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Diskussion:RTL Zwei

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Februar 2006 um 02:42 Uhr durch BLueFiSH.as (Diskussion | Beiträge) (RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG statt irreführend "RTL II"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Weiterleitung zu RTL-Wikipediaeintrag

Jetzt ist diese Weiterleitung ja schon wieder da. Was soll denn jemand der RTL II sucht auf der RTL-Televisionsseite? Da wird RTL II doch noch nicht mal erwähnt! Und außer dem Namen(steil) RTL und dem (Mit)Eigentümer RTL-Group haben die beiden auch nicht viel gemein. Wenn überhaupt sollte es eine Weiterleitung zu "RTL Group" geben, aber auch dann verhindert man nur, daß ein neuer Artikel geschrieben wird. (Das gilt übrigens auch für RTL 2 und RTL2).

  • Zur Klarstellung: hat sich mit 23:44, 18. Mär 2004 . . Hafenbar (damit Ruh ist) erledigt ... Hafenbar 22:49, 4. Apr 2004 (CEST)


Schnitte

Was für ein Unsinn - warum sollte ein Fernsehsender unnötige Schnitte einführen? Das macht doch nur extra Arbeit. - Textstelle geändert.

  • Eine Frage der Betrachtungsweise. RTL 2 sieht die Schnitte nicht als unnötig an. Ich habe daher die Textstelle mal neu geschrieben. Fakt ist das die Fragen bleiben: Warum kauft RTL 2 Serien wie Inu Yasha die nichts fürs Nachmittagsprogramm sind? Und warum sendet RTL 2 nicht mal solche Serien zu Zeiten die mit dem Jugendschutz besser zu vereinbaren wären? Danaben gibts aber halt auch Serien die eigentlich Nachmittags wohl laufen könnten ohne Schnitte aber trotzdem geschnitten werden. Das wichtigste ist denke ich in meinen paar Zeilen im Artikel geschrieben. Mir gings nur darum hier nochmal Stellung zu nehmen das nicht nochmal jemand etwas entsprechendes hinschreibt. Christian Korff 21:43, 2. Okt 2005 (CEST)

RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG statt irreführend "RTL II"

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir weisen ausdrücklich auf die rechtliche Auseinandersetzung mit der RTL Group in Bezug auf unsere seit Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke "Rtlii" hin. Wir haben bereits mehreren Programmzeitschriften untersagt die Buchstaben "Rtlii" für andere Unternehmen zu verwenden, so hat auch die Deutsche Post AG in Bezug auf die von ihr kostenlos verteilte Programmzeitschrift Einkauf aktuell entsprechende Unterlassungserklärungen abgeben müssen. Wir würden bedauern, wenn wir gegenüber Wikipedia ähnlich vorgehen müssten, da Sie die Spenden sicherlich sinnvoller ausgeben wollen als für Abmahngebühren und Prozesse.

Dem Vorstand des Wikimedia Deutschland e.V. liegen sowohl die entsprechenden Dokumente des Deutschen Patent- und Markenamts als auch diverse Unterlassungserklärungen bekannter Programmzeitschriften vor.

Wir sind der Auffassung, dass Firmen grundsätzlich unter den im Handelsregister eingetragenen Namen agieren sollten. Sie selbst können sich unter der URL http://handelsregister.sueddeutsche.de im Handelsregister des Amtsgerichts München davon überzeugen, dass es keine RTL II Fernsehen GmbH & Co. KG gibt, sondern lediglich eine "RTL 2 Fernsehen GmbH & Co.KG" und eine "RTL 2 Fernsehen Geschäftsführungs GmbH": http://handelsregister.sueddeutsche.de/index.php?action=suchen/expose/67735

Aus den vorgenannten Handelsregistereinträgen ergibt sich, dass die RTL 2 Fernsehen GmbH & Co.KG mit der falschen Angabe "RTL II Fernsehen GmbH & Co.KG" eine bewußte Irreführung betreibt, insbesondere auch um sich eine bessere Position im Rechtssreit um die Internetadressen www.Rtlii.tv etc. zu verschaffen.

Darüber hinaus ist die RTL Group Deutschland Markenverwaltungs GmbH, mit Sitz in Köln, Inhaberin der deutschen Marke "RTL 2" sowie der Gemeinschaftsmarke "RTL 2", jedoch nicht Inhaberin einer Marke "RTL II". Diese gibt es nicht! Dies wurde bereits in einer rechtlichen Auseinandersetzung eindeutig geklärt.

Die RTL 2 Fernsehen GmbH & Co.KG ist Lizenznehmerin der vorgenannten Marken mit dem Kennzeichen "RTL 2".

Wir bitten Sie dies zu Kenntnis zu nehmen und unsere Markenrechte nicht zu verwässern, insoweit unser Markenname in GROßBUCHSTABEN und ohne Leerzeichen geschrieben werden sollte.

Nicht ohne Grund sind wir die einzig wahren berechtigten Inhaber der Internetadressen www.Rtlii.com, Rtlii.net, Rtlii.info oder Rtlii.tv etc.

Um Ihnen Probleme zu ersparen, erlauben wir uns den Artikel entsprechend zu editieren und bitten den Artikel über die "RTL 2 Fernsehen GmbH & Co.KG" letztendlich unter "RTL 2" zu speichern.


Mit freundlichen Grüßen http://www.Rtlii.com

au ja, Drohungen sind cool. Florida is cooler. --BLueFiSH 01:42, 17. Feb 2006 (CET)