Reichsabtei
Als Reichsabtei oder Reichskloster wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation solche Abteien bzw. Klöster bezeichnet, die wie die Reichsstädte in weltlichen Fragen unmittelbar dem Kaiser unterstanden.
Aus diesem Status der Reichsunmittelbarkeit ergaben sich eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie waren keinem Fürsten lehensabhängig und konnten selbst große Territorien erwerben, in denen sie Regierungsgewalt (Landeshoheit) hatten und meist auch die niedere und hohe Gerichtsbarkeit ausüben konnten. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich.
Beispiele für Reichsklöster:
- Aachen-Burtscheid
- Comburg
- Corvey
- Disentis (Schweiz)
- Essen-Werden
- Frauenchiemsee
- Fulda
- Helmarshausen
- Herford
- Hersfeld
- Klingenmünster
- Kornelimünster
- Lorsch
- Maulbronn
- Mondsee (Österreich)
- Murbach (Elsaß)
- Nienburg (Saale)
- Ochsenhausen
- Prüm
- Reichenau
- Roggenburg
- Salem
- Siegburg
- Stablo (Belgien)
- Weingarten
- St. Emmeram
- St. Gallen (Schweiz)
- St. Maximin (Trier)
- Rot an der Rot
- Zwiefalten
Einige der wohlhabendsten Reichklöster entstanden im Hochmittelalter im Bodenseegebiet bzw. in Oberschwaben, wo nach der Auflösung des Herzogtums Schwaben sehr vielen Städten und Klöstern die Reichsunmittelbarkeit gewährt wurde. Im Zuge der Säkularisierung und Mediatisierung wurde 1803 den Reichsklöstern die Reichsunmittelbarkeit entzogen. Die meisten Klöster wurden aufgehoben.
Siehe auch: Geistliche Gebiete, Reichsprälat