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Benutzer:Saturn14/Artikelentwurf/AStA

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Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss der DHBW (Abkürzung: "AStA") repräsentiert als gewähltes Organ die Verfasste Studierendenschaft der DHBW. Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) bilden alle immatrikulierten Studierende einer Hochschule die Verfasste Studierendenschaft dieser Hochschule. Der AStA der DHBW vertritt damit die rund 34.000 Studierenden aller neun Studienakademien der DHBW.

Aufbau

  • Die unterste Stufe der studentischen Vertretung bilden an der DHBW die Kurssprecher und deren Stellvertreter.
  • Als nächste Stufe bilden alle Kurssprecher und deren Stellvertreter eines Fachbereichs (Wirtschaft, Technik oder Soziales) einer Studienakademie die sogenannte Bereichsversammlung. Diese Bereichsversammlungen wählen aus ihrer Mitte die Bereichssprecher und deren Stellvertreter, sowie Studierende der einzelnen Fachbereiche die als studentische Vertreter und deren Stellvertreter im örtlichen Senat und örtlichen Hochschulrat vertreten sind (Vgl. § 27c sowie § 27d LHG).
  • Die Bereichssprecher und deren Stellvertreter bilden als nächste Stufe die Studierendenvertretung der lokalen DHBW-Studienakademie, oftmals auch nur als StuV bezeichnet. Diese StuV wählt aus ihrer Mitte den Studierendensprecher und dessen Stellvertreter.
  • Zusätzlich zur regionalen Vertretung der einzelnen Studienakademien wählen alle immatrikulierten Studierende der DHBW durch Listenwahl das Studierendenparlament (Abkürzung: "StuPa") der DHBW. Das Studierendenparlament ist das standortübergreifende legislative Organ der Verfassten Studierendenschaft der DHBW. Als legislatives Organ erlässt das StuPa die Satzungen und Ordnungen der Verfassten Studierendenschaft der DHBW und regelt per Beschlüsse die Aufgaben und Tätigkeiten des AStA.
  • Das Studierendenparlament wählt insgesamt fünf Studierende und Stellvertreter in den AStA. Gemeinsam mit den neun Studierendensprechern und ihrer Stellvertreter bilden diese gewählten Mitglieder den AStA der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und sind somit das überregionale studentische Hochschulorgan, während sich die darunterliegenden Stufen als lokale studentische Hochschulorgane um die regionalen Angelegenheiten kümmern.

Sämtliche Stufen sind als Teil der Verfassten Studierendenschaft rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (vgl. §65 LHG). Zusätzlich gibt es noch weitere gesetzlich garantierte studentische Vertreter in Hochschulkollegialorganen wie dem Senat (Vgl. § 19 LHG), im Aufsichtsrat (Vgl. DHBW-Grundordnung), in den Fachkommissionen sowie der Kommission für Qualitätssicherung (Vgl. § 20a IV LHG), dem örtlichen Hochschulrat an den einzelnen Studienakademien (Vgl. § 27b LHG) und im örtlichen Senat an an den einzelnen Studienakademien (Vgl. § 27c LHG).

Aufgaben

  • Während die StuV auf lokaler Ebene den Kontakt von Studierenden zu Verwaltung, Professoren, Studierendenwerken und der Öffentlichkeit hält, ist dies überregional, v.a. in Themen die mit dem Präsidium zu tun haben, die Aufgabe des AStA. Die Aufteilung in lokale und überregionale Themen besteht auch für die anderen Aufgaben.
  • Das Ziel des AStA ist die konstruktive Zusammenarbeit mit der Leitung der DHBW, den Hochschulorganen und der Politik, um so die DHBW zielorientiert weiterzuentwickeln.
  • Vertretung der studentischen Interessen durch Mandate in Hochschulgremien, wie dem örtlichen Hochschulrat und dem Senat und Teilnahme an Berufungsausschüssen.
  • Die lokalen StuVs und der AStA sind Ansprechpartner für alle studentischen Themen, Probleme und Anliegen.
  • Organisation und Durchführung von Freizeitangeboten und Seminaren für Studierende.

Ämter

  • Der AStA Vorsitz wird vom StuPa aus dem AStA heraus gewählt. Der AStA Vorsitz setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern zusammen. Als höchstes Amt des AStA leitet der Vorsitz den AStA und repräsentiert ihn bei Terminen nach außen.
  • Das StuPa Präsidium wird vom StuPa aus dem StuPa heraus gewählt. Das StuPa Präsidium setzt sich aus einem Präsidenten und zwei Stellvertretern zusammen. Als höchstes Amt des StuPa leitet das Präsidium die Sitzungen des StuPa.
  • Die Studierendensprecher werden je Studienakademie von den Bereichssprechern und deren Stellvertreter gewählt. Pro Standort gibt es einen Studierendensprecher und einen Stellvertreter. Als höchstes Amt der Studierendenvertretung am Standort leitet der Studierendensprecher die Sitzungen der StuV und vertritt die Studierendenschaft seines Standortes bei regionalen Terminen.

AStA Vorsitzende

  • 2009-2010 Martin Heller
  • 2010-2011 Dominik Gaugler
  • 2011-2012 Jörg Willburger
  • 2012-2013 Manuel Nikolaou
  • 2013-2014 Alexandra Klein
  • 2014-2015 Alexandra Klein

StuPa Präsidenten

  • 2013 - 2014 Patrick Strittmatter
  • 2014 - 2015 Tabea Huslisti