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E- und U-Musik

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E-Musik

E-Musik ist eine Abkürzung für die so genannte ernste Musik, die ernst zu nehmende oder kulturell wertvolle Musik in Abgrenzung von der Unterhaltungsmusik (U-Musik) und der funktionalen Musik (F-Musik) bezeichnen soll. Dieser entgegen steht die Autonome Musik als "reinste" Form der E-Musik.

Die Grenzen zwischen E- und U-Musik sind fließend und zudem nur im zeitlichen Kontext vertretbar; während die Operette beispielsweise zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein typischer Vertreter der U-Musik war, wird sie heute eher der E-Musik zugerechnet.

Die Unterscheidung zwischen E-, U- und F-Musik ist insgesamt recht umstritten, da sie

  • ausschließlich im deutschsprachigen Raum üblich ist,
  • eine wertende Konnotation einbringt ("E-Musik ist kulturell wertvoll, U-Musik dagegen nicht")
  • und sich für die systematische Klassifikation von Musik als wenig praxistauglich erwiesen hat.

Eine wirtschaftliche Bedeutung hatte die Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik allerdings seit Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von E-Musik im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA). Diese Praxis wurde aber vom Aufsichtsrat der GEMA im Jahr 2003 aufgegeben, nachdem alle sechs Sitze durch Wahl an U-Musiker gingen.

Fälschlicherweise wird E-Musik umgangssprachlich häufig mit klassischer Musik gleichgesetzt, obwohl auch Anspruchsvolles aus den Bereichen Pop, Chanson, Jazz, Welt- und Experimentalmusik dazu gehört.

U-Musik

U-Musik geht auf den Begriff "unterhaltende Musik" zurück. Er fasst heute populäre und kommerzielle Musikrichtungen (populäre Musik) zusammen (zum Beispiel Popmusik, Rockmusik, Schlager; teilweise auch Jazz, Volksmusik und andere). Diese Musiken hatten ursprünglich nicht den Anspruch "Kunst" im Sinne der Klassischen Musik zu sein.

Dagegen steht die E-Musik (von "Ernste Musik" kommend), die als "Kunstmusik" verstanden wird. Ob eine Unterscheidung von U-Musik und E-Musik wirklich möglich ist und ob damit Werturteile verbunden sind, ist Thema der Musikästhetik und wird in den Interessenverbänden hoch kontrovers diskutiert, auch deshalb, weil diese Einteilungen mit ökonomischen Interessen verbunden sind.

Die Grenzen zwischen U- und E-Musik sind zwar fließend und auch vom gesellschaftlichen Kontext abhängig, doch gibt es nur wenige Musikrichtungen, beziehungsweise Werke deren Einordnung (nach allgemeinem Verständnis) mit der Zeit wechselte. Beispiele dafür wären zum Beispiel Operetten von Johann Strauß und Jacques Offenbach, oder Musikrevuen von den Gershwin-Brüdern, die heute der E-Musik zugerechnet werden, wenn sie von "E-Musikern" nach den ästhetischen Normen der E-Musik aufgeführt werden.

Eine praktische Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik seit Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von E-Musik im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA).

Weniger gebräuchlich ist der Begriff F-Musik für funktionale Musik, die gelegentlich auch als Teil der U-Musik begriffen wird.

F-Musik

F-Musik ist eine Abkürzung für die so genannte funktionelle oder funktionale, an bestimmte Zwecke gebundene Musik, etwa Filmmusik, Musik in Kaufhäusern und Aufzügen (Muzak) sowie zum Teil auch Kirchenmusik. Der Begriff grenzt sich von der "ernsten" bzw. angeblich "ernst zu nehmenden" E-Musik und der Unterhaltungsmusik (U-Musik) ab. Den Gegensatz zu funktionaler Musik bildet die Autonome Musik.

Die Unterscheidung zwischen E-, U- und F-Musik ist insgesamt recht umstritten, da sie

  • ausschließlich im deutschsprachigen Raum üblich ist,
  • eine wertende Konnotation einbringt ("E-Musik ist kulturell wertvoll, U-Musik dagegen nicht")
  • und sich für die systematische Klassifikation von Musik als wenig praxistauglich erwiesen hat.

Siehe auch