Auftragshersteller
Ein Auftragshersteller (OEM) ist ein Hersteller (organisationaler Nachfrager), der (Vor-)Produkte oder Komponenten, die er von einem Zulieferer bezieht, in seine (End-)Produkte einbaut, welche er dann unter seinem Namen vertreibt.
Der Ausdruck OEM (Original Equipment Manufacturer) ist dabei etwas irreführend, da der OEM eben NICHT die Originalteile selber herstellt, sondern sie von einem Zulieferer bezieht und dann in seinen Produkten verwendet. Da sie fast immer im internationalem Geschäft tätig sind, wird auch im deutschen häufig der Begriff Original Equipment Manufacturer verwendet.
Grund der Unterscheidung
Ein Hersteller ist an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. So muss er beispielsweise sicherstellen, das keine Gefahr von seinem Produkt ausgeht. Dazu gehört außer der Prüfung des entwickelten Produktes gegebenenfalls auch die Mitlieferung von Verwendungs- und Wartungshinweisen.
Liefert er jedoch nur ein "unfertiges" Produkt zu Weiterverarbeitung, bringt er rechtlich keine "Ware in den Verkehr".
Begriffsverwirrung
Eine Reihe von Markenherstellern liefern sowohl Produkte an den Handel als auch OEM-Produkte an OEMs. Diese sind in der Regel "baugleich", können sich aber zum Beispiel in einer nicht durchgeführten Warenausgangskontrolle unterscheiden.
OEM-Produkte im Handel
Aus Überbeständen oder Konkursmasse landen dennoch OEM-Produkte im Handel. Dies ist auch völlig legal, jedoch ist es nun der Händler der die "Ware in den Verkehr" bringt und etwaige Mängel zu Beheben hat. Garantieleistungen werden vom Zulieferer abgelehnt.
Beispiele
OEM-Software
Sie kann sich von der so genannten Vollversion (Retail) durch einen signifikant geringeren Lieferumfang unterscheiden; in einigen seltenen Fällen ist der Funktionsumfang jedoch auch identisch. In den meisten Fällen ist der Verkauf von OEM-Software lizenzrechtlich nur in Verbindung mit Hardware erlaubt; (Erwerb und Veräußerung von OEM-Software ohne Hardware jedoch unter Berücksichtigung des BGH Urteils vom 6. Juli 2000 (I ZR 244/97) möglich [1]). OEM-Versionen sind i. d. R. upgrade- oder updatefähig (Abhängig von der Kulanz des Herstellers).
- Beispiel#1: Die Software Nero Burning ROM des Herstellers Nero zum Brennen von CDs und DVDs wird beispielsweise in drei unterschiedlichen OEM-Versionen sowie einer so genannten Vollversion und einem mit weiteren Funktionen ausgestatteten Power Pack ausgeliefert. Die OEM-Versionen werden CD- und DVD-Brennern diverser Hersteller beigelegt, jedoch teilweise auch auf dem freien Markt zu einem Bruchteil des Preises der Vollversion gehandelt.
- Beispiel#2: Microsoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (z. B. Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neugekauften PC ausliefern ("bundeln") müssen. Mit anderen Worten zahlt ein Kunde beim Neukauf eines PCs zusammen mit einer vorinstallierten OEM-Version viel weniger, als wenn er den selben PC und eine normale Verkaufsversion dergleichen Software getrennt kauft. Selbst wenn er zunächst nur die Hardware kauft und beim gleichen Händler kurze Zeit später die Software, hat er kein Anrecht auf die günstigere OEM-Version mehr. Microsoft nennt seine OEM-Versionen OSB, was für OEM for System Builder steht. Gelegentlich sieht man auch Begriffe wie SBV (System Builder Version) oder nur SB (System Builder) in den Händlerpreislisten.
Laut einem Urteil des BGH vom 06.07.2000 ist es Händlern erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Diese verfügen, in den meisten Fällen, über den gleich Funktionsumfang wie die Vollversionen sind aber zu einem Bruchteil des Preises erhältlich. Microsoft selber bzw. deren Distributoren verkaufen die Systembuilder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In diesen Verträgen verpflichtet sich der Systembuilder diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne Systembuilder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offenlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebensowenig wie diese speziellen Systembuilder-Versionen. Da der normale Laie diese speziellen Systembuilder-Versionen (OSB) von "normalen" Systembuilderversionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, dürfte der Kauf wohl legal sein, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht. Das Urteil vom BGH bezog sich noch auf nicht ausdrückliche und explizit geschlossene Vertragspartnerschaften.
Nachzulesen ist das Urteil in diesem PDF-Dokument auf http://bundesgerichtshof.de
OEM-Hardware
Diese wird für ein anderes Unternehmen gefertigt, unter dessen Markennamen das Produkt dann angeboten wird. So genannte Bulk-Version sind dann als OEM-Produkte zu bezeichnen, wenn sie von einen Systemintegrator oder VAR (Value-Added-Reseller) in ein System verbaut und verkauft werden. Bulk-Versionen die von Discountern lose unter der Bezeichnung des echten Herstellers verkauft werden, sind streng genommen keine OEM-Produkte, werden aber gerne (fälschlich) als solche - insbesondere im IT-Hardwarebereich - bezeichnet. Die für den Endkundenmarkt bestimmte Retail-Hardware unterscheidet sich von den Bulk-Produkt meist durch eine farbige Verpackung sowie zusätzlich mitgeliefertes Zubehör wie Kabel, Schrauben, (längere) Herstellergarantie und sonstige Beigaben. Bei echter OEM-Hardware wird Problemunterstützung häufig nicht durch den ursprünglichen Hersteller (OEM) geboten („kein Gerätesupport“), der Kunde ist dann auf Unterstützung seines Händlers oder Systemintegrators angewiesen.
- Beispiel 1: Der Hersteller Hewlett-Packard verkauft CD-Recorder (Brenner) an Endkunden, produziert die entsprechenden Komponenten jedoch nicht mehr selbst. Stattdessen kauft Hewlett-Packard OEM-Laufwerke von Philips und baut diese in mit dem eigenen Markennamen versehene Gehäuse ein. Ähnliche Verfahren sind u. a. auch bei Digitalkameras der Marken Jenoptik und Medion üblich.
- Beispiel 2: Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen der Marken Bosch und Siemens werden von dem gemeinsamem, aber rechtlich eigenständigem Unternehmen Bosch-Siemens-Hausgeräte GmbH (BSH) gefertigt. Diese ist dadurch OEM für die Produkte, da sie eben unter dem Marken- und Herstellernamen Bosch oder Siemens verkauft werden und auch diese beiden Unternehmen primärer Ansprechpartner bei Garantie- (nicht Gewährleistung) und Kulanzfragen durch Endkunden sind.
Siehe auch
Artikel der englischen Wikipedia (en).
Weblinks
- Arbeiten für die Riesen Auf Abruf montieren No-Name-Unternehmen Handys und Kameras für Nokia, Sony und Co.