Justizvollzugsbeamter
Justizvollzugsbeamte sind in Justizvollzugsanstalten als Vollzugskräfte tätig. Sie handeln nach den Regularien des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO), sowie zum Vollzug der Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung (StPO) und der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO).
Die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten gehört zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes.
Die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den Justizvollzugsanstalten zuständig für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Gefangenen und unterstützen die besonderen Fachdienste (beispielsweise Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger) bei der Behandlung der Gefangenen. Sie sind maßgeblich für die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten zuständig. So führen sie z.B. Kontrollen der Hafträume auf verbotene Gegenstände durch, kontrollieren den Verkehr mit der Außenwelt, oder müssen bei Widersetzlichkeiten oder Gewaltätigkeiten eingreifen. Auch außerhalb der Anstalten werden Justizvollzugsbeamte tätig. Sie führen Aus- und Vorführung von Gefangen außerhalb der Anstalten durch (etwa Vorstellung von Gefangenen bei Fachärzten, Vorführungen vor Gericht, oder Bewachungen von in Krankenhäusern außerhalb des Vollzuges untergebrachten Gefangenen). Darüber hinaus unterhält der Justizvollzug ein umfangreiches Transportwesen für Gefangene. Diese Gefangenentransporte werden ebenfalls von Justizvollzugsbeamten durchgeführt.In Bayern werden diese Transporte jedoch von Polizeibeamten durchgeführt. Zur Durchführung dieser Aufgaben, bzw. zur Anwendung unmittelbaren Zwanges führen die Beamten Schusswaffen. Darüber hinaus stehen ihnen andere Waffen (Schlagstöcke, Reizstoffe) und verschiedene Fesseln (Handfessel, Fußfessel, Hamburger Fessel) zur Verfügung.
Vollzugsbeamte haben gegenüber entwichenen Gefangenen ein Festnahmerecht.
Tätigkeitsbereiche eines Justizvollzugbeamten in einerJVA : Zentrale/Pforte/Besuchsdienst/Abteilungsdienst/Krankenpflegedienst/Werkdienst/Küche/Kammer/Fahrdienst
Die duale Ausbildung dauert zwei Jahre. Die theoretischen Abschnitte finden in einer Justizvollzugsschule statt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in verschiedenen Justizvollzugsanstalten durchgeführt.
Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst setzt unter anderem den Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossenen Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.