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Liste der italienischen Regionen

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Die Regionen Italiens

Italien ist in 20 Regionen (italien. regioni, Sg. regione) untergliedert, von denen 5 autonome Regionen mit Sonderstatut sind.

Institutionelle Strukturen und Kompetenzen

Die Regionen haben jeweils eine eigene direkt gewählte Volksvertretung, den Regionalrat (consiglio regionale), der mit den Landtagen der deutschen Bundesländer vergleichbar ist. Die Regionalregierung besteht aus dem "Präsidenten der Region" (presidente della regione), der seit 2000 vom Volk direkt gewählt werden kann (es sei denn, die regionale Verfassung ["Statut"-statuto] sieht die Wahl durch den Regionalrat vor), und aus dem vom Präsidenten geleiteten "Regionalausschuss" (giunta regionale, etwa: Kabinett), in dem die als assessori bezeichneten Regionalminister vertreten sind. Durch eine Verfassungsreform haben die italienischen Regionen im Jahr 2000 zusätzliche Kompetenzen erhalten, die im Zug der geplanten Föderalisierung noch erweitert werden sollen. Doch auch dann werden die italienischen Regionen über weniger Kompetenzen als etwa die deutschen Bundesländer oder gar die Schweizer Kantone verfügen.

Fünf Regionen (Sizilien, Sardinien, Friaul-Julisch Venetien, Aostatal und Trentino-Südtirol) haben ein Sonderstatut (statuto speciale), das ihnen eine größere Autonomie gewährt, als sie die übrigen Regionen mit Normalstatut (statuto normale) besitzen. Die Region Trentino-Südtirol ist de facto nur noch ein formaler Verbund der beiden Autonomen Provinzen Trient und Bozen-Südtirol, denen jeweils fast alle Regionalkompetenzen direkt zugewiesen wurden.

Die Selbstverwaltungsorgane der italienischen Regionen (Regionalrat und Regionalregierung) stehen unter der Aufsicht von "Regierungskommissaren" (commissario di governo) der Zentralregierung in Rom, die in den Hauptstädten der jeweiligen Regionen ihren Amtssitz haben. Sie können Beschlüsse der Regionen verwaltungsrechtlich anfechten oder auch Regionalgesetze der Zentralregierung bzw. dem Verfassungsgericht in Rom zur verfassungsrechtlichen Prüfung anzeigen. Daneben überwachen sie die Tätigkeit der in der Region angesiedelten dezentralen Stellen und Behörden der Regierung Rom (Region als Verwaltungsbezirk der Zentralregierung).

Mit Ausnahme des Aostatals sind die Regionen in Provinzen (province) untergliedert, von denen es seit 2005 106 gibt. Die unterste Ebene der Gebietskörperschaften unterhalb der Provinzen bilden die Gemeinden (comuni).

Liste

Region Hauptstadt Sonstiges
Abruzzen (Abruzzo) L'Aquila
Aostatal (Valle d'Aosta/Vallée d'Aoste) Aosta (Aoste) mit Sonderstatut
Apulien (Puglia) Bari
Basilikata (Basilicata) Potenza
Emilia-Romagna Bologna
Friaul-Julisch Venetien (Friuli Venezia Giulia) Triest (Trieste) mit Sonderstatut
Kalabrien (Calabria) Catanzaro
Kampanien (Campania) Neapel (Napoli)
Latium (Lazio) Rom (Roma)
Ligurien (Liguria) Genua (Genova)
Lombardei (Lombardia) Mailand (Milano)
Marken (Marche) Ancona
Molise Campobasso
Piemont (Piemonte) Turin (Torino)
Sardinien (Sardegna) Cagliari mit Sonderstatut
Sizilien (Sicilia) Palermo mit Sonderstatut
Toskana (Toscana) Florenz (Firenze)
Trentino-Südtirol (Trentino-Alto Adige) Trient (Trento) und Bozen1 mit Sonderstatut
Umbrien (Umbria) Perugia
Venetien (Veneto) Venedig (Venezia)

1: Hauptort der Region ist laut Statut Trient, der Sitz von Regionalrat und Regionalausschuss ist abwechselnd in Trient und Bozen.