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Gesetzeskommentar

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Bei einem Gesetzeskommentar handelt es sich um die Erläuterung eines oder mehrerer Gesetze zur Verwendung in Praxis oder Studium (Studienkommentar).

In einem Kommentar werden Rechtsnormen abstrakt und anhand von Beispielen erklärt und ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen erläutert. Insbesondere berücksichtigen Gesetzeskommentare einschlägige Entscheidungen der Gerichte und rechtswissenschaftliche Publikationen. Durch diese Kommentare wird für den Rechtsanwender klarer, ob bzw. wie eine bestimmte Gesetzesbestimmung auf einen bestimmten Anlassfall anzuwenden ist.

Die Erläuterungen in den Gesetzeskommentaren stammen teils von Wissenschaftlern (Professoren) und teils von Praktikern (Richtern, Notaren und Rechtsanwälten).

Je nach Umfang und Detaillierung wird zwischen Kurzkommentar, Handkommentar und mehrbändigem Großkommentar unterschieden. Dabei ist zu beachten, dass auch Kurzkommentare zu verhältnismäßig kompakten Gesetzen den Umfang von 2000 Seiten sprengen können (beispielsweise der "Beck'sche Kurzkommentar zum BtMG" von Harald-Heinz Körner, ISBN 3-406-46311-8).

Einer der für Juristen wichtigsten Kommentare zum deutschen Zivilrecht ist der "Palandt", in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen Kurzkommentar, der jährlich neu erscheint. Den Gegensatz hierzu bilden die Großkommentare, die nur im Abstand von mehreren Jahren neu erscheinen und mehrere Bände umfassen, z. B. der "Münchner Kommentar" (MüKo) oder der "Staudinger".

Siehe auch

  • Jusline – Offener Gesetzeskommentar zum deutschen Recht nach dem Open-Content-Prinzip.