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Volksmehr und Ständemehr

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In der Schweiz ist neben dem Volksmehr (Mehrheit der Stimmenden) das Ständemehr notwendig für die Annahme einer Verfassungsänderung.

Das Ständemehr ist erreicht, wenn die Mehrheit der Kantone (Stände) zugestimmt hat - zustimmen heisst, dass die Mehrheit der Abstimmenden in diesem Kanton die Vorlage angenommen hat.

Die Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben je eine halbe Standesstimme, die übrigen Kantone eine ganze Standesstimme.

Das Ständemehr bevorzugt die kleinen, ländlichen, konservativen Kantone der deutschen Schweiz gegenüber den grossen städtischen Agglomerationen und gegenüber der französischen Schweiz (wobei die grossen Städte und die französische Schweiz oft ähnlich stimmen).

Die Wurzeln des Ständemehrs liegen in der historischen Autonomie der Kantone in der Alten Eidgenossenschaft. Bei der Schaffung des Bundesstaats 1848 wollten die Kantone nach den Erfahrungen mit der Helvetischen Republik sichergehen, dass es nicht ein weiteres Mal über ihren Kopf hinweg zu einer zentralistischen Verfassung kommen würde.

Siehe auch: Föderalismus