Zum Inhalt springen

OHG

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Februar 2006 um 10:08 Uhr durch 80.218.142.84 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff OHG bezeichnet

  1. eine Offene Handelsgesellschaft
  2. eine Offiziersheimgesellschaft
  3. das Opferhilfegesetz


Wiktionary: oHG – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen