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Unteroffizieranwärter

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Unteroffizieranwärter (schweizerisch: Unteroffiziersanwärter) ist ein Anwärter auf einen für Unteroffiziere vorgesehenen Dienstgrad.

Bundeswehr

Begriffsbestimmung und Alternativbezeichnungen

Unteroffizieranwärter (UA) ist der Zusatz zur Dienstgradbezeichnung für einen Soldaten der Bundeswehr von seiner Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere gemäß dem Unterabschnitt Fachunteroffiziere der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) bis zur Beförderung in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee.

Entsprechende Marineuniformträger werden gewöhnlich als Maatanwärter,[1][2] häufig abgekürzt als (MA),[3] bezeichnet.[A 1]

Dienstgradabzeichen

Unteroffizieranwärter tragen im Grunde die selben Dienstgradabzeichen wie alle anderen Mannschaften. Ein waagerechter Balken auf allen Schulterklappen, Aufschiebeschlaufen und bei allen Ärmelabzeichen in derselben Farbe und Ausführung wie die Dienstgradabzeichen kennzeichnet ihre Laufbahnzugehörigkeit. Soldaten im niedrigsten Dienstgrad tragen entsprechende Querbalken gegebenenfalls auf sonst leeren Schulterklappen, Aufschiebeschlaufen oder Ärmeln.[4]

Unteroffizieranwärter mit bestandenen Lehrgang tragen auf allen Schulterklappen und Aufschiebeschlaufen für Luftwaffen- und Heeresuniformträger Schlaufen aus 8  mm breiter hellaltgoldener Metallgespinsttresse. Die Schlaufe entspricht in Farbe und Form der Tresse zur Umrandung der Schulterklappen des Dienstanzugs der Unteroffiziere in Luftwaffen- und Heeresuniform.[4]

Ausbildung

Die Ausbildung von Unteroffizieranwärtern des Heeres wird seit Januar 2014[5] in den drei Feldwebelanwärter-/Unteroffizieranwärterbataillonen an den Standorten:

begonnen und durchgeführt.

Reserveunteroffizieranwärter

Analog zu den aktiven Soldaten können Reservisten gemäß § 22 SLV zu einer Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve zugelassen werden und tragen dann den Dienstgradzusatz „Reserveunteroffizieranwärter (RUA)“ und dieselben Abzeichen.

Schweizer Armee

In der Schweizer Armee ist der Unteroffiziersanwärter ein Laufbahnabschnitt für Grade der Mannschaften, wobei die amtliche Schreibweise „Unteroffiziersanwärter“ (mit „Genitiv-s“) lautet. In der Regel können Obergefreite (Abkürzung: Obgfr; französisch: appointé-chef, italienisch: appuntato capo) als Gruppenführerstellvertreter oder Unteroffiziersanwärter während des Praktikums eingesetzt werden.

Anmerkungen

  1. Die Bezeichnungen Maatanwärter und Reserve-Maatanwärter werden in der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) nicht explizit genannt, haben ihre Grundlage jedoch in § 1 Satz 2 SLV, wonach für die Marine entsprechende Zusätze zu den in der SLV genannten Dienstgradzusätzen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger mitumfasst sind.

Einzelnachweise

  1. Sascha Lawrenz, Stephan Nakszynski: Dienstgrade in der Bundeswehr. Bundesministerium der Verteidigung, Leiter des Presse- und Informationsstabes, 3. Dezember 2013, abgerufen am 16. März 2014.
  2. vgl. beispielsweise Dienstgrade der Marine. Bundesministerium der Verteidigung, Presse- und Informationsstab des Bundesministeriums der Verteidigung, abgerufen am 25. März 2014 (Unterseiten beachten).
  3. Presse- und Informationszentrum Streitkräftebasis: Abkürzungen für Dienstgrade. Bundesministerium der Verteidigung, der Leiter des Presse- und Informationsstabes, 25. November 2013, abgerufen am 26. März 2014.
  4. a b Zusendung der ZDv 37/10 mit Anlagen. In: FragDenStaat.de. Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., 13. April 2014, abgerufen am 4. August 2014 (Anfrage gem. IFG/UIG/VIG. Antwort des BMVg enthält u. a. ZDv 37/10 mit Stand vom 27. Januar 2014 und Ergänzungen 01/- und 02/2014). Im Einzelnen:
    1. Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3 , Bundesministerium der Verteidigung, SKA DvZentraleBw (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. DSK F110100003. Bonn, Euskirchen 27. Januar 2014, S. 293 (Digitalisat (PDF; 3,1 MB) [abgerufen am 4. August 2014] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996; zuletzt geändert am 27. Januar 2014 (Änderung Nr. 7) durch SKA DvZentraleBw).
    2. Zentrum Innere Führung. Dezernat Recht und Soldatische Ordnung (Hrsg.): Ergänzung/Änderung 01/2014 zur ZDv 37/10. Koblenz 28. Januar 2014, S. 16 (Digitalisat (PDF; 3,1 MB) [abgerufen am 4. August 2014]).
    3. Zentrum Innere Führung. Dezernat Recht und Soldatische Ordnung (Hrsg.): Ergänzung/Änderung 02/2014 zur ZDv 37/10. Koblenz 28. April 2014, S. 30 (Digitalisat (PDF; 3,1 MB) [abgerufen am 4. August 2014]).
  5. Kyffhäuser Nachrichten: DAS EINRÜCKEN HAT BEGONNEN. Abgerufen am 2. Januar 2014.