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Wohnsitz (Deutschland)

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Der Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person wohnhaft ist. Lebt die entsprechende Person nur an einem Ort, ist der Wohnsitz automatisch auch der Hauptwohnsitz (HWS).

Begriff in Deutschland

Die einschlägigen Regelungen zum Wohnsitz finden sich im BGB (§ 7 ff.) und im Melderechtsrahmengesetz sowie in den dazugehörigen Gesetzen der Bundesländer.

In Deutschland besteht Meldepflicht. Deutsche, die sich im Ausland niederlassen, müssen sich jedoch nicht bei der Deutschen Botschaft melden; dies ist jedoch möglich.

Hauptwohnsitz (HWS)

Der Wohnsitz eines Menschen ist gewöhnlich auch sein Hauptwohnsitz. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Wohnsitze zu nehmen (siehe Nebenwohnsitz). Der Hauptwohnsitz eines Menschen mit mehreren Wohnsitzen liegt dann in der Regel an dem Ort, an dem die Person sich überwiegend aufhält.

Nebenwohnsitz (NWS)

Der Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist ein zusätzlicher Wohnsitz. Eine Person kann somit einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze haben, wobei für die weiteren Wohnsitze von der jeweiligen Kommune eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden kann.

Österreich

In Österreich gibt es nur den Begriff eines Wohnsitzes oder eines Hauptwohnsitzes. Als Wohnsitz ist jener definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz in Österreich möglich.

Vom Hauptwohnsitz werden einige Rechte aber auch Pflichten, beispielsweise das Wahlrecht bei Bundeswahlen, aber auch Verpflichtungen, wie die Steuerpflicht, abgeleitet. Allerdings gibt es auch bei den anderen Wohnsitzen Rechte und Pflichten, wie Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen und Gemeindeabgaben. Bei den verschiedenen Wohnbauförderungen ist es notwendig, dass sich der Hauptwohnsitz in dem geförderten Objekt befindet.

Aber für die öffentlichen Organe ist die Angabe des Hauptwohnsitzes sehr wichtig und oft ein Streitpunkt. Speziell zum Zeitpunkt von [Volkszählung]en versuchen die Kommunen, die Bürger dazu zu bewegen, die jeweilige Gemeinde als ihren Hauptwohnsitz zu deklarieren, da die Zuteilung der verschiedenen Finanzmittel von der Anzahl der Bewohner mit Hauptwohnsitz abhängig ist. Da mit der Wahl des Hauptwohnsitzes auch die notwendige Anmeldung der Kraftfahrzeuge einhergeht und andererseits die Straßenbaumittel nach dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt werden, sind auch die Gemeinden interessiert, dass möglichst viele in dem Bezirk angemeldet sind.

Speziell die Gemeinden im Umland von größeren Städten haben dadurch finanzielle Einbußen, da viele ihre Wohnsitze nur als weiteren Wohnsitz definieren.

Zuständig für die ordnungsgemäße Anmeldung ist die Gemeindeverwaltung oder der Magistrat. Als Bestätigung, dass man an einem bestimmten Wohnsitz lebt, gilt der frühere Meldezettel oder die Bestätigung der Meldung, die erst seit 1. März 2002 ausgestellt wird.