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Das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen ist ein deutsches Gesetz im Bereich des Familienrechts. Es stammt vom 4. August 1969 (BGBl. I S. 1067). Es trat am 1. Oktober 1969 in Kraft. Es wurde zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert.