überarbeitete Auflage, Berlin 2012

Einzelnachweise

  1. Resolutions adopted by the XXth International Conference of the Red Cross. In: International Review of the Red Cross, Nr. 56, November 1965
  2. Offizielle deutsche Fassung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. In: Auszüge der Revue Internationale de la Croix-Rouge, Band XLI, Nr. 3, Mai-Juni 1990, Seite 151-153
  3. Gustave Moynier: Ce que c'est que la Croix rouge. In: Bulletin International des Societes de Secours aux Militaires Blesses, Volume 6, Ausgabe 21, Januar 1875, Seite 1-8
  4. X. Internationale Rotkreuzkonferenz, Genf, 1921, Entschliessung XVI, («Organisation internationale de la Croix-Rouge))) Absatz 3, Compte rendue, Seite 221
  5. The Principles oft the Red Cross. In: International Red Cross Handbook, Genf, 1983, Seite 549 ff.
  6. The Principles oft the Red Cross. In: International Red Cross Handbook, Genf, 1983, Seite 552
  7. Jean Pictet: Die Grundsätze des Roten Kreuzes. Genf 1955
  8. vgl. Blondel, 1991, Seite 218
  9. Anton Schlögel: Die Grundsätze des Roten Kreuzes. In: Tagungen der Justitiare des Deutschen Roten Kreuzes. DRK-Schriftenreihe Nr. 27, Heft 5, Bonn 1965, Seite 39-48
  10. Jean Pictet: Die Doktrin des Roten Kreuzes. In: Vorträge auf der 2. Juristentagung veranstaltet von der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz, Wien 1962. Genf 1962
  11. Schlögel, 1962, Seite 58 f.
  12. International Review of the Red Cross, Nr. 255, November-Dezember 1986, Seite 25 ff.
  13. Satzung und Schiedsordnung des Deutschen Roten Kreuzes. DRK-Schriftenreihe 4, Ausgabe 1971, Seite 1

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