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Diesterweg-Gymnasium (Berlin)

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Diesterweg-Gymnasium
Datei:Schulgebäude.jpg
Schulform Gymnasium
Gründung 1905 (1895: 9. Realschule)
Ort Berlin, Ortsteil Gesundbrunnen
Land Berlin
Staat Deutschland
Koordinaten 52° 32′ 40″ N, 13° 23′ 45″ OKoordinaten: 52° 32′ 40″ N, 13° 23′ 45″ O
Website http://diesterweg-gymnasium-berlin.de

Das Diesterweg-Gymnasium ist ein Gymnasium im Berliner Ortsteil Gesundbrunnen des Bezirks Mitte. Es trägt den Namen des deutschen Pädagogen Friedrich Adolph Wilhelm Diesterweg.

Die Schule ist zu Beginn des Schuljahres 2011/12 an den Standort Böttgerstraße 2 in ein saniertes Gebäude gezogen. Seitdem ist sie das erste Ganztagsgymnasium und damit eine Ganztagsschule im Bezirk Mitte und entwickelt ein Profil im künstlerisch-sportlichen Bereich.[1] Das Ganztagskonzept mit dem umfangreichen Angebot an Arbeitsgemeinschaften im Mittagsband wird kontinuierlich erweitert. Das Diesterweg-Gymnasium bemüht sich konsequent um die Gleichbehandlung aller in der Schulgemeinschaft vertretenen Migrantengruppen. Es wurde bekannt durch den Streit um die Einrichtung eines Gebetsraumes für Moslems.

Schulprofil

Interkulturelles Profil

Am Diesterweg-Gymnasium lernen Jugendliche aus über 20 verschiedenen Herkunftsländern. Die Schule hat ein interkulturelles Profil mit besonderer sportlicher und künstlerischer Ausrichtung. Ein Beispiel für die interkulturelle Arbeit war die Ausstellung „Orange oder die Früchte Abrahams“ aus dem Jahr 2010. Sie beschäftigte sich mit den Bilderkulturen der drei monotheistischen Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam.[2]

Lehrangebot

Das Diesterweg-Gymnasium umfasst die Klassenstufen von 7 bis 12. Die Mittelstufe, 7. bis 10. Klasse, verläuft vierzügig, die Oberstufe erfolgt in Kursphasen. Seit dem Schuljahr 2010 findet der Unterricht im „Blocksystem“ statt, mit jeweils 90 Minuten Unterricht ohne Pausen. In der 10. Klasse werden spezielle Semesterkurse zur Vorbereitung auf die Oberstufe angeboten. Ab dem Schuljahr 2011/2012 wird das Diesterweg-Gymnasium eine Ganztagsschule, bindend bis einschließlich Klasse 10 (Gebundene Ganztagsschule).

Folgende Fremdsprachen werden zur Zeit angeboten:

  • Englisch (Pflichtfach ab der 7. Klasse)
  • Latein oder Französisch (Wahlpflichtfach ab der 7. Klasse)
  • 3.Fremdsprache als Wahlfach (Latein oder Französisch ab der 8. Klasse; alternativ zusätzlicher Unterricht in Erdkunde)

In der Oberstufe können zudem noch als besondere Sportkurse Windsurfen, Skifahren wie auch Rudern belegt werden.

Arbeitsgemeinschaften und Projekte

Die Arbeitsgemeinschaften werden im Mittagsband angeboten:

  • Im musischen Bereich: Saz-AG, Sing-AG, Gitarren-AG
  • Im künstlerischen Bereich: Bühnen-AG, Theater-AG (Darstellendes Spiel, Manga- Ag, Experimentelles Zeichnen
  • Im sportlichen Bereich: Tischtennis-AG, Ruder-AG, Basketball-AG, Fußball-AG, Volleyball-AG (Mädchen)
  • Politik-AG, Debattieren lernen
  • Sprint-Förderkurs (kostenlose Nachhilfe von Studenten)

Dominoaktion

Zum Jubiläum des 20-jährigen Mauerfalls beteiligte sich das Diesterweg-Gymnasium an der Dominoaktion. Die Schüler des Kunstleistungskurses hatten die Möglichkeit einen Dominostein nach ihren Wünschen zu gestalten, welcher am 9. November 2009 in Berlin mit hunderten von anderen Dominosteinen zu Fall gebracht wurde.[3]

Sozialarbeit

Die Schule koopereriert seit der Neugestaltung als Ganztagsgymnasium mit der Gesellschaft für Sport und Jugensozialarbeit(gsj http://gsj-berlin.de/). Die Unterrichts-und Erziehungsarbeit wird durch vier Erzieher und Sozialarbeiter unterstützt. Ein Mediator für interkulturelle Kommunikation ist fest an dem Gymnasium beschäftigt.

Förderverein

Der seit 1994 gegründete Schulverein des Ranke-Gymnasiums heißt seit der Zusammenlegung mit dem Diesterweg- Gymnasium „Freunde des Diesterweg – und Ranke – Gymnasiums e.V.“ Wichtige Ziele des Fördervereins sind die Unterstützung und Förderung von schulischen Aktivitäten, wie zum Beispiel Klassenfahrten, und die Pflege von Kontakten mit Schülern, Eltern und Lehrern über die Schulzeit hinaus. Seit 2009 findet jedes Jahr ein Oktoberfest statt, bei dem sich ehemalige Schüler und Lehrer zusammenfinden.

Schülerparlament

Zusätzlich zur Schülervertretung (SV) gibt es im Diesterweg-Gymnasium ein Schülerparlament. Dieses unterstützt die SV, indem es verschiedene Wahlen und Diskussionen zu verschiedenen Themen organisiert.

Geschichte

Das Diesterweg-Gymnasium ist aus zwei Schulen hervorgegangen. Eine der beiden Schulen war die 78. Gemeindeschule, die 1895 als 9. Realschule anerkannt wurde. 1917 bekam sie dann den Namen Werner-von-Siemens-Realschule. 1938 wurde die Schule in Gontard-Oberschule für Jungen umbenannt.

Die zweite Schule ist die 1905 gegründete und vier Jahre später anerkannte 14. Realschule. Sie erhielt 1920 den Namen Diesterweg-Realschule. Da der heutige Name des Gymnasiums hier seinen Ursprung findet, wird das Gründungsjahr dieser Schule, also 1905, auch als das Gründungsjahr des Diesterweg-Gymnasiums genannt. Diese Schule war es auch, die den Weg für das Gymnasium ebnete, denn 1928 wurde der Ausbau zur Oberrealschule genehmigt, sodass 1931 das erste Abitur mit Englisch als erste Fremdsprache durchgeführt werden konnte.

Im Zweiten Weltkrieg wurden beide Schulgebäude teilweise von Bomben zerstört, deshalb bezog die Schule Ausweichquartiere in Osterode im Harz, Ostpreußen und im damaligen Protektorat Böhmen und Mähren (heute Tschechien).

Nach dem Krieg wurden die beiden Schulen unter dem Namen Diesterweg-Gymnasium vereinigt und bezogen ein Gebäude in der Badstraße 22 im Bezirk Wedding. Zehn Jahre später zog die Schule in ein Gebäude in der Böttgerstraße in Berlin-Gesundbrunnen.

Im Jahre 2001 wurde die Ranke-Schule in das Diesterweg-Gymnasium eingegliedert, anschließend bezog man das in den 70er-Jahren errichtete Gebäude in der Putbusser Straße 12, das bisher allein von der Ranke-Schule genutzt worden war. Aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahre 2007 ist die Schule zu Beginn des Schuljahres 2011/12 an ihren ehemaligen Standort in der Böttgerstraße zurückgezogen, der mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm des Bundes umfassend renoviert wurde.

Streit um einen Gebetsraum

Im Jahr 2007 verrichtete ein muslimischer Schüler ein Mittagsgebet auf dem Gang. Mit Verweis auf das Neutralitätsgebot verbot die Schulleitung ihm dies. 2008 klagte er sein Recht ein. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in erster Instanz, dass er mittags in der Schule beten darf.[4] Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde aber eine Berufung zugelassen, die das Land Berlin dann auch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegte. 2010 wurde der Beschwerde stattgeben und das muslimische Gebet in diesem konkreten Fall wegen Gefährdung des Schulfriedens verboten.[5][6]

Der Fall sorgte national und international für Aufsehen.[7]

Muslimischen Schülern war zunächst ein Gebetsraum zur Verfügung gestellt worden, später wurde das Gebet ganz verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in einer Einzelfallentscheidung das Gebetsverbot, insofern durch die Gebete der Schulfrieden gefährdet war. Die schulöffentlichen Gebete hatten erhebliche Konflikte provoziert und so den ordentlichen Schulablauf gefährdet. So seien Schüler erheblich unter Druck geraten, sich gegen ihren Willen an den Gebeten zu beteiligen.

"Schulen sind, anders als viele mutmaßen, auch nach Auffassung der OVG-Richter keine religionsfreien Räume. Die Einschränkung sei allerdings gerechtfertigt, weil einer "durchaus konkreten Gefahr" für den Schulfrieden zu begegnen sei." [8]

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 30. November 2011[9]: Die Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens. Ein Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, wenn dies konkret geeignet ist, den Schulfrieden zu stören. "Das Bundesverwaltungsgericht hat ... für den konkreten Fall des Klägers entschieden, dass hier aufgrund der Verhältnisse an der von ihm besuchten Schule die Verrichtung des Gebets auf dem Schulflur eine bereits ohnehin bestehende Gefahr für den Schulfrieden erhöhen konnte. Damit ist ein Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung gemeint, der im Interesse der Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf ermöglicht. Der Schulfrieden kann beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft."[10]

Ehemalige Schüler und Lehrer

Einzelnachweise

  1. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen zehn.
  2. http://www.bildung-durch-bilder.de/orange/
  3. Mittlerer Schulabschluss
  4. VG Berlin, Urteil vom 29. September 2009, Az. 3 A 984.07, Volltext.
  5. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Mai 2010, Az. OVG 3 B 29.09, Volltext.
  6. zur Prozesskostenhilfe: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2010, Az. 6 PKH 19.10, Volltext.
  7. http://www.morgenpost.de/berlin/article1315170/Schulleiterin-nach-Gebetsraum-Urteil-erleichtert.html
  8. Tagesspiegel: Streit um Religionsfreiheit "... kann der junge Mann noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und dort das Urteil anfechten.
  9. BVerwG, Urteil vom 30. November 2011, Az. 6 C 20.10, Volltext
  10. BVerwG, Pressemitteilung Nr. 106/2011 vom 30. November 2011.

Referenzfehler: Das in <references> definierte <ref>-Tag mit dem Namen „Drei“ wird im vorausgehenden Text nicht verwendet. [1]http://www.morgenpost.de/abi2012/article106436491/Diesterweg-Oberschule.html

  1. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen zehn.