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Amtsgericht Lauenau

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Das Amtsgericht Lauenau war ein von 1852 bis 1859 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Lauenau.

Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover Justiz und Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Im Zuge dessen kam es am 1. Oktober 1852 zur Errichtung eines Amtsgerichts zu Lauenau, dessen Sprengel aus dem Bezirk des vorherigen Amtes Lauenau mit den damaligen Gemeinden Lauenau, Altenhagen, Bakede, Beber, Böbber, Egestorf, Eimbeckhausen, Feggendorf, Hamelspringe, Hülsede, Luttringhausen, Meinsen, Messenkamp, Milliehausen, Nettelrede, Pohle, Rohrsen, Schmarrie und Waltershagen gebildet wurde.[2][3] Übergeordnete Instanz war das Obergericht Hameln.[4]

Am 16. Mai 1859 wurde das Amtsgericht Lauenau aufgehoben und sein gesamter Bezirk dem Amtsgericht Springe zugeteilt.[5]

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207)
  2. Verordnung, die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend vom 7. August 1852 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 185)
  3. 8. Amt Lauenau. In: Friedrich W. Harseim, C. Schlüter (Hrsg.): Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover. Hannover 1848, S. 51 (online)
  4. Verordnung, die Bildung der Obergerichte betreffend vom 7. August 1852 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 243)
  5. Verordnung, die Bildung der Gerichte betreffend vom 31. März 1859 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 219)