Nachlasserbenschulden
Als Nachlasserbenschulden (seltener Nachlasseigenschulden) werden die Verbindlichkeiten bezeichnet, die ein (gesetzlicher oder testamentarischer) Erbe zum Zwecke der Verwaltung des Nachlasses eingegangen ist. Dazu gehören beispielsweise die Strom-, Wasser- und Telekommunikationsrechnungen für eine Immobilie, die dem Erblasser gehörte.
Sie sind strikt von Erblasserschulden und Erbfallschulden abzugrenzen; zusammen mit diesen gehören die Nachlasserbenschulden aber nach herrschender Meinung zu den Nachlassverbindlichkeiten. Dies ist in der Rechtswissenschaft umstritten, genauso wie die Nützlichkeit des Begriffs überhaupt (Däumer-Lieb spricht sich für eine "Verabschiedung" des Begriffs aus).
Für die Nachlasserbenschulden haftet in Deutschland der Nachlass und das persönliche Vermögen des Erben, da dieser die Verbindlichkeiten selbst eingegangen ist. Der Erbe kann, anders als bei Erblasserschulden und Erbfallschulden, die Haftung nur in dem Wege auf den Nachlass beschränken, dass er dies bzw. den Bezug der Verbindlichkeit auf den Nachlass ausdrücklich erklärt.