Gaslöschanlage
Eine Gaslöschanlage ist eine Feuerlöschanlage, bei der durch ein gasförmiges Löschmittel entweder durch Reduktion des Sauerstoffgehaltes (unter 15%) oder durch physikalische Effekte (Wärmeentzug)innerhalb des Brandraumes ein Brand gelöscht wird.
Es werden folgende Arten von Gaslöschanlagen unterschieden:
- Kohlendioxid-Löschanlage (CO2-Löschanlage)
- Inertgas-Löschanlagen
- Argon-Löschanlagen
- Stickstoff-Löschanlagen
- Inertgas-Löschanlagen mit Gasgemischen (Inergen, Argonite)
- Chemische Löschanlagen (Halon, FM-200, Novec 1230)
Bei CO2- und Inert-Gaslöschanlagen müssen Personen den Löschbereich vor dem Einströmen des Löschgases verlassen, um nicht durch den reduzierten Sauerstoffgehalt zu Schaden zu kommen.
Besonders kritisch sind Kohlendioxid-Löschanlagen, die durch die schnelle Reduktion des Sauerstoffgehaltes und schlagartiger Abkühlung des Raumes durch Verdampfen des Kohlendioxides an den Düsen eine Flucht aus dem Löschbereich unmöglich macht. Es ist beim Einsatz von Kohlendioxid-Löschanlagen schon mehrfach zu Todesfällen gekommen. Besonders tragisch war ein Fall mit Personenschaden, bei dem bei einer Funktionsprüfung der Anlage, durch eine nicht verschlossene Öffnung in einer Wand des Löschbereiches, das Kohlendioxid in einen anderen Bereich strömte, in dem sich Personen aufhielten. Da das Kohlendioxidgas deutlich schwerer als Luft ist, sammelte sich das Gas in den bodennahen Schichten und vermischte sich nur sehr langsam mit der Luft.
Bei Inertgas-Löschanlagen ist das Risiko deutlich geringer, da hier bei richtiger Dimensionierung der Anlage ein Aufenthalt im Löschbereich nicht akut gesundheitsgefährdend ist. Ein Verlassen des Löschbereichs ist trotzem erforderlich, da das Löschgas, vermischt mit den Brandgasen, gesundheitsgefährdend sein kann.
Noch unkritischer sind chemische Löschanlagen da hier der Löschvorgang nicht durch Sauerstoffverdrängung sondern durch Wärmeentzug aus der Flamme stattfindet. Sauerstoffverdrängung ist hier nur ein in geringerem Umfang auftretender Nebeneffekt.
Zusammen mit Gas-Löschanlagen müssen stets Alarmierungseinrichtungen für die Personen im Löschbereich vorgesehen werden, die die Personen vor Auslösen der Löschanlage warnen.
Aufgrund der Gefahren dieser Anlagen werden sie nur in Bereichen eingesetzt, bei denen andere Feuerlöschanlagen nicht eingesetzt werden können. Das ist besonders bei Einrichtungen der Fall, bei denen davon auszugehen ist, dass ein Einsatz von Löschwasser oder -schaum große bzw. irreperable Schäden verursachen kann, so z.B. in Archiven, Bibliotheken, Schalt-, Leittechnik- oder Serverräumen.