Kreuzungsrecht
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Unter Kreuzungsrechte wird sowohl die Regelung der Rechtsbeziehungen an Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen untereinander als auch die Kreuzung von Gewässern und Eisenbahnen mit der Straße verstanden. Das Kreuzungrecht regelt unter anderen die Verteilung der Kosten für den Bau und den Unterhalt für die Kreuzung.
Siehe auch : Themenliste Straßenbau, Eisenbahnkreuzungsgesetz