Deutsche Rentenversicherung

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland (allgemeine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen, die unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung wahr.
Die Träger der RV werden, wie die übrigen Träger der Sozialversicherung mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung, im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten selbstverwaltet (bei der Knappschaft ist das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.
Geschichte
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde in Deutschland von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), den 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt gebildet.
Spitzenverband der Rentenkassen war der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum in Würzburg betrieb.
Die BfA war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte, die LVAen für die Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte, die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn und die Seekasse für Seeleute zuständig.
Sowohl Bahnversicherungsanstalt als auch Seekasse führten neben der Arbeiter- auch die Rentenversicherung der Angestellten im Auftrag der BfA durch. Letztere ist Teil der sogenannten See-Sozialversicherung. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besondere Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.
Im Zuge der Reform wurden am 1. Oktober 2005 VDR und BfA zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengelegt und die Anzahl der Landesversicherungsanstalten deutlich reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in einem eigenständigen und gemeinsamen Bundesträger, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zusammengefasst.
Organisation
Die Deutsche Rentenversicherung hat 19 Versicherungsträger. Diese sind entweder in einer bestimmten Region (Regionalträger) oder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) zuständig.
- Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung
- Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
- Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg,
- Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover,
- Deutsche Rentenversicherung Hessen,
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland,
- Deutsche Rentenversicherung Niederbayern-Oberpfalz,
- Deutsche Rentenversicherung Nord,
- Deutsche Rentenversicherung Oberbayern,
- Deutsche Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken,
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland,
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz,
- Deutsche Rentenversicherung Saarland,
- Deutsche Rentenversicherung Schwaben,
- Deutsche Rentenversicherung Unterfranken,
- Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen,
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat außerdem noch weitere Zweige:
- Unter der Bezeichnung Knappschaft ist sie Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der im Bergbau Beschäftigten.
- Als Trägerin der Minijob-Zentrale ist sie für die Versicherung der geringfügig Beschäftigten (Minijobs) zuständig.
Fusionen
- Am 1. Januar 2007 werden die Regionalträger in Niederbayern-Oberpfalz und Oberbayern zum Regionalträger Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd fusionieren.
- Am 1. Januar 2009 wird die im Juni 2005 beschlossene Fusion der Regionalträger in Ober- und Mittelfranken und Unterfranken zum Regionalträger Deutsche Rentenversicherung Nordbayern rechtswirksam.
Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund
Der Haushalt für das Jahr 2006 umfasst 148,82 Milliarden Euro.
Einnahmen in Milliarden Euro:
- 109,94 Rentenbeiträge
- 38,13 Zuschüsse und Erstattungen des Bundes und der Versorgunsgdienststellen
- 0,44 Sonstige Einnahmen
- 0,23 Erstattungen der Rentenleistungen
- 0,08 Vermögenserträge
Ausgaben in Milliarden Euro:
- 125,95 Rentenzahlungen und sonstige Rentenleistungen
- 8,02 Krankenversicherung der Rentner
- 3,98 Überführte Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
- 3,24 Überschuss der Erträge
- 2,90 Finanzausgleich
- 2,18 Leistungen zur Rehabilitation (Reha)
- 1,73 Verwaltungs- und Verfahrenskosten
- 0,72 Sonstige Ausgaben
- 0,10 Investitionshaushalt