Studiendirektor
Studiendirektor (Dienstkürzel: StD) ist eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Als Beamter gehört er der Laufbahngruppe des höheren Dienstes an und wird mit der Besoldungsgruppe A15 besoldet.
Der Studiendirektor stellt im höheren Schuldienst (Gymnasien und berufliche Schulen) das zweite Beförderungsamt nach der Ernennung zum Studienrat (StR) und zum Oberstudienrat (OStR) dar. Diese Beförderung ist stets mit der Übernahme einer besonders ausgebrachten Funktion verbunden. Beispiele für solche Funktionen sind Ständiger Stellvertreter des Schulleiters, Fachbetreuer oder Fachleiter einzelner Fachschaften oder Pädagogischer Betreuer bestimmter Jahrgangsstufen. Diese Beispiele können von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein.
In Süddeutschland war bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts die Bezeichnung „Gymnasialprofessor“ für diese Position gebräuchlich. In Österreich ist es bis heute die allgemeine Bezeichnung für an höheren Schulen Lehrende.
Etwa 17% der Beamten auf Lebenszeit im höheren Schuldienst sind Studiendirektoren. Die nächst höhere Amtsbezeichnung ist Oberstudiendirektor (OStD).
siehe auch: Beamte