Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Hinweisvorlagen beibehalten?
Ein Großteil der Diskussionen wurde unter Benutzer Diskussion:Nina, Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Gelöschte Vorlage Gesundheitshinweis und folgende sowie unter Wikipedia:Wiederherstellungswünsche#Vorlage:Gesundheitshinweis und folgende geführt. Bitte die Argumente, Vorschläge und Begründungen aus diesen Diskussionen möglichst geordnet in das Meinungsbild übernehmen. --Taxman 議論 23:51, 11. Feb 2006 (CET)
- Das Meinungsbild erscheint mir sehr sinnvoll - allerdings würde ich dich bitte, die Abstimmung getrennt für die beiden betroffenen Vorlagen durchzuführen, da hier zwar deutliche Parallelen, aber teilweise auch deutlich unterschiedliche Voraussetzungen bestehen. --Hansele (Diskussion) 00:08, 12. Feb 2006 (CET)
- Kann man die Abstimmung nicht innerhalb des Meinungsbildes getrennt vornehmen? so nach dem Motto: die eine vorlage beibehalten? die andere Vorlage beibehalten? beide vorlagen beibehalten? oder so? Ansonsten kompier ich das Meinungsbild auch noch einmal und verschiebe es Richtung Meinungsbilder/Gesundheitshinweis beibehalten? und erstelle ein neues Meinungsbilder/Rechtshinweis beibehalten?, ok? --Taxman 議論 00:16, 12. Feb 2006 (CET)
- Ich würde sie lieber in einem Meinungsbild sehen. So wahnsinnig unterschiedlich ist die Thematik ja nicht, dass es nicht in einem behandelt werden könnte. --AT 00:18, 12. Feb 2006 (CET)
- Kann man die Abstimmung nicht innerhalb des Meinungsbildes getrennt vornehmen? so nach dem Motto: die eine vorlage beibehalten? die andere Vorlage beibehalten? beide vorlagen beibehalten? oder so? Ansonsten kompier ich das Meinungsbild auch noch einmal und verschiebe es Richtung Meinungsbilder/Gesundheitshinweis beibehalten? und erstelle ein neues Meinungsbilder/Rechtshinweis beibehalten?, ok? --Taxman 議論 00:16, 12. Feb 2006 (CET)
Ich hab unter "Konkrete Vorschläge" den Vorschlag eingefügt, die Vorlagen zu löschen und alles ins Impressum zu packen (wie Nina es beabsichtigt). Frage: Wollen wir auch folgende Dinge als Vorschläge zählen?:
- Inhalte ins Impressum, mit den Vorlagen aufs Impressum verlinken
- Vorlagen beibehalten und die Hinweise direkt reinschreiben (anstatt zu verlinken)
In gewisser Weise geht es hier ja auch um die zukünftige Form der Vorlagen. -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 00:27, 12. Feb 2006 (CET)
- Ich würde das nicht unbedingt als extra Vorschläge, sondern als Erweiterung des ersten Vorschlags ansehen. Die Verschiebung ins Impressum macht (IANAL) wahrscheinlich ohnehin Sinn, die Vorlagen um einen konkreten Satz (a la http://www.netdoktor.de) zu erweitern ist ein über das bloße "Vorlage beibehalten" hinausgehender Vorschlag, der als Unterpunkt aufgeführt und in dieser Form (weitestgehender Vorschlag, bei zu geringer Akzeptanz zählen die Stimmen als zum allgemeinen "beibehalten") eingebracht werden könnte. --Taxman 議論 00:55, 12. Feb 2006 (CET)
- Vorlagen beibehalten und...
- ...die Hinweisseiten behalten
- ...auf das Impressum mit den Hinweisen verlinken (Unsinnig, ist im Prinzip wie eine Zeile weiter oben. -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 01:06, 12. Feb 2006 (CET))
- ...den Hinweis in die Vorlagen integrieren (Stimmen zählen bei zu geringer Akzeptanz für "Vorlagen und Hinweisseiten behalten")
- Vorlagen löschen und nur die gegebenen Links aufs Impr. verwenden
- Vorlagen beibehalten und...
Ich habe mal unter konkrete Vorschläge die Grundsatzfrage, die sich m.E. stellt, ins Unreine geschrieben. Verbesserung erwünscht. :-) --Wiggum 01:47, 12. Feb 2006 (CET)
- Zustimmung zu AT, über beide Vorlagen sollte nur gemeinsam abgestimmt werden. Wir brauchen ein klares Votum "Hinweisvorlagen ja/nein" und kein Ja-aber. Ehrlich gesagt sehe ich auch keine Gründe, aus welchen Gründen jemand die eine Vorlage ablehnen und bei der anderen zustimmen sollte. Weiterhin würde ich gern "Vorlage beibehalten, aber Nutzung einschränken" zu "Vorlage beibehalten, aber Nutzung abgrenzen" umbenennen. Die Betonung liegt darauf, klar zu definieren, in welche Artikel eine Vorlage gehört und in welche nicht, quasi "Wikipedia:Hinweiskriterien". --Mkill 02:07, 12. Feb 2006 (CET)
- Ich hab da mal einen (unbedeutenden) Anfang gemacht und in Vorlage:Gesundheitshinweis eine <noinclude>-Erklärung reingesetzt sowie bei Wikipedia:Allgemeine Textbausteine darauf verwiesen. Wird zwar die Deppen nicht stoppen, aber mehr kann man bis zur Beendigung des Meinungsbildes wohl nicht machen. -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 16:05, 12. Feb 2006 (CET)
Kompromissvorschläge
Ich würde ich folgende Varianten als mögliche Kompromisse vorschlagen:
- Das Impressum wird aus der Zeile "Datenschutz - Über Wikipedia - Impressum" in eine neue Zeile abgesetzt und hervorgehoben (größere Schrift, Fettsatz etc.)
- Der Link aufs Impressum wird in eine neue Zeile abgesetzt (und eventuell hervorgehoben) und ergänzt durch eine Bemerkung in Sinne von "Wichtige rechtliche Hinweise zu den Inhalten in der Wikipedia und zur Haftung finden sie im Impressum" (oder ähnliche Formulierung)
- Diese Hinweise werden weder in Form der Vorlagen noch im Impressum verwendet. Die einheitliche Zeile am Ende jeder Seite wird stattdessen um einen Link auf eine neue Seite mit dem Namen "Haftungsausschluss" oder ähnliches ergänzt, in der dann diese Hinweise stehen. Eventuell abgesetzt und mit einem kurzen erläuternden Text wie beim zweiten Vorschlag.
Nur mal so als Anregung. --Uwe 02:18, 12. Feb 2006 (CET)
- Gute Ideen. Wenn es abgesetzt werden soll, sollte auch ein Neuer Punkt ("Haftungsausschluss") her, da dann kein Sinn besteht, dass in einem Impressum unter zu bringen. Man könnte diese Vorschläge doch sicherlich als einen Punkt zusammenfassen und abstimmen oder? --Taxman 議論 09:35, 12. Feb 2006 (CET)
Wikipedia:Haftungsausschluss wurde bereits vorgestern von Bdk angelegt, nur um eine weitere Seite im Wikipedia-Namensraum zu vermeiden habe ich selbige noch mal ins Impressum verschoben. Bdk hat hier darauf hingewiesen, dass man diesen auch in die Seitenleiste integrieren kann. Wo wir die Warnhinweise am besten platzieren, sollte jedoch _vor_ Beginn des Meinungsbildes ausdiskutiert werden, momentan stimmt nämlich die erste Aussage nicht, dass die Vorlage deshalb zur Löschung vorgeschlagen wurde, weil sie bereits im Impressum steht. Sie sollte vollständig gelöscht werden, woraufhin der Gesundheitshinweis gar nicht mehr zu finden gewesen wäre. Die Hinweise an einer solch prominente Stelle anzubringen war als Kompromiss meinerseits gedacht, da sich in der Löschdiskussion eine Tendenz zur Löschung abzeichnete (es zählen Argumente, nicht Zahl der Stimmen). --Nina 13:04, 12. Feb 2006 (CET)
- Ich lese jetzt zum wiederholten Mal die Wendung, es seien die Hinweise im Impressum an prominenter Stelle. Verstehe ich das Wort prominent nicht oder sonstwas falsch? Im Impressum sind die Hinweise versteckt, als Baustein sind sie prominent. - Bestes Beispiel für einen betroffenen Artikel ist Herzrasen. - Gruß --logo 13:24, 12. Feb 2006 (CET)
- Sowohl die Argumente als auch die Anzahl der Befürworter waren in der Löschdiskussion klar überwiegend, lediglich die inflationäre Nutzung in Themenbereichen, für die die Volage nicht geschaffen ist, sateht in der Kritk. Eine sinnvolle Einschränkung auf Krankheiten, Behandlungsmethoden und Wirkstoffe wäre also die Lösung gewesen, nicht die Komplettlöschung und auch nicht die Verbannung an eine Stelle, wo die Hinweise niemand finden kann. -- Achim Raschka 13:25, 12. Feb 2006 (CET)
Du kannst sie aber nicht sinnvoll beschränken. Diese Vorlage ist doch mal wieder ein ideales Beispiel, dass ein sinnvoller Einsatz nicht möglich ist. @Logo: Es ist reine Spekulation, dass der Hinweis im Impressum weniger wahrgenommen wird als wenn mit einer Vorlage im Artikel darauf verwiesen wird. Außerdem wiederhole ich jetzt noch einmal, dass statt des Impressums auch andere Stellen möglich wären, wie beispielsweise ein eigener Link zum Haftungsausschluss in der Seitenleiste oder ein Hinweis unter "über Wikipedia".
Ob die Hinweise selbst benötigt werden, ist ebenfalls fraglich. Ich bezweifle jedenfalls, dass ein Gesundheitshinweis jemals jemanden dazu gebracht hat, seinen Arzt zu kontaktieren. --Nina 13:36, 12. Feb 2006 (CET)
- Für meine Ansicht spricht die hier häufig mitgeteilte Tatsache, dass Kollegen anlässlich dieser Diskussion erstmals (teils nach Jahren!) ins Impressum gekuckt haben (ich übrigens auch). Und dann lies bitte mal Deine beiden letzten Sätze - und Du wirfst mir Spekulation vor? --logo 13:45, 12. Feb 2006 (CET)
Kannst Du Deine Aussagen belegen? Nein. Also ist es eine Spekulation. Du weißt nicht, ob der Durchschnittsleser eher ins Impressum oder auf einen Gesundheitshinweis klickt. --Nina 13:51, 12. Feb 2006 (CET)
Was genau war denn eigentlich die Motivation für den Löschantrag? Das ist mir immer noch nicht so ganz klar. Wenn man das noch mal klar darlegen könnte, würden wir verhindern, dass das Meinungsbild evtl. an der Sache vorbei geht. --Wiggum 13:55, 12. Feb 2006 (CET)
- Zitat aus der Begr. von Benutzer:MichaelDiederich: „Diese Vorlage ist in meinen Augen wie "Dieser Artikel enthält kein Bild" und "Dieser Artikel ist ein Stub" überflüssig und wird gleichzeitig auch noch mehrfach überflüssig und missbräuchlich verwendet. [1] er müsste also auch beim Flugzeug gesetzt werden, bei Zigaretten, bei Autos usw. und ist damit sinnbefreit.“ -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 16:02, 12. Feb 2006 (CET)
Heilmittelwerbegesetz/Gesundheitshinweis
Ohne einen unmittelbaren Hinweis in einem Großteil der Gesundheitsartikel laufen wir unmittelbar Gefahr, mit dem Heilmittelwerbegesetz in Konflikt zu geraten. Da hilft kein Impressum etwas - nur ein unmittelbarer Hinweis im Artikel ist ausreichend (siehe auch die Disclaimer in Fernseh-Arzneimittelwerbung). --Hansele (Diskussion) 02:26, 12. Feb 2006 (CET)
- Kann das bitte näher erläutert werden? --Jan Arne Petersen 10:56, 12. Feb 2006 (CET)
- voila: http://bundesrecht.juris.de/heilmwerbg/index.html Redecke 13:27, 12. Feb 2006 (CET)
- Daran kann ich die obige Aussage eben gerade nicht nachvollziehen. --Jan Arne Petersen 13:30, 12. Feb 2006 (CET)
- Ich habe mir jetzt das HWG durchgelesen und mir ist daraus nicht hervorgegangen, ob über Heilpraktiken berichtet werden darf, ohne dass eine gewerbliche Absicht vorliegt. Schließlich betreiben wir keine Werbung für bestimmte Produkte und agieren in rein deklarativer, nicht in normativer Weise. -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 22:56, 12. Feb 2006 (CET)
- voila: http://bundesrecht.juris.de/heilmwerbg/index.html Redecke 13:27, 12. Feb 2006 (CET)
Vorschläge für die Erweiterung der Vorlagen
- Gesundheitshinweis
- "Die Informationen dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung oder Behandlung durch durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden."
- Rechtshinweis
- "Die Informationen sind kein Ersatz für professionelle Beratung im Falle eines aktuellen rechtlichen Anliegens"
Bitte weitere Vorschläge, bzw. Verbesserung für die Erweiterung der Bausteine.
- Mein Vorschlag:
- Gesundheitshinweis
- "Diese Informationen können den professionellen Rat eines Arztes oder Apothekers nicht ersetzen. Bitte beachten Sie dazu auch unseren Haftungsausschluss."
- Rechtshinweis
- "Diese Informationen können eine professionelle Beratung im Falle eines aktuellen rechtlichen Anliegens nicht ersetzen. Bitte beachten Sie dazu auch unseren Haftungsausschluss."
- Nur so am Rande: Ist das Siezen im bisherigen Gesundheits-/Rechtshinweis beabsichtigt? --CyRoXX (?) 14:13, 12. Feb 2006 (CET)
- Mein Vorschlag siehe unten. -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 16:03, 12. Feb 2006 (CET)
- Gesundheitshinweis
- Informationen aus diesem Themengebiet können nicht immer vollständig auf Korrektheit geprüft werden und können deshalb den professionellen Rat eines Arztes oder Apothekers nicht ersetzen. Beachten Sie dazu bitte auch unseren Haftungsausschluss.
- Rechtshinweis
- Informationen aus diesem Themengebiet können nicht immer vollständig auf Korrektheit, Aktualität und Allgemeingültigkeit geprüft werden und können deshalb den professionellen Rat eines Rechtsanwaltes nicht ersetzen. Beachten Sie dazu bitte auch unseren Haftungsausschluss.
- Mein Vorschlag siehe unten. -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 16:03, 12. Feb 2006 (CET)
Rechtliche Situation
Es wäre schön, wenn sich vor Beginn des Meinungsbild mal einer unsrer Juristen zur rechtlichen Stellung dieser Hinweise äußern könnte. --Elian Φ 12:06, 12. Feb 2006 (CET)
- Sehe ich auch so. Wir sollten vorher herausarbeiten, was die Bausteine nun sind:
- juristisch notwendige Hinweise zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen an Wikipedia
- eine nette Geste, die juristisch völlig unerheblich ist
- oder irgendetwas dazwischen
- --84.142.19.190 13:29, 12. Feb 2006 (CET)
Wie ich bereits mehrfach schrieb, haben wir nicht nur eine juristische, sondern eine moralische Verantwortung. Deutliche Warnhinweise wenigstens auf den zwei wichtigsten Gebieten sind auch für unser Image gut. Wenn tatsächlich in der Presse ein Fall zur Sprache käme, bei dem jemand aufgrund naiver Annahmen sich bei "Anwendung" der Wikipedia geschadet hat, so wäre sicher die Meinung überwiegend so, dass wir dafür nun wirklich nichts können. Etwas unerfreulicher sähe es aus, wenn bei der Anwendung ein stehengebliebener faktischer Fehler verantwortlich wäre. Und selbst wenn nur 20 % gegen uns wären, wäre das publizistisch möglicherweise verhängnisvoll.
Zum Haftungsausschluss bei Open Source Lizenzen, der mit den Vorschriften des BGB über AGB nicht vereinbar ist, siehe [2]. Die GNU FDL enthält m.W. keinen Haftungsausschluss. Soweit der Anwendungsbereich der GNU FDL betroffen ist, können wir keinen zusätzlichen Haftungsausschluss einführen, da zusätzliche Bedingungen zur GNU FDL unzulässig sind. Nach der von mir vertretenen Rechtsauffassung bezieht sich die GNU FDL im wesentlichen auf das Urheberrecht, es wäre also nur ein urheberrechtlicher Haftungsausschluss unzulässig. Würde also jemand ein GFDL-lizenziertes Bild herunterladen und gemäß GNU FDL nutzen, das ein bei der VG Bild-Kunst vertretener Künstler ohne Freigabe durch die Verwertungsgesellschaft unzulässigerweise unter eine gesetzliche Lizenz gestellt hat und würde die Verwertungsgesellschaft dann mit einer Forderung auf den Nutzer zutreten, so stünde "uns" (Hochlader etc.) kein Haftungsausschluss zur Seite. Bei den CC-Lizenzen existiert übrigens ein Haftungsausschluss. Man müsste dann in dem Künstlerfall sehen, ob der Nutzer gegen eine Sorgfaltspflicht verstossen hat, indem er "uns" vertraute, dass die GNU FDL rechtmässig war. Dazu gibts natürlich noch keine Rspr., aber ich finde, da sollte sich das Portal Recht den Kopf zerbrechen.
Siehe zur Haftung bei Informationsangeboten [3]
Nach meiner Rechtsaufassung bringt der für unser Angebot presserechtlich Verantwortliche als Hersteller ein Informationsprodukt in den Verkehr, für das er gemäß Produkthaftungsgesetz nur dann nicht haftet, wenn eine der dort aufgeführten Ausnahmen zutrifft (evtl.: er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat). Einer solchen Haftung (evtl. unserer kommerziellen Klone) könnte sich kein Disclaimer entziehen, ebensowenig wie für Vorsatz etc.
Wir sollten uns mittelfristig das Konzept des Patientenschutzes zu eigen machen [4] und versuchen, unsere Informationsangebote nicht durch handgestrickte Disclaimer abzusichern, sondern in offizieller Kooperation mit anderen Trägern von Patienteninformationsangeboten. --Historiograf 17:21, 12. Feb 2006 (CET)
Disclaimer können ein zweischneidiges Schwert sein. Es gibt Fälle, wo ein Disclaimer sogar negative Wirkungen hat, weil zB der Verwender des Disclaimers damit zugibt, dass seine Veröffentlichung kritisch ist. In beiden hier vorliegenden Fällen (Gesundheitshinweis und Rechtshinweis) sehe ich die Benutzung uneingeschränkt positiv.
Medizin und Recht haben einen Stellenwert, der ansonsten vielleicht nur noch von der Statik geteilt wird, bezüglich der besonderen Verantwortung eines Autors für die Leser. Während es unüblich ist, dass Laien mit einem Lexikon-Artikel bewaffnet ein Flachdach in schneereichen Gegenden entwerfen, gibt es eine nicht mehr überschaubare Menge an Ratgebern zu Selbstmedikation/Hausmitteln einerseits und zu Rechtsthemen andererseits. Es ist ein unbedingtes Zeichen von Seriösität, wenn die Wikipedia in diesen beiden kritischen Themenbereichen ihren Lesern einen Hinweis auf die Grenzen und Gefahren für Laien gibt.
Eine direkte Rechtspflicht besteht nicht, ich sehe aber eine moralische Verantwortung und möchte nicht den Medien erklären müssen, warum im Februar 2006 die Hinweise abgeschafft wurden. Die Hinweise sind ein Zeichen von Seriösität und Verantwortungsbewusstsein der Community. Die Disclaimer dienen dabei nicht der Absicherung der Autoren gegenüber den Kammern oder anderen amtlichen Stellen, sondern als Hinweis an die Leser, was sie von einem Artikel erwarten dürfen – und was nicht.
Ganz persönlich ist mir der Rechtshinweis wichtig für Artikel, an denen ich mitwirke. Die Mehrheit der juristischen Fachgruppen im deutschsprachigen Usenet unter de.soc.recht.* geht auf meine Initiative zurück. In allen von mir proponierten Gruppen war es mir ein Anliegen in den Gruppenchartas einen Hinweis auf das Vebot der Rechtsberatung im Einzelfall einzubinden. --h-stt 17:31, 12. Feb 2006 (CET)
Es gibt im Deep Web eine sehr brauchbare Zusammenfassung von Hoeren neueste Version. Ich zitiere aus einer älteren Fassung: Zulässig bleibt nur eine Klausel wie folgt: „Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen, Leben, Gesundheit oder Körper betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.“ Fraglich ist allerdings, ob es wirklich noch sinnvoll und mit dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) vereinbar ist, eine solche Klausel in ein Vertragswerk aufzunehmen. Denn schließlich muss der Lieferant für alle wichtigen Pflichtverletzungen und Leistungsstörungen aufkommen und kann die Haftung insoweit auch nicht ausschließen. Letztendlich schuldet der Content Provider daher im Rahmen von entgeltlichen Infodiensten vollständige und richtige Informationen, ohne dass er seine Haftung ausschließen könnte. (Zitatende) (Gilt allerdings nur für entgeltliche Dienste!!) Und: "Für falsche Inhalte bei Content-Providern kommt eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes oder im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB in Betracht." Und: "Abseits vertraglicher Bindungen kommt eine Haftung nur bei Verletzung absoluter Rechtsgüter in Betracht. Der BGH hat in der Kochsalz-Entscheidung betont, dass sowohl der Autor wie eingeschränkt der Verleger für fehlerhafte Angaben in medizinischen Verlagsprodukten einstehen muss. Bei medizinischen Informationen kommt es in der Tat schnell zur Verletzung von Körper und Gesundheit, beides geschütztes Rechtsgüter im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Daher ist bei der Bereitstellung von Gesundheitstipps und medizinischer Werbung ein hohes Haftungsrisiko zu erwarten. Ähnliches gilt für den Download von Software via Internet. Führt dieser zum Datenverlust, liegt eine Eigentumsverletzung im Hinblick auf die nicht mehr einwandfrei nutzbare Festplatte des Users vor. Dieser Haftung für Datenverlust kann sich der Provider aber durch Hinweis auf ein überwiegendes Mitverschulden des Users (§ 254 Abs. 1 BGB) entziehen, da dessen Schaden offensichtlich auf einer fehlenden Datensicherung beruht. Wichtig sind diesem Bereich deutliche Warnhinweise auf der Homepage: „Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Homepage befindlichen Informationen.“" Siehe auch Spindler MMR 1998, offenbar nach [5] der Standardaufsatz --Historiograf 18:03, 12. Feb 2006 (CET)
Noch ein Zitat: Die streitgegenständliche wissenschaftliche Aussage muß ihrer Art nach zu einem bestimmten Verhalten des Verbrauchers anleiten. Dabei sind emotionale Reaktionen eingeschlossen, wenn sie objektiv vorhersehbar waren. [6] --Historiograf 18:20, 12. Feb 2006 (CET)
Hoeren im wesentlichen gleichlautend auch in diesem PDF zur Haftung des Content-Providers. --Historiograf 18:26, 12. Feb 2006 (CET)
Siehe auch http://www.cybercourt.de/abstracts.php?A=42 Ist fragwürdig (siehe auch Hoeren), zumindest die DVD oder CDs sind bewegliche Sachen und wie Bücher zu behandeln --Historiograf 18:55, 12. Feb 2006 (CET)
- Ich bin wie gesagt kein Volljurist und kann daher den konkreten Beratungsbedarf nicht befriedigen. Mir stellen sich aber die Überlegungen, inwiefern überhaupt ein Schadensersatzanspruch vorliegen sollte. Du hast die Kochsalz-Entscheidung des BGH erwähnt (Fundstelle?). Anscheinend wurden da konkrete Gesundheitstipps gegeben und damit eine Haftung begründet. Nun, sowas sollte es in der WP eigentlich nicht geben (WP ist keine How-To usw.). Es gibt allerdings (leider?) Artikel, die dies dennoch tun (z.B. Zeckenstich#Entfernung). Solche Ausführungen sollte man entweder entfernen oder einen Haftungsauschluss danebenpacken (wenn er denn überhaupt hilft). Abgesehen davon sollte es keine Artikel geben, die konkrete Tipps zur Vorgehensweise geben. Ein Beratungsvertrag kommt ohnehin nicht zustande. Daher haftet die Wikipedia nach meiner Einschätzung wohl grundsätzlich nicht schadensrechtlich für irgendwelche Informationen in den Artikeln. Daher muss ein normaler Wikipedia-Artikel aus rechtlicher Sicht wohl auch gar keinen Hinweis enthalten. --Alkibiades 19:34, 12. Feb 2006 (CET)
Nicht ich habe die Kochsalz-Entscheidung angeführt, sondern Herr Hoeren, wende dich bitte an ihn oder an eine Bibliothek deines Vertrauens. Ganz so einfach wie du würde ich mir das nicht machen. Auch aus Ausführungen, die nicht als HowTo formuliert sind, kann man objektiv vorhersehbare Reaktionen ableiten (s.o.). Nochmals Die rein juristische Sichtweise verkürzt die Problematik. Wir haben eine ethische Verantwortung, der wir uns nicht stellen nach dem Motto: hehe, wir haften juristisch nicht, also dürfen wir jeden Quatsch schreiben. Pech wenn Doofe sich drauf verlassen, hihi. Fäustchenreib. --Historiograf 19:45, 12. Feb 2006 (CET)
- Ich unterschreibe deine Ausführungen mal ... --Polarlys 19:49, 12. Feb 2006 (CET)
Manipulationen am Text der Meinungsbildseite
Die von Nina und Schindler fortgesetzt unternommenen Manipulationen haben mich motiviert, unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Probleme#Aktuelle_Probleme eine Wiederwahl von Nina zu beantragen. Bei den einzelnen Vor- und Nachteilen kann man POV nicht vermeiden, dies ist ja der Sinn einer solchen Seite, die ein Abwägen ermöglichen soll. Werden wie von Nina praktiziert z.B. durch Aussagen belegte Hinweise, das Impressum werde nicht gelesen, als angebliche Spekulation rausgeworfen, zeigt sich deutlich, dass hier brachial die eigene Meinung durch manipulierende Zusätze durchgedrückt werden soll. --Historiograf 21:16, 12. Feb 2006 (CET)
- Wäre es nicht allgemein sinnvoll, dass die Befürworter die pro-Argumente verfassen und von den contra-Argumenten die Finger lassen und andersherum? Dass irgendwelche Argumente der Gegenseite unbelegt/Unsinn etc. sind kann man dann ja in der Diskussion erwähnen. --Tinz 22:28, 12. Feb 2006 (CET)
- ACK --Historiograf 22:30, 12. Feb 2006 (CET)
- Kommen wir zurück zum Inhaltlichen. Diese Versionsgeschichte sieht ja fast wie ein astreiner Editwar aus. Ich dachte, wenn man sowas im Artikelnamensraum vermeidet, könnte man auch im Wikipedianamensraum bei inhaltlichen Streitigkeiten mal die Diskussionsseite bemühen. Also, bleibt alle bitte sachlich, wenn hier einer Manipulation unterstellt, sollten die fraglichen Texte auch hier zur Diskussion gestellt werden. Dazu sind Diskussionsseiten schließlich da! --Taxman 議論 22:33, 12. Feb 2006 (CET)
Folgende Texte wurden mehrfach eingefügt und mit der Begründung der Beleidigung bzw. Manipulation wieder entfernt:
- Vorteile
- Mit diesen Bausteinen macht Wikipedia deutlich, daß es sich auch an solche Menschen wendet, die des Lesens, Schreibens und Denkens nur in Grenzen mächtig sind und zusätzlicher Hilfen benötigen, um Texte nicht zu ihrem eigenen Schaden anzuwenden.
- Nachteile
- Die Nutzbarkeit der Texte in anderen Medien nimmt ab, Konvertierungen werden erschwert. Dies verhält sich analog zu den Themensubstuborgien, die ihren Weg auch auf die Wikipress-DVD gefunden haben und das Layout zerschiessen.
- Mein Kommentar: Der erste Text grenzt in dieser Form stark an Manipulation, da eine allgemeine Aussage über die Leserschaft getroffen wird. Ebenso halte ich Hinweise, einem "normalen Leser seien diese Hinweise bewußt" für stark grenzwertig, da die große Prominenz der Wikipedia weit über den Leserkreis der Bildungsbürgerschaft hinausgeht und ein "normaler Leser" genau so wenig definiert werden kann, wie einem anderen eine geistige Minderwertigkeit unterstellt werden kann.
- Die eingeschränkte Nutzbarkeit der Texte durch den Einsatz von Vorlagen ist allerdings ein bislang nicht aufgeführter Punkt, genau so die Vergleichbarkeit mit den entfernten Stubkategorien, die in einer neutralen Form eingefügt werden können.
Ich werde dafür einen Formulierungsversuch starten.--Taxman 議論 22:33, 12. Feb 2006 (CET)
nur mal so... Wikipedia:Hinweis Religionsthemen ;-) ••• ?! 01:14, 13. Feb 2006 (CET)