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Diskussion:Haushaltshilfe (Sozialleistung)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Mathias Schindler (WMDE) in Abschnitt §199 RVO entfallen, aber noch im Artikel genannt

Zuzahlung bei § 199 RVO

Ich habe zwei Edits rückgängig gemacht, die sich auf die Zuzahlungsregelung bei der Haushaltshilfe nach § 199 RVO beziehen. Da im Wortlaut des Gesetzestextes keine Zuzahlung erwähnt wird, kann diese mangels Rechtsgrundlage auch nicht verlangt werden. Im Gemeinsamen Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft vom 23. Februar 2005 wird unter Punkt 5.3 auch hierauf hingewiesen.

Soweit Krankenkassen in ihrer Satzung von einer Zuzahlung absehen, bezieht sich dies auf die Zuzahlungsregelung nach § 38 SGB V.

--Putput 11:44, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Lieber Wikipedia-Autor,

auf unserer Seite wurde gerade ein neues Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht:

http://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/schwangerschaft.html

Wenn Sie den Link nicht aktualisieren möchten, bitten wir um eine Entfernung des alten Links, da darüber regelmäßig Nutzer auf unsere Seite fehlgeleitet werden.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, S. Schürmanns vom vdek / Abt. Kommunikation

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 05:27, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

§199 RVO entfallen, aber noch im Artikel genannt

Hi. Mir fällt auf, dass es den §199 RVO gar nicht mehr gibt. Ist der ins SGB gewandert? Zumindest benötigt der Artikel ein Update. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 19:57, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten