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Souveränität

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Der Begriff Souveränität (v. französ.: souveraineté, aus lat.: superanus darüber befindlich, überlegen) beschreibt den Zustand einer natürlichen Person oder einer juristischen Person, der durch Eigenständigkeit, Selbstbestimmtheit und Vollmacht gekennzeichnet ist und nicht durch Fremdbestimmung. Diese Selbstbestimmtheit ist bestenfalls durch die Rücksichtname auf andere begrenzt. Häufig verwendeter Begriff im Staatsrecht, wo er die Selbstständigkeit eines Staates von anderen Staaten kennzeichnet (im Gegensatz zu z.b. einem Protektorat.

Der Begriff Souveränität wird gerne auch verwendet, um die absolute Freiheit zur Machtausübung im Inneren eines Staates zu bezeichnen. So bezeichnete man den Herrscher eines absolutistischen Staates oft als den Souverän, und in demokratischen Gesellschaften ist von der Volkssouveränität die Rede, die darin besteht, dass alle Machtanwendung durch das Volk legitimiert ist und das Volk selbst Staatsform und Regierung bestimmen kann.

Des Weiteren bezeichnet man auch die sichere Beherrschung von Fertigkeiten oder Kenntnissen als Souveränität. z.B. "Er löste souverän alle Aufgaben."