Zum Inhalt springen

Jochen Abraham Frowein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Januar 2015 um 18:27 Uhr durch Mps (Diskussion | Beiträge) (das ist offenbar die übliche Schreibweise (siehe verlinkte BMJ-Quelle) und nicht ein Mischmasch aus Englisch und obskuren BRD-Abkürzungen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Jochen Abraham Frowein (* 8. Juni 1934 in Berlin) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Frowein studierte von 1953 bis 1956 Rechtswissenschaft an den Universitäten Kiel, Berlin und Bonn. Sein erstes Staatsexamen legte er 1956 in Köln ab. Im Anschluss daran absolvierte er von 1957 bis 1961 sein Referendariat, das in den Jahren 1957/1958 von einem Studium an der University of Michigan Law School, wo er den Grad eines Master of Comparative Law erwarb, unterbrochen war. Während des Referendariats erfolgte 1960 in Bonn seine Promotion. 1962 legte er in Düsseldorf das zweite Staatsexamen ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg bzw. als wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht an der Universität Bonn erfolgte 1967 in Bonn seine Habilitation.

Nach Professuren für Staats- und Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum von 1967 bis 1969 und an der Universität Bielefeld von 1969 bis 1981 war er von 1981 bis 2002 Professor an der Universität Heidelberg und von 1999 bis 2002 Vizepräsident der Max-Planck-Gesellschaft.[1]

Frowein war im Jahr 2000 gemeinsam mit Martti Ahtisaari (Finnland) und Marcelino Oreja Aguirre (Spanien) von 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Rat der Weisen ernannt worden, die eine Regierungskoalition der rechtspopulistischen FPÖ mit der konservativen ÖVP in Österreich untersuchen sollten. Sanktionen, die zuvor gegen das Land von den restlichen EU-Ländern verhängt worden waren, wurden aufgrund der Empfehlungen der „3 Weisen“ wieder aufgehoben.

Mehrfach hatte Frowein die Bundesrepublik Deutschland in mündlichen Verhandlungen vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vertreten, unter anderem in den Verfahren Jahn u.a. ./. Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde der Neusiedlererben), von Maltzan u.a. ./. Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde der Bodenreformenteigneten) und Gäfgen ./. Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde des Kindermörders wegen Folterandrohung).[2][3][4]

Er ist Mitherausgeber des Archivs des öffentlichen Rechts.

Jochen A. Frowein war verheiratet mit Lore Frowein, geb. Flume (* 11. November 1935; † 7. April 2013), der Tochter von Werner Flume. Er hat drei Kinder.

Einzelnachweise

  1. Lebenslauf beim Max-Planck-Inistitut für öffentliches Recht. Abgerufen am 4. Juni 2010
  2. Max-Planck-Institut – Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abr. Frowein
  3. Bundesverband Deutscher Landwirte e.V. (VDL)
  4. BMJ Pressemitteilungen / Bodenreformurteil des EGMR: Rechtsmittel eingelegt (Memento vom 10. Februar 2010 im Internet Archive)