Zum Inhalt springen

EBITDA

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. August 2014 um 12:47 Uhr durch 79.193.224.66 (Diskussion) (Trivia). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die eine Angabe zur Rentabilität eines Unternehmens macht.

EBITDA ist die Abkürzung für englisch: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Das bedeutet „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (auf Sachanlagen) und Abschreibungen (auf immaterielle Vermögensgegenstände)“. Es ist somit eine Beschreibung der operativen Leistungsfähigkeit vor Investitionsaufwand (operativer Gewinn).

In der Praxis muss beachtet werden, dass Unternehmungen zum Erhalt des Geschäftes häufig Erhaltungsinvestitionen in Anlagen, Maschinen oder Software tätigen müssen, die im EBITDA definitionsgemäß nicht abgebildet sind. Ein positives EBITDA und die Höhe der EBITDA-Marge sagen somit wenig über die langfristige Leistungsfähigkeit und Stabilität eines Unternehmens aus. Je anlagenintensiver das Geschäft, desto geringer ist die tatsächliche Ertragskraft bzw. der Cashflow.

Weiterhin wird teilweise von einem bereinigten (engl. adjusted) EBITDA gesprochen, das um sogenannte „außerordentliche Kosten und Erträge“ korrigiert ist. Die Intention dieser Kennzahl ist es, das eigentliche operative Geschäft ohne Sondereinflüsse darzustellen und die Ergebnisse verschiedener Geschäftsjahre und Unternehmen vergleichbarer zu machen. Da es im Ermessen der Firma liegt, welche Posten als „außerordentlich“ bezeichnet werden – etwa Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Marketing-Aktionen, Abfindungen, Restrukturierungen – ist die Aussagekraft eines solchen „bereinigten EBITDA“ jedoch ebenfalls begrenzt.

Der englische Begriff amortization (Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) ist nicht mit dem deutschen Begriff „Amortisation“ gleichzusetzen, der sich in der Betriebswirtschaftslehre nur auf Firmenwert-Abschreibungen bezieht[1][2], nicht jedoch auf Abschreibungen z. B. von Lizenzen, Patenten und Software.

Berechnung

Aus dem Jahresüberschuss (EAT, Gewinn nach Steuern) wird das EBITDA wie folgt berechnet:

EAT (Jahresüberschuss)
+ Steueraufwand
- Steuererträge
= EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit)
+ Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand
- Zinsertrag und sonstiger Finanzertrag
= EBIT (operatives Ergebnis)
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen
- Zuschreibungen zum Anlagevermögen
= EBITDA
+ außergewöhnliche Aufwendungen
- außergewöhnliche Erträge
= bereinigtes EBITDA

Anwendung

Das EBITDA findet unter anderem Anwendung als Steuerungskennzahl im betrieblichen Controlling, bei der Unternehmensbewertung, bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen, bei der Bemessung gewinnabhängiger Managementgehälter und in der Finanzkommunikation. Wegen der eingeschränkten Aussagekraft werden dabei oft noch weitere Kennzahlen berücksichtigt.

Wenn die Unternehmensleitung oder der Aufsichtsrat nach EBITDA bezahlt werden,[3] können sie ihr Einkommen besonders schnell durch große Firmenübernahmen steigern, unabhängig vom Kaufpreis: Weder Abschreibungen auf (möglicherweise überteuerte) Vermögensgegenstände noch die Kapitalkosten für die Finanzierung werden berücksichtigt.

In Deutschland findet der EBITDA mit der Unternehmenssteuerreform 2008 Eingang in das Steuerrecht. Die als Zinsschranke bezeichnete Regelung beschränkt die Abzugsfähigkeit des Nettozinsaufwands auf einen Betrag, der maximal 30 % „des Gewinns vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA)“ beträgt.

Insbesondere zur Zeit des Neuen Marktes wurde das adjusted EBITDA von manchen unprofitablen Unternehmen zur Verschleierung einer Verlustsituation genutzt, da es durch das Bereinigen des Ergebnisses um zahlreiche Aufwandspositionen unter Umständen trotzdem positive Werte liefert. Unterstützt wurde ein solches Reporting von der Möglichkeit, Umsätze vor der eigentlichen Warenauslieferung und Rechnungslegung zu verbuchen. Der EBITDA kann zudem durch die wahlweise Aktivierung von Eigenleistungen künstlich erhöht werden.[4] Im Extremfall kann eine Firma ein positives EBITDA ausweisen, ohne einen tatsächlichen Zufluss an Zahlungsmitteln erwirtschaftet zu haben.[5]

Die Gewinngröße ist nicht über den Rechnungslegungsstandard GAAP geregelt.

EBITDA-Marge

Die EBITDA-Marge (englisch: EBITDA margin) ist das Verhältnis von EBITDA zu Umsatz (EBITDA geteilt durch Umsatz). Ob die EBITDA-Marge eine sinnvolle Aussage ergibt, ist umstritten und hängt auch sehr stark von der Art des Geschäfts ab.

Trivia

Nach den Bilanzfälschungen bei der Firma ENRON im Jahre 2001 wurde EBITDA im sarkastischen Sinn umgedeutet in Earnings before I tricked the dumb auditor (Gewinn bevor ich den dummen Buchprüfer täuschte).

Im Deutschen gibt es das Scherzwort „Spricht man nur vom EBITDA, ist meistens gar kein EBIT da.“ Hierin wird die Kritik an der Schaffung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen zum Ausdruck gebracht, deren Aussagekraft über die wahre Ergebnissituation gering ist.

Quellen

  1. Jürgen Weber, Einführung in das Controlling
  2. Gabler Wirtschaftslexikon in 8 Bänden, Band Bf-E
  3. Beispiel: Die Brenntag AG bezahlt beide Gremien auch nach EBITDA, siehe Geschäftsbericht 2013, abgerufen am 10. Mai 2014, Seite 85 und 93
  4. Fredmund Malik, manager-magazin.de, Kritik an der falschen Verwendung von EBITDA
  5. Beispiel: SLM Solutions Group berichtete für 2013 ein „bereinigtes EBITDA“ von 2,5 Mio. € bei einem operativen Cashflow von -0,5 Mio. € und einem freien Cashflow (vor Finanzinvestitionen) von -1,7 Mio. €; siehe Wertpapierprospekt zum Börsengang, 25. April 2014, abgerufen am 25. April 2014, Seite 38 und F-6