Bundesautobahn 37
Bundesautobahn 37 in Deutschland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenbeginn: | Burgdorf (Region Hannover) (52° 26′ 42″ N, 9° 56′ 15″ O ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenende: | Sehnde (52° 17′ 55″ N, 9° 53′ 5″ O ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 14 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbauzustand: | vierstreifig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die A 37 im Altwarmbüchener Moor, hier Moorautobahn genannt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Bundesautobahn 37 (Abkürzung: BAB 37) – Kurzform: Autobahn 37 (Abkürzung: A 37) – ist eine Stadtautobahn, die als Zubringer zum Stadtgebiet und zur Messe Hannover fungiert (Messeschnellweg).
Der nördliche Abschnitt zwischen Burgdorf und Hannover-Misburg wird wegen seiner Lage im Altwarmbüchener Moor im Volksmund auch als Moorautobahn bezeichnet. Der Abschnitt Messegelände–AD Hannover-Süd wird dagegen Messestutzen genannt.
Die Autobahn ist in beiden Fahrtrichtungen zweistreifig ausgebaut. Die Strecke zwischen den Anschlussstellen Hannover-Misburg (5) und Hannover-Messegelände (11), die als Bundesstraße (B 3 und B 6) geführt wird, ist ebenfalls in beiden Fahrtrichtungen zweistreifig (im Bereich des Messegeländes dreistreifig) und kann bei Bedarf in jeder Fahrtrichtung zu einer vierstreifigen Einbahnstraße gemacht werden. Dies ist regelmäßig bei der CeBIT und der Hannover Messe für einige Stunden im An- und Abreiseverkehr der Fall.
Planungsgeschichte
Die ursprüngliche Planung aus dem Jahre 1974 sah vor, dass die A 37 an der B 3 südlich Bergen ihren nördlichen Endpunkt erhalten sowie über Celle und Hannover nach Hildesheim geführt werden sollte.[1] Der am 30. Juni 1971 verabschiedete Plan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah zwar den Bau einer Bundesautobahn zwischen Bergen und Hildesheim noch nicht vor. Allerdings waren folgende Vorhaben enthalten:
- B 3 südlich Bergen – nordwestlich Celle: vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandstrasse in Dringlichkeitsstufe III
- B 3/B 214 Ortsumgehung Celle: vierstreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe I
- B 3 südlich Celle – westlich Burgdorf (B 188): vierstreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe II
- B 3 westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorst (A 7): vierstreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe I
- B 3 Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholz (A 2): sechsstreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe I
- B 3 Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover-Weidetor: sechsstreifiger Neubau (laufendes Vorhaben)
- B 3 Hannover-Weidetor – Seelhorster Kreuz (Bundesstraße 65): sechsstreifiger Ausbau unter Nutzung der zweistreifigen Bestandstrasse in Dringlichkeitsstufe II
- B 6 Seelhorster Kreuz – Dreieck Hannover-Messegelände (A 376): sechsstreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe I
- B 6 Dreieck Hannover-Messegelände – Hildesheim-Berliner Straße (B 1): vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandstrasse in Dringlichkeitsstufe II
Mit der Neustrukturierung und neuen Nummerierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 erfolgte, wurde aus den einzelnen Vorhaben zum Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen der einheitliche Streckenzug als Bundesautobahn unter der Bezeichnung „A 37“ Bergen – Celle – Hannover – Hildesheim geschaffen. [2] Diese Planung hatte jedoch nur eineinhalb Jahre Bestand. Während noch im Januar 1976 die A 37 zwischen Bergen und Hildesheim in den Netzkarten als Planung enthalten war[3], änderte sich dies durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 grundlegend.[4] Die gesamte Teilstrecke von Bergen über Celle nach Burgdorf (B 188) wurde aus der A 37-Planung herausgenommen. Dabei wurde zwischen Bergen und nordwestlich Celle auf den vierstreifigen Ausbau vollständig verzichtet. Lediglich für Groß Hehlen bei Celle war in Dringlichkeitsstufe Ib eine Umgehung geplant. Die Ortsumgehung Celle war im nördlichen Teil noch für den vierstreifigen Neubau im Zuge der A 32 vorgesehen, allerdings nur zweistreifig in der Dringlichkeitsstufe Ia; die Ergänzung der 2. Fahrbahn war in den weiteren Bedarf eingeordnet. Die südöstliche Fortführung dieser Umgehung war nur als zweistreifiger Bundesstraßenneubau, allerdings in Dringlichkeitsstufe Ia enthalten. Der Abschnitt südlich Celle bis westlich Bergen sollte zweistreifig als B 3n als weiterer Bedarf realisiert werden. Der Bedarfsplan sah für die A 37 noch folgende Teilprojekte vor:
- westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorst (A 7): vierstreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe Ib
- Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholz (A 2): vierstreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe Ia
- Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover-Misburg: vierstreifiger Neubau (laufendes Vorhaben)
- Hannover-Weidetor – Dreieck Hannover-Messegelände (A 376): vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der zweistreifigen Bestandstrasse in Dringlichkeitsstufe Ia
- Dreieck Hannover-Messegelände – Hildesheim: vierstreifiger Ausbau unter Nutzung der Bestandstrasse in Dringlichkeitsstufe Ib
Zum Zeitpunkt des Erlasses des zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980[5] waren die Abschnitte der A 37 zwischen Burgdorf und Hannover-Misburg sowie zwischen Hannover-Weidetor und Dreieck Hannover-Messegelände bereits in Angriff genommen. Die Teilstrecke Hannover-Messegelände – Hildesheim wurde als Bestandteil der A 37 aus dem Bedarfsplan gestrichen. Die A 376, deren Umbenennung in den 1970ern noch zur A 30 Minden – Stadthagen – Hannover beabsichtigt war, wurde mit der Streichung dieses Abschnitts der A 30 und der Strecke Hannover – Hildesheim der A 37 nun zur A 37 umgewidmet. Im Übrigen fanden sich noch folgende Projekte für Bundesstraßenneu- und –ausbauten im Bedarfsplan, die der ursprünglichen A 37-Planung im Wesentlichen entsprachen:
- B 3 Groß Hehlen – Celle – nordwestlich Otze: zweistreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe I
- B 3 nordwestlich Otze – westlich Burgdorf: zweistreifiger Neubau in Dringlichkeitsstufe II
- B 6 Hannover-Messegelände – Hildesheim: vierstreifiger Ausbau in Dringlichkeitsstufe II
Im dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986[6] waren Neubaumaßnahmen für die A 37 nicht vorgesehen. Folgende Bundesfernstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A 37-Planung im Wesentlichen entsprachen, verblieben im Bedarfsplan:
- B 3 OU Groß Hehlen: zweistreifiger Neubau als weiterer Bedarf
- B 3 OU Celle: zweistreifiger Neubau, laufendes Vorhaben
- B 3 Celle – westlich Burgdorf: zweistreifiger Ausbau als weiterer Bedarf
Auch nach dem Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993[7] kamen keine Neubaumaßnahmen für die A 37 hinzu. Als Bundesstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A 37-Planung im Wesentlichen entsprachen, sollten zur Ausführung kommen:
- B 3 OU Groß Hehlen und OU Celle: zweistreifiger Neubau als vordringlicher Bedarf
- B 3 Celle – Ehlershausen: zweistreifiger Ausbau, vordringlicher Bedarf
- B 3 Ehlershausen – westlich Burgdorf: vierstreifiger Ausbau, vordringlicher Bedarf
- B 6 OU Hasede: vierstreifiger Neubau, vordringlicher Bedarf
- B 6 OU nördlich Hasede: vierstreifiger Neubau, weiterer Bedarf
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 sieht weiterhin keine Neubauvorhaben für die A 37 vor. Folgende Bundesstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A 37-Planung im Wesentlichen entsprachen, waren noch enthalten:
- B 3 OU Groß Hehlen: zweistreifiger Neubau, vordringlicher Bedarf (ggw. in Planung)
- B 3 OU Celle, Nordteil: zweistreifiger Neubau, vordringlicher Bedarf (ggw. in Planung)
- B 3 OU Celle, Mittelteil: vierstreifiger Neubau, vordringlicher Bedarf (Planfeststellungsbeschluss, Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig, Beschluss vorläufig nicht vollziehbar)
- B 3 OU Celle, Südteil: zweistreifiger Neubau, vordringlicher Bedarf (fertiggestellt)
- B 3 südlich Celle – Ehlershausen: zweistreifiger Neubau, vordringlicher Bedarf (fertiggestellt)
Fertiggestellte Abschnitte
In den 1950er Jahren wurde der Messeschnellweg als Osttangente Hannovers (B 3/B 6) errichtet (1950: Pferdeturm – Messegelände, 1952: Messegelände – Sarstedt). Ab den 1960er Jahren begann der autobahnähnliche Ausbau, in dessen Zuge die Kreuzungen planfrei gestaltet und die Fahrbahnen erweitert wurden. 1998 wurde als letzte Maßnahme die Pferdeturmkreuzung durch eine Anschlussstelle ersetzt. In der ersten Hälfte der 1960er Jahre wurde zudem die Zubringerstrecke zwischen dem Dreieck Hannover-Messegelände und Dreieck Hannover-Süd dem Verkehr übergeben, der ab 1975 bis 1980 zunächst als A 376 gewidmet war. Es fanden zudem folgende weitere Verkehrsfreigaben von Abschnitten, die ursprünglich Bestandteile der A 37 werden sollten, statt:
- 1981: Kreuz Hannover/Kirchhorst – Hannover-Misburg (5,7 km, vierstreifig, als B 3 gewidmet)
- 1982: AS Burgdorf bzw. Moormühle – Kreuz Hannover/Kirchhorst (4,7 km, vierstreifig, als B 3 gewidmet)
- 1999: Ehlershausen – AS Burgdorf bzw. Moormühle (12 km, vierstreifiger Aus- und Neubau, als B 3 gewidmet)
- 2009: südlich Celle – Ehlershausen (7,4 km, zweistreifig, als B 3 gewidmet)
- 2013: OU Celle, 2. Bauabschnitt/südlicher Teil der OU (3,2 km, zweistreifig, als B 3 gewidmet)
Einzelnachweise
- ↑ Struktur und Numerierung der Bundesautobahnen. Vorgesehenes Gesamtnetz. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, 15. Juni 1974, abgerufen am 18. September 2013 (Kartenausschnitt).
- ↑ Struktur und Numerierung der Bundesautobahnen. Vorgesehenes Gesamtnetz. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, 15. Juni 1974, abgerufen am 18. September 2013 (Kartenausschnitt).
- ↑ Netz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Stand 1. Januar 1976. Bundesminister für Verkehr Abt. Straßenbau, abgerufen am 31. März 2013 (Kartenausschnitt).
- ↑ Bundesgesetzblatt Jg. 1976, Teil I, S. 2093
- ↑ Bundesgesetzblatt Jg. 1980, Teil I, S. 1614
- ↑ Bundesgesetzblatt Jg. 1986, Teil I, S. 537
- ↑ Bundesgesetzblatt Jg. 1993, Teil I, S. 1877