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Uber (Unternehmen)

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Uber

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Rechtsform für Europa: Gesellschaft mit beschränkter Haftung: B.V.
Gründung 2009 in San Francisco
Sitz für Europa: Barbara Strozzilaan 101, 1083 HN Amsterdam, Niederlande
Leitung Travis Kalanick
Umsatz 213 Mio. $ (weltweit)
Branche Personenlogistik
Website www.uber.com
Stand: 2013

Uber ist eine Online-Plattform, um Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer (Uber Black) und auch private Fahrer (Uber Pop) zur Personenbeförderung zu vermitteln. Die Vermittlung erfolgt über eine Taxi-App oder über eine Website. Uber übernimmt auch die Zahlung zwischen Gast und Fahrer und finanziert sich über 20 Prozent des Fahrpreises.[1] Da viele Kosten entfallen, die bei gewerblichen Personenbeförderern anfallen (Versicherungen, geeichte Fahrpreisanzeiger, Funk- und Sicherungsanlagen), sind Fahrten mit Uber (hier Uber Pop) meist preiswerter als Fahrten zu Taxitarifen.

Unternehmen

Uber wurde 2009 ursprünglich als Limousinenservice von Garrett Camp und Travis Kalanick (heute CEO) in San Francisco gegründet und hatte 2013 einen Umsatz von 213 Millionen Dollar.[1] Hinter dem Unternehmen stecken nach eigenem Bekunden die Investoren Benchmark Capital, Goldman Sachs und Google Ventures, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital.[2] Anfang Juni 2014 erhielt das Start-up 1,2 Milliarden Dollar Risikokapital von Investoren wie Google und Goldman Sachs - der Wert des Unternehmens wird seitdem auf mindestens 17 Milliarden Dollar geschätzt.[3]

2014 ist Uber in 43 Ländern vertreten, im deutschsprachigen Raum in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Wien und Zürich.[4] Auch in Köln und Stuttgart soll das Angebot bald starten.[5] In manchen Städten (wie beispielsweise Wien) wird allerdings nur das Limousinenservice UberBLACK angeboten.[6]

Kontroverse zu Uber Pop

Da Uber auch Kunden an private Fahrer ohne Führerschein zur Fahrgastbeförderung[7] vermittelt, ist derzeit rechtlich ungeklärt, ob es gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstößt oder nicht.[8] Uber fordert zwar vom Fahrer ein Führungszeugnis und eine Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt, jedoch keine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (z. B. Sehtest), wie sie für Taxi- und Mietwagenfahrer alle fünf Jahre vorgeschrieben ist.

Ob eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung für die offenkundig gewerblichen Personenbeförderungen ausreicht, ist fraglich: Die weitaus meisten Kraftfahrzeugversicherungen schließen gewerbliche Personenbeförderung von ihrer Abdeckung aus, so dass im Schadensfall kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt.[7] Durch die geänderte Nutzungsart (nicht mehr "privat" bzw. "überwiegend privat") geben Uber-Fahrer der Kfz-Versicherung zumindest die Möglichkeit, dass diese von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.[9]

Uber steht zudem wegen den Verträgen in der Kritik. Diese können aus Sicht der Fahrer nachteilig ausgelegt werden. Denn bei Unfällen sind die Autofahrer zwar über eine Uber-Versicherung geschützt. Doch die erstatteten Kosten kann sich das Unternehmen über den vertraglich geregelten Entschädigungsanspruch wiederholen.[10]

Am 11. Juni 2014 haben zahlreiche Taxifahrer in Europa gegen Uber protestiert.[11] Damit wurde einerseits die Politik auf Probleme mit der Vermittlung von Fahrten aufmerksam,[12] andererseits machte die Berichterstattung über die Proteste viele Kunden erst auf die Möglichkeiten von Uber aufmerksam. In London stieg die Zahl der Neuanmeldungen bei Uber gegenüber dem Durchschnitt um 850 %.[13]

Taxiähnlichkeit (Deutschland)

Im Gegensatz zu Taxen dürfen Mietwagen mit Fahrer (Funkmietwagen) neue Aufträge nur am Betriebssitz oder „während der Fahrt fernmündlich“ nach § 49 PBefG aufnehmen. Eine Auftragsvergabe per Smartphone-App kann aber effizienter sein als eine Telefonvermittlung, und so halten sich die Fahrer möglicherweise eher „taxenähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können“.[14] Somit kommt es zu einer Konkurrenz mit Taxen.

Der Markt für Taxidienstleistungen ist in Deutschland aber reglementiert und in vielen Städten konzessioniert. Da Uber-Pop-Fahrer weder Taxikonzession noch Mietwagenerlaubnis besitzen, kommt es hier nach Ansicht vieler Taxiunternehmer und auch Juristen[15] zu einem Wettbewerbsverstoß: In Berlin konnte ein Taxiunternehmer erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirken, weil sich das zuständige Gericht der Ansicht des Klägers anschloss, wonach der Geschäftsbetrieb von Uber als „taxiähnlich“ einzustufen ist.[16] (Jedoch wurde vom klagenden Taxiunternehmer diese Verfügung nicht angewandt, da er hohe Schadensersatzansprüche seitens Uber fürchtet.)

Reaktionen auf den Anbieter, der oftmals in einer rechtlichen Grauzone arbeitet, gibt es auch anderswo in der Welt. In Paris und Lyon wurden Uber-Fahrer von Taxifahrern angegriffen[17], in Seattle wurden diese blockiert.[18] In Brüssel[19] und New York[20] wurde Uber gerichtlich untersagt, Fahrten zu vermitteln.

Am 22. Juli 2014 hat die Hamburger Verkehrsbehörde den Dienst untersagt, da es sich nach deren Ansicht um nicht genehmigte Personenbeförderungen handle, was aber durch das Verwaltungsgericht Hamburg wieder aufgehoben wurde.[21] Fahrer hätten eine Strafe von 1.000 EUR pro Verstoß bezahlen müssen, wenn diese weiter Fahrten durchführen. [22] Bereits im Juni wurde dem Konkurrenzunternehmen WunderCar untersagt, Touren über eine App zu vermitteln. [23][24][25] Am 25. Juli 2014 wurde berichtet, dass auch andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt und München ein Verbot von Uber prüfen.[26] Am 14. August wurde bekannt, dass das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine Untersagungsverfügung an Uber zugestellt hat und Uber sein Angebot in Berlin nicht mehr vermitteln dürfe. Pro Verstoß drohe eine Geldstrafe von 25.000 Euro, die Verfügung sei jedoch noch nicht bestandskräftig.[27]

Einkommen und Steuerpflicht der Uber-Fahrer (Deutschland)

Uber greift zwar einerseits auf angeschlossene Funkmietwagenunternehmen (Uber Black) zurück, jedoch andererseits auch auf private Fahrer mit eigenem PKW (Uber Pop).

Wie auch die offiziellen Mietwagen (auch Minicar genannt) über eine Gewerbeanmeldung und Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung verfügen, sind die privaten Fahrer nach Ansicht vieler Taxi-Unternehmer[28][29] ebenfalls verpflichtet, die geltenden Anmeldepflichten für gewerblichen Personenverkehr und Einkommen zu beachten. Dies erfolgt in der Praxis jedoch nicht zwangsläufig. Eine Steuerhinterziehung der privaten Fahrer (Schwarzarbeit) erscheint ebenso möglich, da eine Gewerbeanmeldung – die in Deutschland bei Gewinnerzielungsabsicht gefordert ist – seitens Uber nicht gefordert oder überprüft wird, gleichwohl aber durch die Fahrten, abzüglich der eigenen Kosten (Abnutzung, Treibstoff), ggf. ein steuerpflichtiger Gewinn generiert werden kann.

Fahrpreise (uberPop)

Durch den kompletten Wegfall der für angemeldete gewerbliche Personenbeförderung geltenden Bestimmungen wie der jährlichen Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, der regelmäßig zur Eichung vorzuführenden Fahrpreisanzeiger, der Einkommens- und Gewerbesteuern, der kalkulatorisch zu berücksichtigenden Wartezeiten eines ausschließlich zur Personenbeförderung vorgehaltenen Fahrzeugs mit Fahrer, wenn kein Fahrauftrag vorliegt, Quittungsblöcke, Sicherungseinrichtungen, Kindersitze, Funkanlagen, regelmäßigen gesundheitlichen Eignungsuntersuchungen u. a. können private Fahrer Fahrten bis zu 30 % preiswerter anbieten als das Personenbeförderungsgewerbe. Dagegen sind die Kosten für die Fahrtenvermittlung höher: Uber nimmt für die Vermittlung 20 % des jeweiligen Fahrpreises.

Die Höhe des Fahrpreises legt nicht der Fahrer fest, sondern er ist in der Uber-App vorgegeben und wird vom Fahrgast mit Kreditkarte oder dem Internetbezahldienst PayPal bezahlt. Die Preise sind aber nicht wie beim Taxigewerbe behördlich festgelegt, so dass Uber zwar Fahrten meist unter den Preisen eines Taxis anbieten kann, allerdings in Zeiten hohen Fahrtenaufkommens oder einer Verknappung von Beförderungsmöglichkeiten, etwa bei massivem Schneefall, Busstreik oder Messen, einen Anstieg der Fahrpreise beschließen kann.[30]

Einzelnachweise

  1. a b http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-02/verkehr-taxi-uber
  2. https://www.uber.com/about
  3. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/taxi-streik-taxifahrer-protestieren-gegen-taxi-app-uber-a-974591.html
  4. https://www.uber.com/cities
  5. http://www.golem.de/news/duesseldorf-koeln-und-stuttgart-uber-expandiert-trotz-gegenwind-in-deutschland-1408-108396.html
  6. Uber - Vienna. Abgerufen am 15. August 2014.
  7. a b Deutscher Anwaltverein Wann dürfen private Fahrer gegen Geld chauffieren?
  8. http://www.gruenderszene.de/allgemein/fragen-uber-deutschland
  9. Kfz-Versicherer kündigt Police, zuletzt abgerufen am 28. August 2014.
  10. Wie sich Uber-Fahrer um Kopf und Kragen fahren, zuletzt abgerufen am 28. August 2014.
  11. Niklas Wirminghaus: Wie Uber von den Taxi-Protesten profitiert. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. Juni 2014.
  12. Spiegel online: Nach Protesten: Spanien fordert EU-Regelung für Taxi-Apps, 12. Juni 2014
  13. Techdirt: Taxi Drivers In Europe 'Protest' Uber, Creating Astounding Media Attention, Massive Jump In Signups, 11. Juni 2014
  14. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/landgericht-berlin-verbietet-uber-limousinenservice-12900072.html
  15. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/uber-pop-taxi-app-service-berlin-rechtswidrig-personenbefoerderung/
  16. http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/presse/15_o_43_14_urteil_vom_11.4.2014_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf?start&ts=1398179414&file=15_o_43_14_urteil_vom_11.4.2014_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf
  17. http://techcrunch.com/2014/01/13/an-uber-car-was-attacked-near-paris-as-taxi-drivers-protest-against-urban-transportation-startups/
  18. http://t3n.de/news/uber-proteste-seattle-542038/
  19. http://www.tijd.be/nieuws/ondernemingen_transport/Rechter_legt_taxidienst_Uber_aan_de_ketting.9489881-3087.art?ckc=1
  20. http://www.spiegel.de/wirtschaft/uber-und-private-taxis-neelie-kroes-verteidigt-start-up-a-964702.html
  21. http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-07/uber-verbot-hamburg-aufgehoben
  22. SPIEGEL Online - Uber: Hamburg verbietet Fahrtdienst. Artikel vom 23. Juli 2014, abgerufen am 23. Juli 2014.
  23. manager-magazin.de - Hamburg stoppt Taxi-Wettbewerber "Wundercar". Artikel vom 9. Juni 2014, abgerufen am 23. Juli 2014.
  24. ZEIT ONLINE - WunderCar - Taxi-Rivale ignoriert Verbot. Artikel vom 13. Juni 2014, abgerufen am 23. Juli 2014.
  25. ZEIT ONLINE - Taxi Konkurrenz - Die Mobilmachung. Artikel vom 13. Juni 2014, abgerufen am 23. Juli 2014.
  26. sueddeutsche.de - Mehrere Großstädte erwägen Uber-Verbot. Artikel vom 25. Juli 2014, abgerufen am 25. Juli 2014.
  27. Handelsblatt - Geldstrafen möglich: Uber will Fahrdienst-App trotz Verbot weiter anbieten. Artikel vom 14. August 2014, abgerufen am 14. August 2014.
  28. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.uber-in-muenchen-limousinen-service-taxi-app-mischt-den-markt-auf.ae0d774a-a031-4ca8-8358-8a09f0951f21.html
  29. http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/privatpersonen-als-taxifahrer-mit-app--uber-pop--us-app-sprengt-berliner-taxibranche-,10808230,26844580.html
  30. http://nymag.com/daily/intelligencer/2013/12/uber-surge-pricing-model.html