Zum Inhalt springen

Berufsausbildungsvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Mai 2004 um 10:43 Uhr durch Kasselklaus (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden. Neben diesen beiden Hauptvertragspartnern müssen bei minderjährigen Auszubildenden noch die Erziehungsberechtigten (i.R. Eltern) zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden, mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes. Außerdem schreibt der Gesetzgeber die Mindestangaben vor:

Inhalt des Berufsausbildungsvertrages

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner
  • Ziel der Ausbildung (Ausbildungsberuf)
  • Ort der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der Probezeit (mindestens 1 Monat, maximal 3 Monate)
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Urlaub
  • Kündigungsgründe
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Unterschriften aller Vertragspartner

Pflichten der Vertragsparteien

Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages gehen die Hauptvertragspartner folgende Pflichten ein:

Pflichten des Ausbildenden

Der Ausbildende verpflichtet sich

  • dem Auszubildenden alle erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in der vorgesehenen Zeit zu vermitteln, damit er das Ausbildungsziel erreichen kann;
  • den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen;
  • dem Auszubildenden kostenlos Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen;
  • dafür zu sorgen, daß der Auszubildende körperlich und sittlich nicht gefährdet wird;
  • den Ausbildungsvertrag unter Beifügung der ärztlichen Untersuchungsbescheinigung der zuständigen Stelle vorzulegen;
  • den Auszubildenden für Prüfungen und sonstigen überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen freizustellen und
  • die Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende verpflichtet sich

  • die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Erreichen des usbildungszieles erforderlich sind;
  • regelmäßig die Berufsschule zu besuchen;
  • mit den ihm überlassenen Werkzeugen pfleglich umzugehen;
  • die betriebliche Ordnung einzuhalten;
  • den Weisungen des Ausbildenden Folge zu leisten und zur
  • Teilnahme an den ärtzlichen Untersuchungen lt. Jugendarbeitsschutzgesetz.

Beendigung des Berufsausbildungsvertrages

Der Vertrag endet

  • während der Probezeit durch fristlose Kündigung des Vertrages durch inen der beiden Hauptvertragspartner ohne Angabe von Gründen;
  • nach der Probezeit durch Kündigung eines der beiden Vertragspartner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Verstoß gegen die genannten Pflichten oder Tod des Ausbilders);
  • an dem Tag an dem die Abschlußprüfung bestanden ist;
  • bei Nicht-Bestehen der Prüfung mit dem Ende der Ausbildungszeit laut Ausbildungsvertrag. Auf Verlangen des Auszubildenden verlängert sich die Ausbildung bis zur nächsten Abschlußprüfung, höchstens aber um ein Jahr.

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsausbildungsverhältnis ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.