Deutschland (Begriffsklärung)
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Deutschland bezeichnet
- Laut dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zur Weidervereinigung Deutschlands bezeichnet Deutschland das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland und das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag anerkennt Deutschland diese Grenzen als endgültig.
- das "Land der Deutschen" (gekennzeichnet durch die deutschen Mundarten)
- die offizielle Kurzform für den nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Staat Bundesrepublik Deutschland.
- ein hoheitliches Territorium in seiner wechselvollen Geschichte, siehe Geschichte Deutschlands
- sog. Ostfrankenreich, (Im Verlauf des 10. Jahrhunderts kam der Name "Reich der Deutschen" auf, der sich im 11. Jahrhundert durchsetzte.)
- Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation ("HRR")
- Deutscher Bund (inkl. dem Großteil von Preußen und Österreich ohne Ungarn)
- Deutsches Reich (von 1871 - 1918, kleindeutsches Kaiserreich, siehe auch Bundesstaaten des Deutschen Reichs)
- sog. Weimarer Republik (Deutsches Reich von 1919 - 1933)
- sog. Drittes Reich (Deutsches Reich und Großdeutsches Reich in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 - 1945)
- sog. Bonner Republik (Bundesrepublik Deutschland bis 1990, BR Dt., "Westdeutschland", ehem. Trizone) bis zur Vereinigung mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR, "Ostdeutschland", ehem. Ostzone bzw. Sowjetische Besatzungszone (SBZ) )
- den Namen eines großen Passagierschiffes, siehe Deutschland (Schiff)
- den Namen eines Schulschiffes der Bundesmarine, siehe Deutschland (Schulschiff)
Anmerkung: Das Dritte Reich endete mit der Kapitulation 1945. Bundesrepublik und DDR wurden erst 1949 eingerichtet. In der Besatzungszeit dazwischen gab es keinen eigenständigen deutschen Staat mit der Ausnahme einer kurzen Episode in Schwarzenberg (Erzgebirge), wo für wenige Wochen eine Art unabhängiger Staat bestand.