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Diskussion:Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Februar 2006 um 01:49 Uhr durch Bar Nerb (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der ganze Artikel ist kaum mehr als eine Zitatensammlung zum Zwecke der Einbettung einiger Links. Eine sinnvolle Existenzberechtigung hat er, schon allein des unmöglichen Lemmatitels wegen, nicht. Er mag politisch völlig neutral sein, das ist löblich, aber weitgehend ohne relevante Informationen. בר נרב‎ 15:33, 14. Feb 2006 (CET)

man findet im Art. insg. 3 Zitate: 1 x Hadith, 1 x Koran und 1 x die saudi-arabische "Grundordnung" als gegenwartsbezogen, sonst siehe history, lieber Leser--Orientalist 22:40, 14. Feb 2006 (CET)

Ohne neuen Streit mit Dir zu suchen, erscheint mir der Artikel an sich aussagelos und deshalb sinnlos. Im günstigsten Falle bleiben ein oder zwei Sätze, die man unter Absolutheitsanspruch einfügen kann bzw. sie dort schon findet. בר נרב‎ 00:36, 15. Feb 2006 (CET)