Josefine Mutzenbacher
Josefine Mutzenbacher ist die Erzählerin des gleichnamigen Romans (Josefine Mutzenbacher. Die Geschichte einer Wienerischen Dirne. Von ihr selbst erzählt.)
Dieser Roman gilt seit seinem Erscheinen 1906 in Wien als ein Meisterstück erotischer Literatur, fand aber erst in den 1970er Jahren in Deutschland größere Verbreitung. Der Autor des Romans ist unbekannt, das Buch wird aber dem österreichischen Schriftsteller Felix Salten (Bambi) zugeschrieben. Es war der Satiriker Karl Kraus, der die provozierende Bemerkung zur Urheberschaft Felix Saltens in die Welt setzte, Salten selbst hat sich zu der Behauptung nie geäußert.
Inhalt
In dem Werk erzählt die Protagonistin, die gealterte Prostituierte Mutzenbacher aus ihrer Zeit als 5- bis 14-Jährige, in welcher sie und ihre gleichaltrigen Freundinnen zahlreichen Männern aus der Unter- wie der Oberschicht Wiens für alle Spielarten von sexuellen Handlungen zur Verfügung standen. Die anreißerische, kein Detail auslassende Darstellung der geschilderten Erlebnisse verleihen dem Werk den Charakter von Kinderpornografie.
Ob Josefine Mutzenbacher fiktiv ist oder auf einem realen Vorbild beruht, ist umstritten. In einigen Buchausgaben wird gesagt, es habe eine reale Josefine Mutzenbacher gegeben, die in den 1850er Jahren in der Wiener Vorstadt Hernals geboren worden sei und es mit Prostitution zu Wohlstand gebracht habe; genauere Quellen werden aber nicht genannt.
Rechtliche Beurteilung in Deutschland
In Deutschland ist das Buch von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen worden. Der Rowohlt Verlag, der seiner Ausgabe ein huldigendes Beiwort sowie ein Glossar zur „Wiener Dirnensprache“ hinzugefügt hatte, klagte gegen die Indizierungsentscheidung von 1982.
Nachdem auch das Bundesverwaltungsgericht die Indizierung als rechtmäßig beschieden hatte, zog der Verlag vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hob mit der Mutzenbacher-Entscheidung aus dem Jahr 1990 (BVerfGE 83, 130) die Entscheidung der Bundesprüfstelle auf mit der Begründung, es fehle eine Abwägung mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit des Artikels 5 Grundgesetz. Nachdem die Bundesprüfstelle diese Abwägung in einem neuerlichen Verfahren durchgeführt und das Buch erneut in die Liste der jugendgefährdenden Schriften eingetragen hatte, endete ein zweiter Prozess gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, das in seinem Urteil keinen Zweifel daran ließ, dass es sich bei dem Werk um Kinderpornografie handele und die von der Bundesprüfstelle vorgenommene Abwägung mit der Kunstfreiheit nicht zu beanstanden sei. Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Fortsetzungen
Nach Die Geschichte einer Wienerischen Dirne. Von ihr selbst erzählt erschienen später noch die beiden Fortsetzungen Meine 365 Liebhaber und Peperl Mutzenbacher - Tochter der Josefine Mutzenbacher. Die Autoren sind ebenfalls anonym; es gibt aber keine Hinweise, dass die Fortsetzungen ebenfalls von Felix Salten sind.
Außerdem bekannt ist die durch eine Lesung von Helmut Qualtinger bekannt gewordene Fortsetzung Fifi Mutzenbacher von Wolfgang Bertrand (wahrscheinlich ein Pseudonym Qualtingers).
Verfilmungen
1970 bzw. 1971 wurden der erste (Josephine Mutzenbacher) und der zweite Teil der Erzählung (Meine 365 Liebhaber) von Regisseur Kurt Nachmann mit Christine Schuberth, Elisabeth Volkmann und Kai Fischer verfilmt. 1976 folgte eine pornografische Verfilmung unter der Regie von Hans Billian, die zum Kultfilm wurde und die bis heute als einer der besten deutschen Pornofilme gilt. Folgerichtig gab es drei Fortsetzungen des selben Regisseurs, die aber nicht an den Erfolg des ersten Teils herankamen.