Standesherrlichkeit
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Standesherrlich waren die nach der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 durch Ebenbürtigkeit gekennzeichnete Herrscherhäuser der mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) mediatisierten Länder des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
siehe auch Genealogisches Handbuch des Adels