Wikipedia:Meinungsbilder/Meinungsbild zur unbeschränkten Sperrung von Benutzeraccounts
Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob Administratoren Benutzer, die die Schiedsgerichts-Stimmberechtigung schon einmal erreicht haben, unbeschränkt sperren dürfen und wie lange im Falle einer Ablehnung von unbeschränkten Sperren maximal gesperrt werden darf.
Initiatoren und Unterstützer
Initiator: Mariofan13 (Schreib' mir was! ★ Bewerte mich!) 20:28, 8. Aug. 2014 (CEST) (bis 02.12.2013: Martin Bahmann, siehe Diskussionsseite)
- Unterstützer
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- Matthiasb – Vandale am Werk™
(CallMyCenter) 22:00, 7. Aug. 2013 (CEST) (erstens notwendiges MB und zweitens ist die Unterstützerregel bescheuert)
- --Odeesi talk to me rate me 10:08, 14. Aug. 2013 (CEST) Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Admins langjährige Mitarbeiter nicht aus dem Projekt kicken sollten.
--JosFritz (Diskussion) 10:41, 14. Aug. 2013 (CEST)Gestrichen. Mir gefällt die unausgesprochene Intention des Initiators nicht. Ich möchte ihm und interessierten Kollegen nicht auf diesem Wege zu noch mehr pseudodemokratischer Legitimation für einen Machtmissbrauch mithilfe gefestigter autoritärer Strukturen verhelfen. --JosFritz (Diskussion) 11:50, 6. Okt. 2013 (CEST)--RobTorgel (Diskussion) 18:36, 5. Okt. 2013 (CEST)Abwarten. Geht dzt nicht in die Richtung, die ich gern hätte--RobTorgel (Diskussion) 19:39, 17. Okt. 2013 (CEST)
- --Anti
19:21, 5. Okt. 2013 (CEST)
----Bua333 (Diskussion) 12:47, 6. Okt. 2013 (CEST)zur Zeit für mich noch unausgereift
- Serten Disk Zum Admintest 13:47, 6. Okt. 2013 (CEST)
- --Lumpeseggl (Diskussion) 15:35, 6. Okt. 2013 (CEST) unabhängig von seinem Ausgang notwendiges MB um weitere Diskussionskilometer zu verhindern.
- --Martin1978 - ☎ - RIP LW 19:35, 8. Okt. 2013 (CEST)
- -- Axl0506 (Diskussion) 13:48, 9. Okt. 2013 (CEST)
- --Koenraad 18:48, 19. Okt. 2013 (CEST)
- --tsor (Diskussion) 18:40, 26. Okt. 2013 (CEST)
-jkb- 18:42, 26. Okt. 2013 (CEST)gestrichen durch -jkbx- siehe -jkb- 19:14, 11. Aug. 2014 (CEST)
- --Der Checkerboy Fragen?! • Bewerten? 11:30, 3. Nov. 2013 (CET)
- --Ohrnwuzler (Diskussion) 00:26, 30. Dez. 2013 (CET)
- --Cultor linguarum antiquarum Πράττειν διδάσκει ἡ φιλοσοφία, οὐδὲ λέγειν. 21:37, 8. Aug. 2014 (CEST)
- Wie Matthiasb (#1) --Morten Haan · Wikipedia ist für Leser da 17:17, 9. Aug. 2014 (CEST)
- --Label5 (Kaffeehaus) 18:59, 11. Aug. 2014 (CEST) überfällig diese Frage zu klären
- --Rax post 02:08, 29. Aug. 2014 (CEST) wurde zwar schon mehrfach geklärt in der Vergangenheit (siehe hier), aber warum nicht noch mal
Allgemeines
Nach Auffassung vieler aktiver Administratoren und Benutzer besteht per Regel die Möglichkeit einer infiniten Benutzersperre. Durch die Wahl und damit verbundene Legitimierung zum Administrator sehen Administratoren sich deshalb dazu berechtigt, bei Verstoß gegen Grundprinzipien davon auch Gebrauch zu machen. Gleichzeitig gibt es bei einer unbeschränkten Sperrung eines - meistens schon länger tätigen - Benutzeraccounts Proteste seitens anderer Administratoren und Benutzer, die dies aus unterschiedlichen Gründen ablehnen und bei einer Sperrung durch Administratoren nur zeitlich begrenzte Sperren fordern, und in vielen Fällen von langjärigen Benutzern, die infinit gesperrt wurden, wurde die Sperre nach einiger Zeit in einer Sperrprüfung oder einem Schiedsgerichtsverfahren wieder aufgehoben oder verkürzt. Meist wird dies mit dem Hinweis auf ein durchzuführendes Benutzersperrverfahren verknüpft, das den Willen der Community in den Vordergrund vor Einzelentscheidungen der allerdings von der Community mit Mehrheit gewählten und damit zur Nutzung erweiterter Rechte - wie auch bei Sperrungen - legitimierten Administratoren, stellt.
Frühere Meinungsbilder zum Thema und Neuansatz
Frühere Meinungsbilder zum Thema "Begrenzung von Admin-Sperren gegen User mit Stimmberechtigung/Schiedsgerichtsstimmberechtigung" fanden durchweg keine Mehrheit:
- Mai 2006: Wikipedia:Meinungsbilder/Unbegrenzte Benutzersperrung durch Admin - die Community lehnt das MB ab
- April 2009: Wikipedia:Meinungsbilder/Benutzersperren - Entsperrverfahren nach Adminentscheid - die Community entscheidet gegen eine Community-Prüfung der Admin-Sperre
- November 2009: Wikipedia:Meinungsbilder/Beschränkung der Dauer von Adminsperren - die Community lehnt das MB ab und entscheidet gegen eine Beschränkung der Dauer von Adminsperren (Anmerkung: bei diesem MB ging es um Sperren von Konten mit Stimmberechtigung für die Schiedsgerichtswahl)
- April 2010: Wikipedia:Meinungsbilder/Dauerhafte Benutzersperre nur mit Mehrheits-Entscheid - die Community lehnt das MB ab
- Mai 2011: Wikipedia:Meinungsbilder/Beschränkung der Sperren für stimmberechtigte Benutzer auf einen Monat - die Community entscheidet gegen den Vorschlag
Dieses Meinungsbild soll Klarheit darüber schaffen (ähnlich wie beim MB November 2009), ob Administratoren Benutzer, die die Schiedsgerichtwahl-Stimmberechtigung erreicht haben oder schon einmal hatten (also auch Benutzer, die aktuell nicht SG-stimmberechtigt sind, es aber schon einmal waren), infinit sperren dürfen und falls nein, wie lange eine Sperre maximal sein darf.
Folgende Bedingungen muss ein Benutzer erfüllen, damit er für Schiedsgerichtswahlen stimmberechtigt ist und damit die Grenze ab der nicht mehr, von bestimmten unter Punkt 3 angegebenen Ausnahmen (CUA, BSV), infinit gesperrt werden darf, erreicht hat:
- Er muss mindestens 400 Bearbeitungen getätigt haben (unabhängig vom Namensraum),
- und er muss mindestens 4 Monate angemeldet sein
- und er muss nach den Kriterien von Wikipedia:Stimmberechtigung stimmberechtigt sein.
1. Status quo
Die derzeit gültigen Regelungen schreiben dazu auf Wikipedia:Administratoren#Benutzerkonten unter Punkt 5.6. "Sperren von IP-Adressen und Benutzerkonten" im Punkt 5.6.2 "Benutzerkonten": "Benutzerkonten können bei gravierenden Regelverstößen oder Missbrauch des Accounts gesperrt werden." Des Weiteren wird hier noch auf die Umsetzung von gültigen Ergebnissen gemäß Wikipedia:Benutzersperrung verwiesen.
Unter Wikipedia:Benutzersperrung und speziell im Kapitel Wikipedia:Benutzersperrung#Grundsätzliches werden die Punkte genannt, bei denen eine Sperrung eines Benutzeraccounts auch ohne Benutzersperrverfahren vorgenommen werden kann. Sperren von Benutzeraccounts oder IP-Adressen werden in der deutschsprachigen Wikipedia tagtäglich vorgenommen. Eine Übersicht über die Sperren gibt das Sperrlogbuch und die Seite Spezial:Liste der Sperren.
An keiner Stelle des Regelwerks der deutschsprachigen Wikipedia findet sich eine gültige Regel, die eine unbeschränkte Sperre eines Benutzers ausdrücklich untersagt.
Wenn ein Benutzer meint, die gegen ihn verhängte Sperre wäre unangemessen, so stehen ihm die Organe Wikipedia:Sperrprüfung, Wikipedia:Schiedsgericht und im Falle von Missbrauch der Adminrechte bei der Sperre das Adminproblem zur Verfügung.
2. Zu klärende Fragen im Meinungsbild
- Frage 1: Sollen Administratoren in der deutschsprachigen Wikipedia prinzipiell Benutzer, die die SG-Stimmberechtigung (siehe oben) erreicht haben oder schon einmal hatten, nicht mehr unbeschränkt sperren dürfen? Mögliche Antworten sind Ja (Sperren durch Administratoren werden auf die in Frage 2 dieses Meinungsbildes festgelegte Sperrdauer begrenzt) und Nein (Administratoren dürfen weiter auch unbegrenzt sperren). Mindestens zwei Drittel (66,7 %) der Abstimmenden müssen für Ja gestimmt haben, damit infinite Sperren aktiver Accounts untersagt werden.
- Frage 2: Sofern Frage 1 zu zwei Dritteln mit Ja beantwortet wird, wie lange dürfen Accounts, die die Schiedsgerichts-Stimmberechtigung erreicht haben, maximal gesperrt werden? Bitte die gewünschte Sperrdauer angeben und nach aufsteigender Dauer sortieren. Es gilt der Median der abgegebenen Stimmen.
3. Ausnahmen, in denen im Falle eines "Ja" mit Zweidrittelmehrheit bei Frage 1 weiterhin unbeschränkt gesperrt werden kann
- Unbeschränkte (=infinite) Benutzersperren für Benutzer, die die SG-Stimmberechtigung erreicht haben oder schon einmal besaßen, sind grundsätzlich untersagt, mit folgenden Ausnahmen:
- Die Sperre wurde in einem Benuterzsperrverfahren oder durch das Schiedsgericht beschlossen
- Wurde in einem Checkuser-Verfahren festgestellt, dass ein Account Sockenpuppenmissbrauch begangen hat, so können die Sockenpuppen und eventuell, je nach Schwere des Missbrauchs, auch der Hauptaccount unbeschränkt gesperrt werden
- Der zu sperrende Account kann (ohne CUA) klar als Meta- oder Honigtopfsocke identifiziert werden oder ist ein reiner Vandalenaccount
- Der Inhaber des Accounts ist verstorben
- Der Kontoinhaber bittet selbst um eine infinite Sperre, um sein Konto stillegen zu lassen
- Benutzer, die die Schiedsgerichts-Stimmberechtigung noch nie erfüllt haben, können generell im Bedarfsfall weiterhin unbeschränkt gesperrt werden.
- Eine verhängte Sperre, die nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällt, darf die in Frage 2 festgelegte Sperrdauer nicht überschreiten.
- Wie bisher stehen gesperrten Benutzern unabhängig von der Sperrdauer die Mittel der Sperrpüfung, des SGA und des Adminproblems zur Verfügung.
4. Pro und Kontra
- Pro
- Gemäß WP:AGF darf auch ein Sinneswandel bei gesperrten Benutzern nicht ausgeschlossen werden.
- Eine von der Community im Benutzersperrverfahren verhängte infinite Sperre verfügt über eine stärkere Legitimierung als eine lediglich von einem Administrator z.B. im Rahmen einer Vandalismusmeldung beschlossene:
- Die Wahrscheinlichkeit, dass die Sperre angezweifelt oder im Rahmen einer Sperrprüfung bzw. eines Schiedsgerichtsverfahrens aufgehoben wird, sinkt drastisch.
- Sie schließt gegenüber der Entscheidung eines Administrators eine rein persönliche Motivation eher aus.
- Die schwerste in der Wikipedia verhängbare Maßnahme rechtfertigt ein Verfahren im größeren Rahmen wie ein Benutzersperrverfahren.
- Auf infinite Sperren folgen früher oder später meist ohnehin Benutzerentsperrverfahren.
- Die Handlungsfähigkeit der Administratoren bei Vandalismus, PAs und anderen Verstößen bleibt − anhängig von der hier beschlossenen Höchstsperre − weiterhin bestehen.
- Neu angelegte Accounts, die nur dem Vandalieren dienen, sind von der Regelung ausgeschlossen und können weiterhin infinit gesperrt werden.
- Kontra
- Mehr Benutzersperrverfahren bedeuten zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
- Die Tatsache, dass durch Administratoren verhängte Sperren oft umstritten sind, spricht nicht notwendigerweise gegen dieses Instrument.
- Ein Benutzersperrverfahren garantiert keine unvoreingenommenen oder gerechten Entscheidungen; es tendiert prinzipiell dazu, Schlammschlacht zu werden.
- Die Hürde der besonderen Wahlberechtigung bietet keinen vollständigen Schutz, nicht identifizierte Sockenpuppen können mit wenig Aufwand auch diese Voraussetzung erlangen.
- Die Grundprinzipien 1, 2 und 4 (Projektzweck Enzyklopädie, Neutralität, keine personenbezogenen Angriffe) würden tangiert: Wikipedia würde sich zu weit von einer Enzyklopädie-Redaktion zu einem sozialen Netzwerk verschieben. Konten, deren Beiträge gegen die Neutralitätspflicht oder andere Grundprinzipien verstoßen, könnten nur sehr erschwert und nur unter Mitbelastung der gesamten Gemeinschaft der Autoren und Autorinnen länger auf reines Leserecht gesetzt werden. Persönliche Angriffe wären viel schwerer dauerhaft zu unterbinden. Auch das Grundprinzip 3 (freie Inhalte) würde schwerer absicherbar, denn es gab bereits lange bis unbegrenzte Sperren lang mitarbeitender Benutzer wegen später nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen.
- Bereits in der Sperrprüfung können im offenen Diskurs breit beachtet Argumente ausgetauscht werden. Dort werden Benutzersperren geprüft, der Gesperrte, Beteiligte und Unbeteiligte können sich äußern und es erfolgt eine transparente abschließende Neubewertung der Sperre.
- Das Schiedsgericht kann zusätzlich die Sperre nochmals überprüfen und gegebenenfalls aufheben.
- Die Person, welche ein länger gesperrtes Konto betrieben hat, kann sich, insbesondere falls sie zukünftig tatsächlich sinnvoll Artikel verbessern will, sofort ein neues Konto zulegen. Dieses wird bei Beachtung der Grundprinzipien üblicherweise dann auch nicht allein der früheren Sperre wegen erneut gesperrt.
Auswertung
Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Formale Abstimmung
Ich nehme das Meinungsbild an
- …
Ich lehne das Meinungsbild ab
- --Michileo (Diskussion) 18:13, 2. Sep. 2014 (CEST)
- --MBxd1 (Diskussion) 20:03, 2. Sep. 2014 (CEST) Wie kann man solchen unfertigen Käse nur auf die stimmberechtigte Nutzerschaft loslassen? Es ist ein ständiges Rumgeeiere zwischen bestehender und schon mal bestanden habender Schiedsgerichtstimmberechtigung. Die kann man auch wieder verlieren. Ein Abstimmungsvorschlag muss in sich klar und schlüssig formuliert sein. Ebenso ist die Ausnahme 6 Blödsinn.
- -- andy_king50 (Diskussion) 20:06, 2. Sep. 2014 (CEST)
- --Krd 20:19, 2. Sep. 2014 (CEST) Unsinn.
Enthaltung bezüglich der Annahme
- …
Inhaltliche Abstimmung
Frage 1
Bist du für die Beibehaltung der bisherigen Möglichkeit zur infiniten Sperre, so stimme mit Nein. Möchtest du eine Änderung gemäß dem Vorschlag in diesem Meinungsbild (Benutzer, die die SG-Stimmberechtigung haben oder schon einmal hatten, die nicht unter die oben genannten Ausnahmen fallen, dürfen nicht infinit gesperrt werden), so stimme mit Ja. Diese Frage wird von der Community bejaht, falls sie mehr als 66,6 % der zu berücksichtigenden Stimmen der Teilabstimmung erhält (Zweidrittelmehrheit).
Ja
- …
Nein
- --Michileo (Diskussion) 18:13, 2. Sep. 2014 (CEST)
- --MBxd1 (Diskussion) 20:05, 2. Sep. 2014 (CEST) Solche windelweichen Ausnahmen wie "3. Der zu sperrende Account kann (ohne CUA) klar als Meta- oder Honigtopfsocke identifiziert werden oder ist ein reiner Vandalenaccount" sind keine Basis für eine tragfähige Regelung. Zudem muss es eine Handhabe auch gegen längerfristig tätige Störer geben.
- -- andy_king50 (Diskussion) 20:08, 2. Sep. 2014 (CEST) Die infinite Sperre sollte auch weiter ultima ratio sein, aber gegen identifizierte und langzeitig beratungsresistente Projektstörer geradezu gnadenlos angewendet werden. - andy_king50 (Diskussion) 20:08, 2. Sep. 2014 (CEST)
Enthaltung
- …
Frage 2: Maximale Sperrdauer
Frage 3: Sofern Frage 1 zu zwei Dritteln mit Ja beantwortet wird, wie lange dürfen Accounts, die die Schiedsgerichtswahl-Stimmberechtigung schon einmal erreicht haben, maximal gesperrt werden? Bitte die gewünschte Sperrdauer angeben (Bitte nur "sinnvolle" Angaben wie entweder x Jahre oder x Monate oder x Wochen oder x Tage oder x Stunden und bitte nur natürliche Zahlen) nach aufsteigender Dauer sortieren. Es gilt der Median der abgegebenen Stimmen.
Maximale Sperrdauer
- 130 Jahre. --Michileo (Diskussion) 18:13, 2. Sep. 2014 (CEST)
- 99 Jahre (sieht netter aus) - andy_king50 (Diskussion) 20:09, 2. Sep. 2014 (CEST)
Enthaltung
Ergebnis
Diskussion
siehe die Diskussionsseite