Schleierfahndung
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Als Schleierfahndung werden ereignisunabhängige Personenkontrollen bezeichnet. Die S. wurde zuerst 1995 in Bayern eingeführt. Ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit ist umstritten. Viele halten sie für verfassungsmäßig, weil sie unverhältnismäßig sei und vor allem ausländisch aussehende Personen kontrolliert werden.
Externer Link: www.schleierfahndung.net