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Ausweisnummer

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In Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis
Ausweisnummern auf der Rückseite des neuen und der Vorderseite des alten deutschen Personalausweises

Die Ausweisnummer ist eine eindeutige Nummer zur Identifikation eines Ausweises zu einer Person. Sie wird zum Beispiel als fortlaufende Nummer auf deutschen Personalausweisen oder Reisepässen gedruckt. Obwohl diese mit dem seit November 2010 ausgegebenen neuen Personalausweisen alphanumerische Zeichen enthalten, werden sie im Personalausweisgesetz (PAuswG) sowie im Passgesetz (PassG) weiterhin als Nummern bezeichnet (§ 2 PAuswG, § 4 Abs. 1 PassG).

Zusammen mit zusätzlichen Prüfziffern und Daten des Ausweisinhabers ergibt sich die Personalausweis-ID bzw Pass-ID oder -Kennziffer.

Aufbau

Die Seriennummern von Personalausweis und Reisepass setzen sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, zufällig vergebenen Nummer zusammen und können Ziffern und Buchstaben enthalten (§ 2 Abs. 8 PAuswG und Anlage 11 PassV[1]). Vorläufige Personalausweise haben Nummern mit einem Buchstaben und sieben Ziffern. In der maschinenlesbaren Zone von Personalausweis und Reisepass (Machine readable zone – MRZ) ist neben der Seriennummer auch eine Prüfziffer enthalten (vgl. § 5 Abs. 4 PAuswG und § 4 PassG). Die Prüfziffern werden dabei aus den Daten des maschinenlesbaren Bereichs errechnet und dienen zur Feststellung der Unversehrtheit des Personalausweises bzw. Reisepasses (§ 2 Abs. 9 PAuswG).

Bei Personalausweisen setzt sich die maschinenlesbare Zone wie folgt zusammen: Nach den Buchstaben IDD (für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) oder ITD (für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland) folgen nach zwei Füllzeichen < Seriennummer und Prüfziffer. Nach weiteren Füllzeichen folgen in einer neuen Zeile Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen und das Ablaufdatum des Personalausweises, wiederum eine Prüfziffer und nach weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern.

Die maschinenlesbare Zone des Reisepasses enthält die Zeichen P<D (für Reisepass), PCD (für Kinderpass), PPD (für vorläufigen Reisepass), POD (für Dienstpass und vorläufigen Dienstpass) oder PDD (für Diplomatenpass und vorläufigen Diplomatenpass), gefolgt von zwei Füllzeichen < und Name sowie Vorname, getrennt durch zwei Füllzeichen. In einer zweiten Zeile folgen Seriennummer und Prüfziffer, 3 Zeichen für die Nationalität der Person und danach Geburtsdatum und Prüfziffer, Geschlecht (M oder F) und das Ablaufdatum des Passes, wiederum eine Prüfziffer und nach weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern.

Die ersten drei Prüfziffern beziehen sich jeweils auf den Block der zuvor stehenden Zeichen. Die letzte Prüfziffer hingegen bezieht sich auf sämtliche Zeichen von Ausweis- bzw. Passnummer und Daten, einschließlich der drei vorstehenden Prüfziffern. Die Berechnung der Prüfziffern richtet sich nach dem Document 9303 der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Dort ist auch der Aufbau der MRZ beschrieben.

Beim alten Personalausweis und Reisepass bestand die Seriennummer nur aus Ziffern. Bei deutschen Reisepässen wurde die numerische Seriennummer bereits zum 1. November 2007 auf ein alphanumerisches System umgestellt.[2] Die Anordnung in der MRZ war auch etwas anders: Nach IDD bzw. ITD folgten Name und Vorname (jeweils durch die Füllzeichen < unterbrochen), in einer neuen Zeile vier Ziffern für die BKZ, fünf Ziffern für die zufällig vergebene Ausweisnummer, einer Prüfziffer und das D. Nach zwei Füllzeichen folgten Geburtsdatum und Prüfziffer, ein Füllzeichen, das Ablaufdatum und Prüfziffer, nach sieben weiteren Füllzeichen eine Prüfziffer aus allen Ziffern.

Die Seriennummer in neuen seit November 2010 ausgegebenen deutschen Personalausweisen und Reisepässen setzt sich aus den Ziffern 0 bis 9 und ausgewählten Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen, wobei insgesamt 27 alphanumerische Zeichen Verwendung finden. Zur Vermeidung sinntragender Wörter wurde auf die Verwendung von Vokalen und bestimmten Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet. Die Seriennummern werden demnach aus den folgenden Zeichen gebildet: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 0, C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y und Z. Somit handelt es sich bei dem Zeichen 0 immer um die Ziffer Null.[1][2]

Die Seriennummer beginnt zur Unterscheidung unterschiedlicher Dokumententypen zwingend mit einem Buchstaben. Bei Personalausweisen beginnt die Seriennummer mit den Buchstaben L, M, M, P, R, T, V, W, X, Y. Bei Reisepässen sowie Dienst- und Diplomatenpässen beginnt die Seriennummer mit den Buchstaben C, F, G, H, J, K. Vorläufige Reisepässe beginnen mit A oder B, Kinderpässe beginnen mit E, G oder F.[3]

Format

Neuer Personalausweis

Multiplikator 7317 31731
Ziffern IDD << wwww NNNNN n <<<<<<<<<<<<<<<
Bedeutung Behördenkennzahl
laufende Nr.
Prüfziffer
Multiplikator 73 17 31 73 17 31
Ziffern JJ MM TT P < JJ MM TT n D <<<<<<<<<<<<< N
Bedeutung Geburtsjahr
Geburtsmonat
Geburtstag
Prüfziffer
Ablaufjahr
Ablaufmonat
Ablauftag
Prüfziffer
Staatsangehörigkeit
(D = deutsch)
Prüfziffer über alle Ziffern

Alter Personalausweis

Multiplikator 7317 31731 73 17 31 73 17 31
Ziffern wwww NNNNN n D << JJ MM TT n < JJ MM TT n <<<<<<< N
Bedeutung Behördenkennzahl
laufende Nr.
Prüfziffer
Staatsangehörigkeit
(D = deutsch)
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Geburtstag
Prüfziffer
Ablaufjahr
Ablaufmonat
Ablauftag
Prüfziffer
Prüfziffer über alle Ziffern

Internetseiten mit jugendgefährdendem Material verlangen oft diese Nummern, um die Volljährigkeit einer Person zu überprüfen. Dies ist aber eine unsichere Verifikationsmethode, da der Algorithmus zur Überprüfung der Kennziffer bekannt ist, und auch Methoden bekannt sind, gültige Ausweisnummern zu generieren. Laut dem Bundesgerichtshof ist diese Methode nicht ausreichend, um die Volljährigkeit zweifelsfrei festzustellen, weswegen die meisten Anbieter von Altersverifikationssystemen nun auf andere Methoden umgestiegen sind.

Berechnung der Prüfziffern

1. Die Ausweisnummer wird in 3er-Blöcke unterteilt. Die erste Ziffer jedes Blocks wird mit 7, die zweite Ziffer wird mit 3, die dritte Ziffer wird mit 1 multipliziert. Buchstaben werden für die Multiplikation nach dem Schema A → 10, B → 11, …, Z → 35 in Zahlen übersetzt.
2. Die Einerstellen der so erhaltenen Zahlen werden addiert.
3. Die Prüfziffer ist die Einerstelle dieser Summe (also modulo 10).

Beispiel

Die Ausweisnummer von Erika Mustermann lautet T220001293 (siehe Bild oben links). Die letzte Stelle ist die Prüfziffer (3), die ersten 9 Stellen fließen in die Berechnung ein:

Ausweisnummer Ziffer Multiplikator Produkt
T 29 7 203
2 2 3 6
2 2 1 2
0 0 7 0
0 0 3 0
0 0 1 0
1 1 7 7
2 2 3 6
9 9 1 9
Gesamt 233

Entspricht die letzte Stelle der Gesamtsumme nicht der Prüfziffer, so ist die Ausweisnummer falsch.

Literatur

  • Machine Readable Travel Documents. Part 1, Machine Readable Passports – Volume 1, Passports with Machine Readable Data Stored in Optical Character Recognition Format. (ICAO Doc 9303; Englisch; PDF; 1,1 MB), International Civil Aviation Organization 2006, ISBN 92-9194-753-9.

Einzelnachweise

  1. a b Anlage 11 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV), Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes (BGBl. I 2013, S. 338–340)
  2. a b Reisepass – Alphanumerische Seriennummern. Bundesministerium des Innern, , abgerufen am 20. August 2014.
  3. Die alphanumerische Seriennummer im neuen Personalausweis. Bundesministerium des Inneren, 10. Januar 2013, abgerufen am 20. August 2014.