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Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2004

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Berlin, 23. Mai 2004 - Gesamtstimmenzahl 1205 - absolute Mehrheit 603
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl % Partei
1. Wahlgang Horst Köhler 604 50,1 % CDU
Gesine Schwan 589 48,9 % SPD
Damit wurde Horst Köhler zum Bundespräsidenten gewählt.

Bei der Wahl 2004 traten der ehemalige Direktor des IWF, Horst Köhler (CDU), und die Präsidentin der Viadrina-Universität in Frankfurt an der Oder, Gesine Schwan (SPD), an. Die Art der Kandidatenauswahl von CDU/CSU und FDP, die letztlich zur Nominierung Köhlers führte, wurde in der Öffentlichkeit vielfach als der Würde des Amtes nicht angemessen bezeichnet. Die CDU/CSU-Fraktion konnte im Vorfeld in Teilen der CDU und der FDP den favorisierten Wolfgang Schäuble als Kandidaten nicht durchsetzen. Beide Kandidaten haben seit ihrer Nominierung eine Art Wahlkampf geführt, obwohl Köhler wegen der Mehrheit von CDU/CSU und FDP in der Bundesversammlung mit seiner Wahl rechnen konnte.

Wenige Tage vor der Wahl setzte eine Debatte darüber ein, dass Baden-Württemberg seinen umstrittenen ehemaligen Ministerpräsidenten Hans Filbinger als Wahlmann in die Bundesversammlung entsendet. Filbinger war 1978 zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass er in den letzten Tagen der NS-Zeit als Marinerichter an Todesurteilen gegen Fahnenflüchtige mitgewirkt hatte und seine Handlungen bis heute rechtfertigt. Die CDU zog aus diesem Umstand keine Konsequenzen und Filbinger wählte wie übrigens bei fünf weiteren Bundespräsidentenwahlen mit.

Die 604 Stimmen, die Horst Köhler erhielt, sind nur eine Stimme mehr als die absolute Mehrheit und damit deutlich weniger, als im Vorhinein erwartet. Es gab 9 Enthaltungen und 2 ungültige Stimmen. Daraus folgt, dass weitere 9 Mitglieder des Köhlerlagers für Schwan gestimmt haben (falls die Enthaltungen und ungültigen Stimmen alle von Köhleranhängern stammen, andernfalls sogar noch mehr). Ein Mitglied aus SPD-Reihen blieb der Bundesversammlung fern. Die Anzahl der Sitze hatte sich zudem um eins vermindert, da eine Bundestags-Abgeordnete der SPD vor der Wahl verstarb und dieses Mandat nicht wiederbesetzt wurde, weil es ein Überhangmandat war.


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