Mailänder Vereinbarung
Mailänder Vereinbarung ist die moderne Bezeichnung für eine im Jahr 313 zwischen den römischen Kaisern Konstantin I., dem Kaiser des Westens, und Licinius, dem Kaiser des Ostens, getroffene Vereinbarung, die gewährte, dass „sowohl den Christen als auch überhaupt allen Menschen freie Vollmacht, der Religion anzuhängen, die ein jeder für sich wählt“. Eine geläufige Bezeichnung für diese Vereinbarung ist auch Toleranzedikt von Mailand (bzw. Edikt von Mailand u. ä.), was aber sachlich falsch ist.
Beurteilung in der Forschung
Die Forschung (schon beginnend mit Otto Seeck) hat darauf hingewiesen, dass die recht geläufige Bezeichnung „Edikt“ sachlich eindeutig falsch ist.[1] Es gab nie ein reichsweites Edikt, sondern nur bestimmte Vereinbarungen bezüglich der Politik der beiden Kaiser,[2] weshalb man heute stattdessen den Begriff „Konstitution“, „Protokoll“ oder „Mailänder Vereinbarung“ bzw. „Übereinkunft“ verwendet.
Die Vereinbarung von Mailand bedeutete Freiheit der Glaubensentscheidung für alle Religionen und nicht nur, wie oft fälschlicherweise behauptet wird, die Gleichstellung des Christentums neben der römischen Religion. Zur offiziellen Staatsreligion des Römischen Reichs erklärt wurde der christliche Glaube erst im Jahre 380 unter Kaiser Theodosius I. Das Christentum wird allerdings bereits in der Mailänder Vereinbarung besonders betont:
„Nachdem wir beide, Kaiser Konstantin und Kaiser Licinius, durch glückliche Fügung bei Mailand zusammenkamen, um zum Wohle aller […] zu regeln […] sowohl den Christen als auch allen Menschen freie Vollmacht zu gewähren […] ihre Religion zu wählen […] damit die himmlische Gottheit uns und allen […] gnädig und gewogen bleiben kann.[…] Wir sind seit langem der Ansicht, dass Freiheit des Glaubens nicht verweigert werden sollte. Vielmehr sollten jedermann seine Gedanken und Wünsche gewährt werden, so dass er in der Lage ist, geistliche Dinge so anzusehen, wie er selbst es will. Darum haben wir befohlen, dass es jedermann erlaubt ist, seinen Glauben zu haben und zu praktizieren, wie er will.“
Die Mailänder Vereinbarung zwischen Konstantin und Licinius ist nicht als Bekehrung eines einzelnen Kaisers zu verstehen, sondern als rechtliche Entwicklung des Status des Christentums als religio licita, der seit dem Toleranzedikt des Galerius vom April 311 galt; während Galerius mit dem Edikt die reichsweiten Christenverfolgungen beendete und das Christentum insofern duldete, regelte die Mailänder Vereinbarung darauf aufbauend auch finanzielle Aspekte wie die Entschädigung einzelner Gemeinden für erlittene Schäden durch die tetrarchischen Christenverfolgungen.
Unklar bleibt indes die genauere Motivation der beiden Kaiser Konsantin und Licinius. In der Forschung wird die These vertreten, dass der Anstoß zur reichsweiten Besserstellung des Christentums vor allem von Licinius ausgegangen sei, da ihm die Auseinandersetzung mit dem noch herrschenden Maximinus im Osten des Reiches bevorstand. Der Reichsosten war ungleich stärker christianisiert als Konstantins westliche Reichshälfte, weshalb sich Licinius durch die Mailänder Vereinbarung einen Vorteil im Konflikt mit Maximinus erhoffte, der seinerseits erklärter Feind des Christentums und engagierter Umsetzer der tetrarchischen Verfolgungen war. Licinius' entscheidende Motivation wäre es damit gewesen, die Christen des Ostens für seinen Herrschaftsanspruch zu gewinnen und so innenpolitischen Nutzen durch Tolerierung des Christentums zu ziehen.
Die Mailänder Vereinbarung wird von einigen Forschern sogar so gedeutet, dass Konstantin eventuell weiterreichende Vereinbarungen treffen wollte, sich aber nicht damit durchsetzen konnte und man sich daher auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigte. Etwa 30 Prozent des Textes behandeln Details wie die Rückerstattung von Grundstücken etc., was auch die Rückerstattung von Gütern bedeutete, die den Christen abgenommen worden waren.
Siehe auch
Quellen
Der lateinische Text des Edikts des Galerius und der Mailänder Vereinbarung wird von Lactantius überliefert (De mortibus persecutorum 48).[3] Eusebius von Caesarea zitiert in seiner Kirchengeschichte beide Texte in griechischer Übersetzung: das Edikt von Galerius in Buch 8, Kapitel 17; die Vereinbarung von Mailand in Buch 10, Kapitel 5.[4]
- Volkmar Keil (Hrsg.): Quellensammlung zur Religionspolitik Konstantins des Großen (Lateinisch/Griechisch/Deutsch). Texte zur Forschung, Darmstadt 1995, S. 58ff.
Literatur
Allgemein wird auf die Vereinbarung in jeder einschlägigen Darstellung zum Leben Konstantins bzw. zur spätantiken Kirchengeschichte eingegangen.
- Elisabeth Herrmann-Otto: Konstantin der Große. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2007, ISBN 978-3-534-15428-9, S. 76–80 (Gestalten der Antike).
- Josef Rist: Die Mailänder Vereinbarung von 313: Staatsreligion versus Religionsfreiheit. In: Studia Patristica. 34, 2001, ZDB-ID 223688-6, S. 217–223.
- Otto Seeck: Das sogenannte Edikt von Mailand. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte. 12, 1891, S. 381–386.
Anmerkungen
- ↑ Vgl. Seeck, Das sogenannte Edikt von Mailand, der bereits meinte, dass es vor allem auf den Ostteil des Reiches gemünzt war, da dort die Erlasse des Galerius (siehe unten) nicht so umgesetzt worden waren (ebd., S. 386). Vgl. auch Herrmann-Otto, Konstantin der Große, S. 79f.
- ↑ Siehe Herrmann-Otto, Konstantin der Große, S. 77.
- ↑ deutsche Übersetzung
- ↑ deutsche Übersetzung